Württtembergische Krankenversicherung AG – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Württembergische Krankenversicherung Aktiengesellschaft
Stuttgart
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG 21.11.2019

Württtembergische Krankenversicherung AG

Stuttgart

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Am 21.09.1999 wurde im Bundesanzeiger eine Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG veröffentlicht, nachdem der Wüstenrot & Württembergische AG, Stuttgart, eine Mehrheitsbeteiligung iSv § 16 Abs. 1 AktG an der Württembergische Krankenversicherung AG gehört. Zum Zwecke der Aufnahme dieser Mitteilung in das Unternehmensregister hat uns die Wüstenrot & Württembergische AG erneut darüber informiert, dass sie 100% des Grundkapitals der Württembergische Krankenversicherung AG hält und die Mehrheitsbeteiligung ohne Unterbrechung fortbesteht.

 

Stuttgart, den 19.11.2019

Der Vorstand

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