WV Energie AG – 108. ordentliche Hauptversammlung

WV Energie AG

Bad Vilbel

EINLADUNG zur 108. ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, dem 19. September 2018, um 11.00 Uhr
im Rathaus von Bad Vilbel, Sitzungszimmer, Am Sonnenplatz 1, 61118 Bad Vilbel

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses per 31. Dezember 2017 nebst Lagebericht sowie der Berichte des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr

Die vorstehenden Unterlagen können dem Geschäftsbericht entnommen werden.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Konzern- und Jahresabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses

Der Jahresüberschuss der WV Energie AG für das Geschäftsjahr 2017 beträgt 122.440,37 €.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 116.318,35 € der freien Rücklage zuzuführen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

6.

Neuwahl des Aufsichtsrates

Zur Wahl stellen sich die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates, die Herren Hartmut Gieske, Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn, Andreas Helbig, Klaus Minkel, Guntram Pehlke und Andreas Pick. Weitere Vorschläge aus dem Kreis der Aktionäre können bis zum 04.09.2018 an den Vorstand gerichtet werden.

7.

Satzungsänderung

§ 16 „Aufsichtsratsvergütung“ Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine jährliche nachträgliche zahlbare Vergütung von EURO 4.000,00. Der Vorsitzende erhält den dreifachen und die stellvertretenden Vorsitzenden erhalten den eineinhalbfachen Betrag.

 

Der Vorstand

Heinrich Bettelhäuser

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