XANTERA Equity & Consulting Aktiengesellschaft München – außerordentliche Hauptversammlung

XANTERA Equity & Consulting Aktiengesellschaft

München

Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden ein zu der am 10. September 2014, um 10:00 Uhr in den Räumen des Notariats der Notare Hans-Peter Rüth und Dr. Christoph Döbereiner am Amtssitz Tal 13, 80331 München stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit folgendem

Tagesordnungspunkt: Kapitalerhöhung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 218.750,00 (zweihundertachtzehntausendsiebenhundertfünfzig Euro) um bis zu EUR 218.750 (zweihundertachtzehntausendsiebenhundertfünfzig Euro) auf bis zu EUR 437.500,00 (vierhundertsiebenunddreißigtausendfünfhundert Euro) durch Ausgabe von bis zu 218.750 (zweihundertachtzehntausendsiebenhundertfünfzig) neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen erhöht.

Die neuen Aktien werden zu einem Betrag von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben.

Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt.

Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 1:1 zum Bezug angeboten. Das Bezugsangebot kann nur binnen einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bezugsangebotes angenommen werden.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien mindestens zum festgelegten Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum 30. November 2014 mindestens 50.000 neue Aktien gezeichnet sind.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.“

Anmeldung und Teilnahmerecht

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich schriftlich, in Textform, per Telefax oder per E-Mail bei der Gesellschaft unter folgender Anschrift, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse anmelden:

XANTERA Equity & Consulting AG, Rosenheimer Str 145 e–f, D-81671 München

Fax: +49 89 63 89 32-33

E-Mail: nn@xantera.ag

Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens am sechsten Tage vor der Versammlung, d.h. am 4. September 2014 zugehen.

Vollmacht und Vertretung

Aktionäre können sich unter Ausnutzung einer schriftlichen Vollmacht oder auf anderem Wege, insbesondere einer durch Telefax oder per E-Mail erteilten Vollmacht bei der Teilnahme und Stimmabgabe vertreten lassen.

Soweit uns eine Vollmacht nicht auf anderem Weg vorab zugeht, bitten wir Bevollmächtigte, eine im Original unterschriebene Vollmacht zu Beginn der Hauptversammlung dem Vorstand zu übergeben. Firmenvertreter werden gebeten, eine aktuelle Kopie des Handelsregisterauszugs vorzulegen.

Anträge

Wenn Sie Anträge stellen möchten, bitten wir Sie um Übersendung an die oben genannte Anschrift der Gesellschaft oder per E-Mail z. Hd. Herrn Nikolaus Nieder (E-Mail: nn@xantera.ag).

 

München, im August 2014

Der Vorstand

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