wohnvoll AG, Frankfurt am Main Bezugsangebot – Barkapitalerhöhung EUR 1.800.000,00

DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG
NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN,
KANADA ODER JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER
WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN
LANDES DARSTELLEN WÜRDEN.

DIESES BEZUGSANGEBOT RICHTET SICH AUSSCHLIESSLICH AN BESTEHENDE AKTIONÄRE DER WOHNVOLL
AG

wohnvoll AG

Frankfurt am Main

Bezugsangebot

Am 11. April 2022 hat der Vorstand der wohnvoll AG, Frankfurt am Main, (die „Gesellschaft“ oder „Emittentin„) mit der Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom 12. April 2022 in Ausübung
der Ermächtigung gemäß § 4 der Satzung der Gesellschaft (von der Hauptversammlung
der Gesellschaft am 30. August 2021 geschaffenes genehmigtes Kapital) beschlossen,
das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen und mit unmittelbarem Bezugsrecht
der Aktionäre um einen Betrag von bis zu EUR 1.800.000,00 durch Ausgabe von bis zu
Stück 1.800.000 neuen auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag)
(die „Angebotsaktien„) zu erhöhen (die „Barkapitalerhöhung„). Die Angebotsaktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie entstehen, gewinnberechtigt.
Der Ausgabebetrag je Angebotsaktie beträgt EUR 1,00. Der Gesamtausgabebetrag beläuft
sich somit auf bis zu EUR 1.800.000,00. Die Zeichnung der Angebotsaktien durch die
Aktionäre wird unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 10. Oktober 2022
in das Handelsregister eingetragen ist.

Die Angebotsaktien werden den Aktionären im Verhältnis 1.201:36 zum Preis von EUR
1,50 je Angebotsaktie zum Bezug angeboten. Für jeweils 1.201 alte Aktien an der Gesellschaft
kann jeder Aktionär 36 Angebotsaktien zum Bezugspreis von EUR 1,50 je Angebotsaktie
zeichnen und beziehen.

Es ist nur der Bezug von 36 Angebotsaktien oder einem Vielfachen davon möglich. Soweit
das im Rahmen dieser Barkapitalerhöhung festgelegte Bezugsverhältnis dazu führt, dass
rechnerische Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Aktien entstehen, haben die
Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge keinen Anspruch auf Lieferung
von Angebotsaktien oder Barausgleich.

Der Bezugspreis ist spätestens am 27. April 2022 (24:00 Uhr MESZ) durch Einzahlung
bzw. Überweisung auf das Konto mit der IBAN DE69 7002 0270 0036 7548 18 der Gesellschaft
bei der UniCredit Bank – HypoVereinsbank in Berlin zu entrichten. Der Bezug der Angebotsaktien
ist provisionsfrei.

Ausübung des Bezugsrechts

Die Gesellschaft bittet hiermit ihre Aktionäre, zur Vermeidung eines Ausschlusses
von der Teilnahme von der Barkapitalerhöhung, ihr Bezugsrecht auf die Angebotsaktien
in der Zeit

vom 14. April 2022 (0:00 MESZ) bis zum 27. April 2022 (24:00 MESZ)

(die „Bezugsfrist„)

bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten unter Verwendung der dort
erhältlichen Vorlagen für die Bezugserklärung und die Zeichnungsscheine auszuüben.
Die genannten Vorlagen erhalten die Aktionäre auf Anfrage auch durch die Gesellschaft
übermittelt. Die Bezugserklärungen und Zeichnungsscheine (letzterer in zweifacher
Ausfertigung) sind ausgefüllt und unterzeichnet an die wohnvoll AG, Thurn-und-Taxis-Platz
6, 60313 Frankfurt am Main, zu übermitteln. Die Bezugserklärung wird wirksam und rechtsverbindlich,
sobald sie der Gesellschaft unter vorstehender Adresse zugeht und kann ab diesem Zeitpunkt
weder verändert noch zurückgenommen werden. Bezugserklärungen und Zeichnungsscheine,
die erst nach Ablauf der Bezugsfrist zugehen, ermöglichen nicht die Ausübung des Bezugsrechts.

Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als
solcher im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.

Die wirksame Ausübung des Bezugsrechts setzt ferner voraus, dass der Bezugspreis von
EUR 1,50 je Angebotsaktie spätestens bis zum 27. April 2022 (24:00 Uhr MESZ) auf das
vorgenannte Konto eingezahlt worden ist.

