World Media Group Aktiengesellschaft, Offenbach am Main – Hinweis auf die Verschmelzung der Peyk Media GmbH mit dem Sitz in Offenbach am Main mit der World Media Group Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

World Media Group Aktiengesellschaft

Offenbach am Main

AG Offenbach am Main, HRB 42338

Hinweis auf die Verschmelzung der Peyk Media GmbH mit dem Sitz in Offenbach am Main mit der World Media Group Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Die World Media Group Aktiengesellschaft beabsichtigt, ihre 100%ige Tochtergesellschaft Peyk Media GmbH mit dem Sitz in Offenbach am Main als übertragende Gesellschaft auf die World Media Group Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Offenbach am Main als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen. Da das Stammkapital der Peyk Media GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig von der World Media Group Aktiengesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der World Media Group Aktiengesellschaft über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Peyk Media GmbH nicht erforderlich (vgl. § 62 Abs. 1 S. 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der World Media Group Aktiengesellschaft zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Schließlich bedarf es aus diesem Grund auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts (vgl. § 8 Abs. 3 S. 1 2. Alt., § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG).

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG).

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der Peyk Media GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der World Media Group Aktiengesellschaft ist entbehrlich, da der World Media Group Aktiengesellschaft sämtliche Geschäftsanteile an der Peyk Media GmbH gehören, § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG.

Ab dem 8.06.2022 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der World Media Group Aktiengesellschaft, Paul-Ehrlich-Straße 38, 63322 Rödermark, der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der World Media Group Aktiengesellschaft und der Peyk Media GmbH zur Einsicht der Aktionäre der World Media Group Aktiengesellschaft aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der World Media Group Aktiengesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

 

Rödermark, 28. Mai 2022

World Media Group Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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