YOC AG – Schaffung eines genehmigten Kapitals, Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen sowie Schaffung eines bedingten Kapitals

YOC AG

Berlin

WKN 593273 – ISIN DE0005932735

Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
– Schaffung eines genehmigten Kapitals, Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen sowie Schaffung eines bedingten Kapitals –

I. Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals

Die ordentliche Hauptversammlung der YOC AG hat am 25. August 2015 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. August 2020 (einschließlich) das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 1.556.236,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Hierbei steht den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Gemäß § 186 Abs. 5 AktG können die neuen Aktien auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den in der Ermächtigung näher bezeichneten Fällen ganz oder teilweise auszuschließen.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 6 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 der Gesellschaft verwiesen, die im Bundesanzeiger am 15. Juli 2015 veröffentlicht worden ist.

Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 4. September 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

II. Schaffung eines neuen bedingten Kapitals

Die ordentliche Hauptversammlung der YOC AG hat am 25. August 2015 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu EUR 1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2015/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen sowie an Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. August 2015 unter Tagesordnungspunkt 7 bis zum 24. August 2020 (einschließlich) von der YOC AG oder einem in- oder ausländischen Unternehmen, an dem die YOC AG unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen auszuschließen.

Die beschlossene Ermächtigung gilt nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 15. Juli 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 7 der Hauptversammlung der Gesellschaft.

Das bedingte Kapital und die entsprechende Satzungsänderung wurden am 4. September 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Die notarielle Niederschrift der Hauptversammlung vom 25. August 2015 mit dem Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen und über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2015/I wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Registernummer HRB 77285 B hinterlegt.

 

Berlin, im September 2015

YOC AG

Der Vorstand

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