Wüstenrot & Württembergische AG – Berichtigung der Veröffentlichung vom 30.04.2018

Wüstenrot & Württembergische AG

Stuttgart

– ISIN: DE0008051004 / WKN: 805100 –

Berichtigung der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 30. April 2018:

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 13. Juni 2018

Im Tagesordnungspunkt 5 fehlte aufgrund eines technischen Übertragungsfehlers versehentlich die Angabe der Internetadresse „http://www.ww-ag.com/go/hauptversammlungen“.

Der Tagesordnungspunkt 5 lautet wie folgt:

5.

Nachwahl zum Aufsichtsrat

Das von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglied Ruth Martin hat mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Dementsprechend ist ein Anteilseignervertreter neu in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung i.V.m. § 96 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 (MitbestG) aus 16 Mitgliedern, von denen acht von der Hauptversammlung und acht von den Arbeitnehmern gewählt werden.

Gemäß § 96 Abs. 2 AktG setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft ferner zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Weder die Seite der Anteilseignervertreter noch die Seite der Arbeitnehmervertreter haben mit Blick auf die Nachwahl der Gesamterfüllung dieser Quoten widersprochen. Die Quoten gemäß § 96 Abs. 2 AktG sind daher erfüllt, wenn im Gesamtaufsichtsrat mindestens fünf Frauen und mindestens fünf Männer vertreten sind. Dem Aufsichtsrat gehören derzeit sechs Frauen und zehn Männer an. Die Quoten gemäß § 96 Abs. 2 AktG sind daher derzeit erfüllt und werden auch nach der Wahl in jedem Fall erfüllt sein.

Der Aufsichtsrat schlägt auf Vorschlag der Anteilseignervertreter des Nominierungsausschusses vor,

Prof. Dr. Nadine Gatzert, Inhaberin des Lehrstuhls für Versicherungswirtschaft und Risikomanagement an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, wohnhaft in München, anstelle von Frau Ruth Martin mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Wahlvorschlag steht im Einklang mit den Zielen, die der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannt hat, und mit dem Kompetenzprofil, das der Aufsichtsrat für sich erarbeitet hat. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex bei Frau Prof. Dr. Gatzert vergewissert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats aufbringen kann.

Frau Prof. Dr. Gatzert gehört den folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:

ERGO Group AG, Düsseldorf

NÜRNBERGER Beteiligungs-AG, Nürnberg

NÜRNBERGER Lebensversicherung AG, Nürnberg

Württembergische Versicherung AG, Stuttgart (bis zum 17. Mai 2018)

Württembergische Lebensversicherung AG, Stuttgart (bis zum 17. Mai 2018)

Frau Prof. Dr. Gatzert ist nicht Mitglied in anderen vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien.

Persönliche Beziehungen sowie geschäftliche Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidatin zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht. Ergänzend wird jedoch darauf hingewiesen, dass Frau Prof. Dr. Nadine Gatzert bis zum 17. Mai 2018 dem Aufsichtsrat der Württembergische Versicherung AG und der Württembergische Lebensversicherung AG, beides Tochtergesellschaften der Gesellschaft, angehört.

Ein Lebenslauf von Frau Prof. Dr. Gatzert ist dieser Einberufung als Anlage beigefügt und ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.ww-ag.com/go/hauptversammlungen

zugänglich.

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