Wolfsburg AG – Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (§ 97 AktG)

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Wolfsburg AG
Wolfsburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (§ 97 AktG) 11.06.2019

Wolfsburg AG

Wolfsburg

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (§ 97 AktG)

I.

Der Vorstand der Wolfsburg AG mit Sitz in Wolfsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 100405, ist der Ansicht, dass der jetzige Aufsichtsrat nicht mehr nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist, da in der Wolfsburg AG unter Berücksichtigung ihrer Tochtergesellschaften regelmäßig mehr als 2.000, aber weniger als 10.000 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Der Aufsichtsrat ist nach Auffassung des Vorstandes nicht mehr gemäß § 95 Satz 2 und § 96 Absatz 1 Aktiengesetz i.V.m. § 11 Abs. 1 der Satzung der Wolfsburg AG mit keinem Vertreter der Arbeitnehmer, sondern gemäß § 96 Absatz 1 Aktiengesetz i.V.m. § 1 Absatz 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz, sowie nach Änderung der Satzung der Wolfsburg AG § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz, paritätisch, d.h. je zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitnehmer und solchen der Anteilseigner, zusammenzusetzen.

II.

Falls nicht Antragsberechtigte im Sinne des § 98 Absatz 2 Aktiengesetz innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Absatz 1 Aktiengesetz zuständige Gericht anrufen, wird der Aufsichtsrat in Anwendung der oben genannten Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes zusammengesetzt.

 

Wolfsburg, 31.05.2019

Der Vorstand

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