Youbisheng Green Paper AG – Hauptversammlung 2018

Youbisheng Green Paper AG

Köln

– ISIN DE000A2BPG14 –
– WKN A2BPG1 –
– ISIN DE000A2LQUJ6 –
– WKN A2L QUJ –

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Freitag, dem 14. September 2018, um 11:00 Uhr,
im Gebäude Ziegelhäuser Landstraße 3,
69120 Heidelberg,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Youbisheng Green Paper AG zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts der Youbisheng Green Paper AG für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB

Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Youbisheng Green Paper AG zum 2. Januar 2017, des Lageberichts der Youbisheng Green Paper AG für das am 2. Januar 2017 endende Geschäftsjahr 2017, des zusammengefassten Berichts des Aufsichtsrats für die zum 2. Januar 2017, 31. Dezember 2017 und 22. Februar 2018 endenden Geschäftsjahre sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB

Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.

3.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Youbisheng Green Paper AG zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts der Youbisheng Green Paper AG für das Geschäftsjahr 2017, des zusammengefassten Berichts des Aufsichtsrats für die zum 2. Januar 2017, 31. Dezember 2017 und 22. Februar 2018 endenden Geschäftsjahre sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB

Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.

4.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Youbisheng Green Paper AG zum 22. Februar 2018, des Lageberichts der Youbisheng Green Paper AG für das am 22. Februar 2018 endende Geschäftsjahr, des zusammengefassten Berichts des Aufsichtsrats für die zum 2. Januar 2017, 31. Dezember 2017 und 22. Februar 2018 endenden Geschäftsjahre sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB

Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn Rolf Birkert für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das am 2. Januar 2017 endende Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands Herrn Rolf Birkert für das am 2. Januar 2017 endende Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das am 31. Dezember endende Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem in dem am 31. Dezember 2017 endenden Geschäftsjahr amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn Rolf Birkert für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

8.

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das am 22. Februar 2018 endende Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem in dem am 22. Februar 2018 endenden Geschäftsjahr amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn Rolf Birkert für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

9.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

10.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 2. Januar 2017 endende Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in dem am 2. Januar 2017 endenden Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

11.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in dem am 31. Dezember 2017 endenden Geschäftsjahr amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

12.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 22. Februar 2018 endende Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in dem am 22. Februar 2018 endenden Geschäftsjahr amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

13.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Hansjörg Plaggemars, Dr. Burkhard Schäfer und Herr Gerrit Kaufhold sind mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 29. November 2017 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt worden.

Herr Hansjörg Plaggemars kandidiert nicht wieder für den Aufsichtsrat. Das Vorstandsmitglied Rolf Birkert hat seine Amtsniederlegung mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung erklärt. Herr Hansjörg Plaggemars hat seine Bereitschaft signalisiert, seine Bestellung zum Vorstandsmitglied der Gesellschaft anzunehmen.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

a)

Die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, schlägt gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG vor, Herrn Rolf Birkert für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Das bei Beginn der Amtszeit laufende Geschäftsjahr wird nicht mitgerechnet.

Der Aufsichtsrat schließt sich dem Wahlvorschlag der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft an.

b)

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Gerrit Kaufhold, Hamburg, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer der HRG Hansische Revisions-Gesellschaft mbH, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Das bei Beginn der Amtszeit laufende Geschäftsjahr wird nicht mitgerechnet.

c)

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dr. Burkhard Schäfer, Mannheim, Unternehmensberater, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Das bei Beginn der Amtszeit laufende Geschäftsjahr wird nicht mitgerechnet.

Herr Gerrit Kaufhold ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.

Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:

Herr Gerrit Kaufhold übt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien aus.

Herr Rolf Birkert übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten aus bei

Carus AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Carus Grundstücksgesellschaft am Taubenfeld AG, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Deutsche Balaton Immobilien I AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

eSports.com AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Eurohaus Frankfurt AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Kinghero AG, München (Mitglied des Aufsichtsrats)

Ming Le Sports AG, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Herr Dr. Burkhard Schäfer übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten aus bei

Alpha Cleantec Aktiengesellschaft, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)

Deutsche Balaton AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)

Eurohaus Frankfurt AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)

Marna Beteiligungen AG, Hamburg (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

VV Beteiligungen AG, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

14.

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß § 14 Absatz 1 der Satzung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine Vergütung, deren Höhe von der Hauptversammlung festgelegt wird.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die jährliche Vergütung des Aufsichtsrats wird wie folgt festgelegt:

Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Nettovergütung in Höhe von 2.000,00 Euro, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats in Höhe von 2.000,00 Euro und der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Höhe von 3.000,00 Euro.

15.

Wahl des Abschlussprüfers für das laufende Geschäftsjahr

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr zu bestellen. Dieser wird auch die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vornehmen, sofern diese erfolgen sollte.

16.

Sitzverlegung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

„Der Sitz der Gesellschaft wird von Köln nach Heidelberg verlegt. § 1 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt geändert:

(2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Heidelberg. (2) The company has its registered seat in Heidelberg.”
17.

Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

„Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Nächstes Geschäftsjahresende ist der 31. Dezember 2018.“

18.

