XETOS AG – Einberufung der Hauptversammlung

Hohenbrunn

WKN 512180

Einberufung der Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie ein zur

Ordentlichen Hauptversammlung der XETOS AG

am Mittwoch, den 15.06.2022 um 11:00 Uhr

in unseren Büroräumen in der Friedrich-Bergius-Str. 12, 85662 Hohenbrunn

TAGESORDNUNG

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der XETOS AG zum 31.12.2021 und des Berichtes
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Der Jahresabschluss wurde vor der Hauptversammlung vom Aufsichtsrat gebilligt. Gemäß
§ 172 Satz 1 AktG ist dieser damit festgestellt. Zu Tagesordnungspunkt 1 fasst die
Hauptversammlung somit keinen Beschluss.

2.

Ergebnisverwendung der XETOS AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Jahresergebnis wie folgt zu verwenden:
Das Jahresergebnis wird mit dem vorgetragenen Bilanzverlust verrechnet und auf neue
Rechnung vorgetragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

Ende der Tagesordnung

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 08.06.2022 während der Geschäftsstunden
am Sitz unserer Gesellschaft oder einer anderen in § 13 Abs. 1 der Satzung genannten
Stelle hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen
oder ihre Aktienurkunden während der Hauptversammlung im Original vorweisen können.

Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer zur Entgegennahme
von Aktien befugten Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung
im Original spätestens am 13.06.2022 zusammen mit der Anmeldung zur HV bei der Gesellschaft
einzureichen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung
einer Hinterlegungsstelle für Sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung
gesperrt gehalten werden.

Darüber hinaus weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts unter den
o.g. Voraussetzungen durch einen Bevollmächtigten hin. Eine entsprechende Vollmacht
ist vorzulegen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, sofern Aktionäre nicht ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 i.V.m. § 125 Abs.
5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen bevollmächtigen möchten. Für die
Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gemäß §
135 Abs. 8 und 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen
sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG, die unter anderem verlangen, dass die Vollmacht
nachprüfbar festzuhalten ist.

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteil zusammen fünf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Es ist eine neunzig tägige Vorbesitzzeit des genannten
Mindestbesitzes von Aktien i.S.d. § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG i.V.m. §§ 122 Abs. 1 Satz
3 AktG, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG erforderlich.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen,
§ 122 Abs. 2 S. 2 AktG.

Das Tagesordnungsergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der XETOS AG
zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung,
also spätestens bis zum Ablauf des 22.05.2022 zugehen. Bitte richten Sie entsprechende
Verlangen an folgende Adresse:

XETOS AG
z.Hd. des Vorstands
Friedrich-Bergius-Str. 12
85662 Hohenbrunn
Email: knocke@xetos.com

Bekanntzumachende Ergänzungen zur Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit
der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge:

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge
zu übersenden. Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens
des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung zugänglich
machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum
Ablauf des 01.06.2022 der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von
Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung
an ausschließlich folgende Adresse übersandt hat:

XETOS AG
z.Hd. des Vorstands
Friedrich-Bergius-Str. 12
85662 Hohenbrunn
Email: knocke@xetos.com

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen
Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft
zu stellen, bleibt unberührt.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft
zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und
kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der XETOS AG zu den mit
ihr verbundenen Unternehmen.

 

Hohenbrunn, im Mai 2022

XETOS AG Vorstand

Frank Knocke

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