WV Energie AG – Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien

WV Energie AG

Frankfurt am Main

Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien



WV Energie AG
Frankfurt am Main
Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien

Die Hauptversammlung der WV Energie AG mit Sitz in Frankfurt am Main hat am 30. Juli 2015 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 9.816.768,00 um bis zu EUR 1.636.128,00 auf bis zu EUR 11.452.896,00 durch Ausgabe von bis zu 31.464 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von EUR 52,00 je Stückaktie ausgegeben.

Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 6:1 zum Preis von EUR 52,00 je Aktie zum Bezug angeboten. Das Bezugsangebot kann nur binnen einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bezugsangebotes angenommen werden.

Für jeweils sechs alte Aktien kann jeder Aktionär eine neue Aktien zum Bezugspreis von EUR 52,00 zeichnen und beziehen. Der Bezugspreis ist spätestens am 25. August 2015 zu entrichten, und zwar durch Einzahlung oder Überweisung auf das Konto der Gesellschaft mit der IBAN DE 73 5008 0000 0097 3130 00, BIC DRESDEFDXXX. bei der Commerzbank AG,.

Um in Ausübung des Bezugsrechts neue Aktien zu beziehen und zeichnen zu können, fordern wir unsere Aktionäre dazu auf, ihr Bezugsrecht durch Abgabe einer Bezugserklärung auszuüben. Die Bezugserklärung kann zur Vermeidung des Ausschlusses nur in der Zeit vom


4. August 2015 bis zum 18. August 2015


bei der Gesellschaft abgegeben werden.

Bezugsanmeldungs- und Zeichnungsscheinvordrucke erhalten die Aktionäre auf Anfrage auch durch die Gesellschaft übermittelt.

Bezugserklärungen, die erst nach dem vorgenannten Endtermin zugehen, ermöglichen nicht die Ausübung des Bezugsrechts. Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Die wirksame Ausübung des Bezugsrechts setzt ferner voraus, dass der Ausgabepreis von EUR 52,00 je Aktie innerhalb der vorgenannten Zahlungsfrist auf das vorgenannte Konto eingezahlt worden ist.

Etwa aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Aktien werden durch den Vorstand Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritten nach vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats noch festzulegenden und bekannt zu gebenden Bedingungen, mindestens aber zum beschlossenen Ausgabebetrag angeboten.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum 31.10.2015 mindestens 15.732 neue Aktien gezeichnet sind.

Frankfurt am Main, den 31. Juli 2015

Heinrich Bettelhäuser, Vorstand der WV Energie AG

Die Hauptversammlung der WV Energie AG mit Sitz in Frankfurt am Main hat am 30. Juli 2015 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 9.816.768,00 um bis zu EUR 1.636.128,00 auf bis zu EUR 11.452.896,00 durch Ausgabe von bis zu 31.464 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von EUR 52,00 je Stückaktie ausgegeben.

Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 6:1 zum Preis von EUR 52,00 je Aktie zum Bezug angeboten. Das Bezugsangebot kann nur binnen einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bezugsangebotes angenommen werden.

Für jeweils sechs alte Aktien kann jeder Aktionär eine neue Aktien zum Bezugspreis von EUR 52,00 zeichnen und beziehen. Der Bezugspreis ist spätestens am 25. August 2015 zu entrichten, und zwar durch Einzahlung oder Überweisung auf das Konto der Gesellschaft mit der IBAN DE 73 5008 0000 0097 3130 00, BIC DRESDEFDXXX. bei der Commerzbank AG,.

Um in Ausübung des Bezugsrechts neue Aktien zu beziehen und zeichnen zu können, fordern wir unsere Aktionäre dazu auf, ihr Bezugsrecht durch Abgabe einer Bezugserklärung auszuüben. Die Bezugserklärung kann zur Vermeidung des Ausschlusses nur in der Zeit vom


4. August 2015 bis zum 18. August 2015


bei der Gesellschaft abgegeben werden.

Bezugsanmeldungs- und Zeichnungsscheinvordrucke erhalten die Aktionäre auf Anfrage auch durch die Gesellschaft übermittelt.

Bezugserklärungen, die erst nach dem vorgenannten Endtermin zugehen, ermöglichen nicht die Ausübung des Bezugsrechts. Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Die wirksame Ausübung des Bezugsrechts setzt ferner voraus, dass der Ausgabepreis von EUR 52,00 je Aktie innerhalb der vorgenannten Zahlungsfrist auf das vorgenannte Konto eingezahlt worden ist.

Etwa aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Aktien werden durch den Vorstand Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritten nach vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats noch festzulegenden und bekannt zu gebenden Bedingungen, mindestens aber zum beschlossenen Ausgabebetrag angeboten.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum 31.10.2015 mindestens 15.732 neue Aktien gezeichnet sind.

 

Frankfurt am Main, den 31. Juli 2015

Heinrich Bettelhäuser, Vorstand der WV Energie AG

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