WG des rheinischen Handwerks, AG – Ordentliche Hauptversammlung

Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks, Aktiengesellschaft

Köln

Wir laden unsere Aktionäre hiermit ein zur

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG.

 

Die Hauptversammlung findet am Freitag, den 26. August 2022 um 11.00 Uhr im Marriott Hotel, Johannisstr. 76-80 in 50668 Köln statt.

I. TAGESORDNUNG

1.

Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2021 und die Geschäftslage

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 und des Vorschlags des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Hohe Pforte 22, 50676 Köln, eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks AG aus dem Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 1.217.442,10 € wie folgt zu verwenden:

Ein Teilbetrag in Höhe von 384.000,00 € wird zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 40,00 € je Aktie verwendet. Der aus diesem Teilbetrag auf die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung gehaltenen eigenen Aktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der verbleibende Teilbetrag in Höhe von 833.442,10 € wird mit 830.000,00 € in andere Gewinnrücklagen eingestellt und 3.442,10 € auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Dividende wird am 02.09.2022 ausgezahlt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu beschließen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Formhals Revisions- und Treuhand GmbH, Wipperfürth, als Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

7.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien sowie über die Einziehung eigener Aktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Die durch die Hauptversammlung vom 14. Juli 2017 erteilte, auf einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Tag der Beschlussfassung befristete Ermächtigung zum Erwerb und zur Einziehung eigener Aktien sowie zur entsprechenden Herabsetzung des Grundkapitals durch den Vorstand besteht nicht mehr.

Die Gesellschaft wird nunmehr ermächtigt, vom Tag der Beschlussfassung an für 5 Jahre eigene Aktien der Gesellschaft bis zur Höhe von insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben und zu veräußern. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen.

Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert für den Erwerb der Aktien darf einen Betrag von 103,00 € je Aktie nicht unterschreiten und einen Betrag von 1.000,00 € je Aktie nicht überschreiten.

Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder auch nur in Teilen ausgeübt werden.

Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft auf der Grundlage von früheren Ermächtigungen bereits erworben hat oder die sie aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erwirbt, ganz oder teilweise einzuziehen, ohne dass die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden Teil des Grundkapitals herabzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Bestimmungen über das Grundkapital und die Angabe der Zahl der Aktien der Gesellschaft in der Satzung entsprechend des Umfangs der Kapitalherabsetzung durch die Einziehung zu ändern.

8.

Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Änderung der aktuell geltenden Satzung gemäß der Niederschrift vom 09. September 2015 über die Hauptversammlung vom 21. August 2015 vor:

§ 8 Abs. 4 und Abs. 5 werden folgendermaßen durch einen neuen § 8 Abs. 4 vollständig ersetzt:

„a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche feste Vergütung in Höhe von EUR 2.500,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 7.500,00 und der Stellvertreter in Höhe von EUR 5.000,00. Die Vergütung wird am Jahresende gezahlt. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der Vergütung.

b) Mitglieder von ggf. gebildeten Ausschüssen erhalten keine gesonderte Vergütung.

c) Ein Sitzungsgeld wird nicht gezahlt.

d) Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern die durch die Ausübung des Amts entstehenden Auslagen einschließlich einer etwaigen auf die Vergütung und den Auslagenersatz entfallenden Umsatzsteuer. Ansonsten geht die Versteuerung zu Lasten der Aufsichtsratsmitglieder

e) Die Regelungen dieses § 8 Abs. 4 gelten erstmals für das Geschäftsjahr 2023.“

II. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 9.600 auf den Namen lautende Aktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 56 eigene Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich daher auf 9.544.

Teilnahme- und stimmberechtigt sind diejenigen natürlichen und juristischen Personen, die als Aktionäre im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und die laut § 11 der Satzung ihre Teilnahme angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Um es der Gesellschaft zu ermöglichen, die Teilnahmeberechtigung zu prüfen, werden die Teilnehmer gebeten, sich in der Hauptversammlung ordnungsgemäß zu legitimieren.

Das Formular zur Anmeldung geht den Aktionären gemeinsam mit der Einladung zur Hauptversammlung zu. Die Anmeldung muss spätestens bis zum 19. August 2022 unter der hierfür genannten Adresse (siehe Punkt IV) bei der Gesellschaft eingegangen sein.

III. Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Außer bei einer Vertretung durch Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder sonstige in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen, die für ihre Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen können, ist für die Vollmacht die schriftliche Form erforderlich.

Wir bieten unseren Aktionären die Möglichkeit, sich bei der Abstimmung durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Dem Stimmrechtsvertreter sind zu diesem Zweck eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechtes zu erteilen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Aktionäre, die sich durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten lassen möchten, müssen eine Stimmrechtsvollmacht schriftlich an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.

Das Formular zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen geht den Aktionären gemeinsam mit der Einladung zur Hauptversammlung zu. Die Vollmachts- und Weisungserteilungen müssen spätestens bis zum 25. August 2022 unter der hierfür genannten Adresse (siehe Punkt IV) bei der Gesellschaft eingegangen sein.

IV. ZUGÄNGLICHMACHUNG VON GEGENANTRÄGEN UND WAHLVORSCHLÄGE

Gegenanträge und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung werden den in § 125 Absätzen 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unverzüglich unter der Internetadresse www.wrh.de nach den gesetzlichen Vorschriften zugänglich gemacht, wenn sie bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung an die nachstehende Adresse übersandt wurden:

Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks AG
Vorstand
Hohe Pforte 22
50676 Köln

Das Recht der Aktionäre, zu einem späteren Zeitpunkt oder in der Hauptversammlung Gegenanträge zu stellen und Wahlvorschläge zu unterbreiten, wird hierdurch nicht beeinträchtigt.

 

Köln, im Juli 2022

Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

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