Nicht fristgerecht ausgeübte Bezugsrechte verfallen ohne Ausgleich.

Das Wirksamwerden der Ausübung der Bezugsrechte steht unter der Bedingung, dass die
Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung bis spätestens zum 10. Oktober
2022 in das beim Amtsgericht Frankfurt am Main geführte Handelsregister der Gesellschaft
erfolgt und unterliegt den weiteren unter „Wichtige Hinweise“ genannten Einschränkungen.

Kein Bezugsrechtshandel

Ein organisierter Bezugsrechtshandel durch Vermittlung von Kauf- und Verkaufsangeboten
durch die Gesellschaft ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft auch nicht
veranlasst werden.

Mehrbezugsrecht

Nach Ablauf der Bezugsfrist können Aktionäre, die ihr Bezugsrecht vollständig ausgeübt
haben,

bis zum 4. Mai 2022 (24:00 MESZ)

die nicht von Aktionären gezeichneten Angebotsaktien („Mehrbezugsaktien“) zu den vorgenannten Ausgabebedingungen zeichnen und beziehen. Der Vorstand wird
hierbei Zeichnungen und Bezugserklärungen von Aktionären – untereinander im Verhältnis
ihres Bestands an alten Aktien an der Gesellschaft – berücksichtigen und den Aktionären
das Ergebnis der Zuteilung mitteilen. Der Bezugspreis von EUR 1,50 je Angebotsaktie
ist für die so zusätzlich bezogenen Aktien bis zum 4. Mai 2022 (24:00 MESZ) auf das
oben angegebene Konto der Gesellschaft einzuzahlen bzw. zu überweisen.

Entstehung der Angebotsaktien und Handelsregistereintrag

Die Angebotsaktien werden mit Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in
das Handelsregister der Gesellschaft entstehen. Diese Eintragung wird für Mai 2022
erwartet.

Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung der Angebotsaktien besteht nach § 3 Abs.
2 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft nicht.

Sollten vor Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister
bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer dieser Aktien das Risiko,
seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Lieferverpflichtungen nicht durch Lieferung
von Angebotsaktien erfüllen zu können.

Kein Wertpapierprospekt

Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß Art. 1 Abs. 4 lit. b) der Verordnung (EU)
2017/​1129 (EU-Prospekt-VO) prospektfreien Angebots in der Bundesrepublik Deutschland
durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt in Bezug auf die
Angebotsaktien und das diesbezügliche Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen.
Ein solcher Wertpapierprospekt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage für
den Bezug oder den Erwerb von Angebotsaktien zur Verfügung. Auf diesen Umstand weist
die Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich hin.

Wichtige Hinweise

Wird das Bezugsangebot von der Gesellschaft beendet oder wird die Durchführung der
Barkapitalerhöhung endgültig nicht in das Handelsregister eingetragen, findet das
Bezugsangebot nicht statt; in diesem Fall werden etwaige Zuteilungen von Angebotsaktien
an Aktionäre annulliert und Aktionäre haben keinen Anspruch auf Lieferung von Angebotsaktien,
das Bezugsangebot erlischt und das Bezugsrecht der Aktionäre verfällt. Bereits abgegebene
Bezugserklärungen für Angebotsaktien werden ungültig. Sollten zum Zeitpunkt des Ablaufs
des Bezugsangebots bereits Leerverkäufe stattgefunden haben, trägt der Leerverkäufer
der Angebotsaktien das Risiko seiner Verpflichtung zur Lieferung von Aktien, nicht
nachkommen zu können.

Verkaufsbeschränkungen

Die Angebotsaktien werden nur in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten.

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach
den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der
Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen,
Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
sind weder für die Angebotsaktien noch die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot
vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung
zwingender Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe
oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen
als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer
Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung
für das Bezugsangebot.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots
oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot
enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Das Bezugsangebot
darf durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht,
versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren
rechtlichen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren
oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung
oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen.
Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung,
Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Die Annahme dieses Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen
unterliegen. Personen, die das Bezugsangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
bestehende Beschränkungen zu informieren.

Ein öffentliches Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in
den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada und Australien, findet nicht statt.
Die Bezugsrechte und die Angebotsaktien sind und werden weder nach den Vorschriften
des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der
Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Bezugsrechte und die Angebotsaktien
dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft
oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme
von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze
der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.

 

Frankfurt am Main, im April 2022

wohnvoll AG

Der Vorstand

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