„YEAH! AG“ – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
„YEAH! AG“
Hanau
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung 2019 16.10.2019

„YEAH! AG“

Hanau

(ehemalige Wertpapierkennnummer 522710 und 522782)

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2019

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Dienstag, den 03.12.2019, um 11:00 Uhr (MEZ)

im mainhaus Stadthotel Frankfurt, Lange Straße 26, 60311 Frankfurt am Main

stattfindenden

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

der YEAH! AG ein.

Bitte beachten Sie die im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckten Voraussetzungen hinsichtlich der Teilnahme und Stimmrechtsausübung.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der YEAH! AG zum 31. Dezember 2018, des Lageberichtes der YEAH! AG und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Die vorgenannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Keltenstr. 20b, 63486 Bruchköbel, aus und können dort eingesehen werden. Auf Verlangen werden sie jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Sie werden der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von EUR 4.312.205,35 wie folgt zu verwenden:

Ergebnisverwendungsvorschlag

Vortrag auf neue Rechnung EUR 4.312.205,35
Bilanzgewinn EUR 4.312.205,35
3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH, Frankfurt, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Nach § 9 Unterabs. 4 der Satzung der YEAH! AG sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum 25.11.2019, 24:00 Uhr (MEZ), unter der nachstehenden Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse angemeldet haben

YEAH! AG
Keltenstr. 20b
63486 Bruchköbel
Faxnummer: 06181-42885-112
E-Mail-Adresse: dreyer@mctrek.de

und bei Eingang ihrer Anmeldung im Aktienregister eingetragen sind. Für die Fristwahrung ist der Zugang der Anmeldung maßgeblich.

Stimmrechtsvertretung

Auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird hingewiesen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich an folgende Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

YEAH! AG
Keltenstr. 20b
63486 Bruchköbel
Faxnummer: 06181-42885-112
E-Mail-Adresse: dreyer@mctrek.de

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Die YEAH! AG verarbeitet im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der am 03.12.2019 stattfindenden Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten der Aktionäre: insbesondere Name, Geburtsdatum und weitere Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse) bzw. die Kontaktdaten des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters, Informationen über die Aktien (Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (Eintrittskartennummer, Stimmkartennummer). Neben personenbezogenen Daten der Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft gespeichert sind, verarbeitet die Gesellschaft hierbei Daten, die von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben werden.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert seit dem 25. Mai 2018 auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die YEAH! AG ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen und den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Hierfür ist nach der Satzung der Gesellschaft eine Anmeldung erforderlich. Hierfür ist die Verarbeitung der oben genannten personenbezogenen Daten erforderlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die YEAH! AG verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

YEAH! AG
Keltenstr. 20b
63486 Bruchköbel
Fax: 06181-42885-112
E-Mail: dreyer@mctrek.de

Datenschutzbeauftragter:
Herr Dominik Fünkner
PROLIANCE GmbH
Friedrichstr. 22
80801 München
E-Mail: info@datenschutzexperte.de

Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten aber auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese Dritten von der YEAH! AG zur Erbringung von Dienstleistungen, wie etwa in Deutschland ansässige Anwälte, im Rahmen der Vorbereitung und/oder Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden oder beauftragt worden sind. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist. Die Dienstleiter verarbeiten diese personenbezogenen Daten ausschließlich nach Weisung der YEAH! AG und nicht für eigene Zwecke und müssen diese Daten vertraulich behandeln.

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt (insbesondere bei Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung).

Eine Datenübermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgt nicht.

Auch unterliegen die Daten keiner automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DS-GVO.

Die oben genannten Daten werden zwei Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Erfüllung der bis zu zehnjährigen handelsrechtlichen Aufbewahrungsfrist nach § 257 HGB, zur Erfüllung der bis zu zehnjährigen steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist nach § 147 AO oder zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Jede betroffene Person hat grundsätzlich folgende Rechte:

Auskunftsrecht (Artikel 15 DS-GVO). Sie haben das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so besteht ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten. Das Auskunftsrecht erfasst insbesondere Auskunft zu den Verarbeitungszwecken, den Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden, und zu den Empfängern oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Auskunftsrecht nicht um ein absolutes Recht handelt und berechtigte Interessen anderer Personen zu einer Einschränkung des Auskunftsrechts führen können. Das Auskunftsrecht kann durch § 34 BDSG beschränkt sein.

Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DS-GVO). Sie haben das Recht, die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung besteht zudem das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen – auch mittels einer ergänzenden Erklärung.

Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) (Artikel 17 DS-GVO). Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen können Sie verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden. Das Recht auf Löschung kann durch § 35 BDSG beschränkt sein.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO). Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. In diesem Fall werden die betreffenden personenbezogenen Daten entsprechend gekennzeichnet und gegebenenfalls nur noch zu bestimmten Zwecken verarbeitet.

Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DS-GVO). Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen steht Ihnen ein Recht auf Datenübertragbarkeit hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu, die Sie uns bereitgestellt haben, d.h. das Recht, diese in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und ggf. diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch denjenigen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln.

Aktionäre und Aktionärsvertreter können ihre Rechte gegenüber der Gesellschaft unter der vorgenannten Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse geltend machen. Soweit personenbezogene Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO verarbeitet werden, besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DS-GVO.

Mit Beschwerden im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten können sich Aktionäre und Aktionärsvertreter nach Art. 77 DS-GVO i.V.m. § 19 BDSG an eine zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.

 

Hanau, im Oktober 2019

YEAH! AG

Der Vorstand
Dominik Poley

TAGS:
Comments are closed.