Wüstenrot & Württembergische AG, Stuttgart – Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts und Änderung des Bedingten Kapitals 2018

Wüstenrot & Württembergische AG

Stuttgart

– ISIN: DE0008051004 /​ WKN 805100 –

Bekanntmachung gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten,
Gewinnschuldverschreibungen
oder einer Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts und
Änderung
des Bedingten Kapitals 2018

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 25. Mai 2022 die Aufhebung
der von der Hauptversammlung am 13. Juni 2018 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossenen
Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten,
Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss
des Bezugsrechts sowie damit zusammenhängend ein bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital
2018) beschlossen. Diese Ermächtigung ist bislang nicht ausgenutzt worden und läuft
am 12. Juni 2023 aus.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 25. Mai 2022 ferner den Vorstand
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2027 einmalig oder mehrmals
auf den Namen lautende Options-, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen
oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.000.000.000,00
mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von
Optionsanleihen bzw. Optionsgenussrechten Optionsrechte bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern
von Wandelschuldverschreibungen bzw. Wandelgenussrechten Wandlungsrechte auf auf den
Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals
von insgesamt bis zu EUR 240.000.003,46 nach näherer Maßgabe der Schuldverschreibungen
bzw. Genussscheinbedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen.

Ferner ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht
der Aktionäre auf die Options-, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen
oder Kombination dieser Instrumente in bestimmten, im Ermächtigungsbeschluss 2022
festgelegten Fällen auszuschließen. bzw. dieser Genussrechte zu gewähren oder aufzuerlegen.

Außerdem hat die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 13. Juni 2018 die
Änderung des bisherigen Bedingten Kapitals 2018, nunmehr Bedingtes Kapital 2022 beschlossen.
Aufgrund des Bedingten Kapitals 2022 ist das Grundkapital der Gesellschaft unverändert
um bis zu EUR 240.000.003,46 durch Ausgabe von bis zu 45.889.102 neuen, auf den Namen
lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Das Bedingte Kapital 2022 dient der Gewährung
von Aktien bei Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder bei der Erfüllung
entsprechender Options- bzw. Wandlungspflichten bzw. bei Ausübung eines Wahlrechts
der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages
Aktien der Gesellschaft zu gewähren, an die Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen
oder Genussrechten, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses 2022 von der Gesellschaft
oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen begeben werden.

Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse über die Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien
und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options-,
Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen oder einer
Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die Änderung
des Bedingten Kapitals 2018 ist abrufbar unter

https:/​/​www.ww-ag.com/​go/​ir/​hv-ww

sowie im elektronischen Bundesanzeiger vom 13. April 2022 (Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung, Punkt 10 der Tagesordnung).

 

Stuttgart, im Mai 2022

 

Der Vorstand

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