YOC AG – Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen der Kapitalerhöhung

YOC AG
Berlin
WKN 593 273
ISIN DE0005932735
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2013/I

Die Hauptversammlung der YOC AG vom 6. Juni 2013 hat den Vorstand mit den Beschlüssen zu Tagesordnungspunkt 7 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Juni 2018 (einschließlich) das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 1.300.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013/I). Das Genehmigte Kapital 2013/I umfasst auch die Befugnis des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach näherer Maßgabe der im Genehmigten Kapital 2013/I enthaltenen Vorgaben das Bezugsrecht der Aktionäre auf die neuen Aktien auszuschließen.
Unter teilweiser Ausnutzung dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 22. April 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.858.500,00 um EUR 253.973,00 auf EUR 3.112.473,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 253.973 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien in Form von Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 01. Januar 2015 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde entsprechend der Ermächtigung in § 6 Abs. 5 (iii) der Satzung der YOC AG ausgeschlossen.

Berlin, im April 2015

YOC AG

Der Vorstand

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