Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister Frankfurt am Main – Korrektur der am 7. November 2022 veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Berichtigung der Veröffentlichung vom 07.11.2022

Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister

Frankfurt am Main

– WKN A30U88 (vormals WKN 646180) –
– ISIN DE000A30U887 (vormals ISIN DE0006461809) –

Korrektur der am 7. November 2022 veröffentlichten
Einladung zur ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung am 16. Dezember 2022
(Korrektur der WKN und der ISIN)

Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 7. November 2022 hat der Vorstand die ordentliche (virtuelle) Hauptversammlung der Gesellschaft für Freitag, den 16. Dezember 2022, um 14:00 Uhr einberufen.

Hiermit weisen wir darauf hin, dass aufgrund eines redaktionellen Versehens die vormalige Wertpapier-Kennnummer (WKN) sowie die vormalige ISIN (International Securities Identification Number) angegeben wurden.

Die korrekten Angaben lauten wie folgt:

WKN: A30U88
ISIN: DE000A30U887

Dieser redaktionelle Fehler findet sich auch im Beschlussvorschlag unter Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021/​2022).

Richtig muss es lauten (geänderte WKN im Fettdruck):

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 4.344.936,21 für das Geschäftsjahr 2021/​2022 wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre, WKN A30U88,
in Höhe von € 0,75 je Aktie
4.256.250,00
b) abzüglich Dividende auf eigene Aktien der Gesellschaft 0,00
c) Einstellung in die Gewinnrücklage gem. § 58 (3) S.1 AktG 0,00
d) Gewinnvortrag auf neue Rechnung 88.686,21
Bilanzgewinn zum 30.06.2022 4.344.936,21

Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Im Zeitpunkt der Beschlussfassung des Vorstands über den Gewinnverwendungsvorschlag nach § 170 Abs. 2 AktG im September 2022 hielt die Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien halten, wird der vorstehende Beschlussvorschlag dahingehend angepasst werden, dass bei unveränderter Ausschüttung von € 0,75 je dividendenberechtigter Aktie vorgeschlagen werden wird, den rechnerisch auf die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien entfallenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Im Übrigen bleibt die am 7. November 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung der Einladung zur ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung am 16. Dezember 2022 unverändert. Von einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen.

 

Frankfurt am Main, im November 2022


Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister

Der Vorstand

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