Satzungsänderung von § 3

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

„§ 3 der Satzung wird wie folgt geändert:

§ 3
Bekanntmachungen und Informationen
Sec. 3
Announcements and Information
(1)

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.

(1)

The announcements of the company shall appear only in the Federal Gazette (Bundesanzeiger).

(2)

Informationen an die Inhaber zugelassener Wertpapiere dürfen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch im Wege der Datenfernübertragung übermittelt werden.

(2)

Information to the holders of admitted securities may be submitted by remote data transmission pursuant to the conditions provided by law.

(3)

Der Anspruch der Aktionäre aus §§ 125 Abs. 2, 128 Abs. 1 AktG auf Übermittlung von Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 AktG ist auf die Übermittlung im Wege elektronischer Kommunikation beschränkt. Der Vorstand bleibt dessen ungeachtet berechtigt, ist aber nicht verpflichtet, auch andere Formen der Übermittlung zu nutzen, soweit der jeweilige Aktionär dies verlangt oder hierzu sonst zugestimmt hat und gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.

(3)

The right of shareholders pursuant section 125 subsection 2, section 128 subsection 1 German Stock Corporation Act (AktG) is restricted to the submission by remote data transmission. However, the management board is entitled but not obliged to choice another way of submission to the extent the respective shareholder demands or has approved such other way and the law does not prevent the company from doing so.”

19.

Änderung von § 11 Abs. 3 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

„§ 11 Abs. 3 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.“

20.

Änderung von § 19 Absätze 1 und 2 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

„§ 19 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt geändert:

(2)

Aktionäre, die Inhaber von Inhaberaktien sind, haben einen besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu erbringen. Dieser besondere Nachweis des Anteilsbesitzes ist in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache zu erstellen. Er hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung zur Hauptversammlung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung sind nicht mitzurechnen.

Für Aktionäre, die Inhaber von Namensaktien sind, wird der nach Absatz 1 zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderliche Nachweis des Anteilsbesitzes durch die Eintragung im Aktienregister geführt. Als teilnahme- und stimmberechtigt gilt insofern jeder Aktionär, der im Aktienregister eingetragen ist und sich rechtzeitig angemeldet hat.

(2)

Shareholders who are holder of no-par value shares (Inhaberaktien) have to provide a special confirmation of shareholding by the custodian bank. This special confirmation of shareholding shall be submitted in text form (Sec. 126b German Civil Code (BGB)), either in German or English language. This document must refer to the 21st day prior to the meeting and must be submitted to the company to the address stated in the announcement at least six days prior to the meeting. The day of the meeting and the day on which the registration is received shall not be counted.

For shareholder with registered shares of the company the required evidence for the right to attend the meeting and to exercise voting rights shall be provided by registration in the shareholders register. Insofar, each shareholder registered in the shareholders register is deemed to be entitled to attend the meeting and to exercise voting rights if the shareholder is registered in due time.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Unterlagen

Diese Einladung, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, die Jahresabschlüsse 2016, 2017, zum 2. Januar 2017 sowie zum 22. Februar 2018, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016, des zusammengefassten Berichts des Aufsichtsrats für die zum 2. Januar 2017, 31. Dezember 2017 und 22. Februar 2018 endenden Geschäftsjahre und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter

http://youbisheng.de/wp/investor-relations/hauptversammlung/

zugänglich und liegen zur Einsicht der Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen. Die genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 1.577.552 Aktien mit ebenso vielen Stimmrechten, davon 295.791 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten sowie 1.281.761 auf den Namen lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien, so dass derzeit 1.577.552 Stimmrechte bestehen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts für Aktionäre, die Inhaberaktien halten

Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen die Anmeldung der Aktionäre bei der Gesellschaft voraus. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens am Freitag, 7. September 2018, 24:00 Uhr, unter der Adresse

Youbisheng Green Paper AG
Ziegelhäuser Landstraße 3
69120 Heidelberg

oder per Telefax: +49 (0) 6221-64924-24
oder per E-Mail unter: hv@youbisheng-greenpaper.de

zugehen. Neben der Anmeldung ist für die Inhaber von Inhaberaktien der Gesellschaft ein Berechtigungsnachweis der Aktionäre zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Dazu ist von den Aktionären, die Inhaberaktien der Gesellschaft halten, ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz erforderlich. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung („Nachweisstichtag“ oder „Record Date“), also Freitag, den 24. August 2018, 00:00 Uhr beziehen. Dieser Nachweis muss der Gesellschaft bis spätestens Freitag, 7. September 2018, 24:00 Uhr unter der zuvor genannten Adresse, per Telefax oder E-Mail zugehen.

Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts für Aktionäre, die Namensaktien halten

Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen die Anmeldung der Aktionäre bei der Gesellschaft voraus. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens am Freitag, 7. September 2018, 24:00 Uhr, unter der Adresse

Youbisheng Green Paper AG
Ziegelhäuser Landstraße 3
69120 Heidelberg

oder per Telefax: +49 (0) 6221-64924-24
oder per E-Mail unter: hv@youbisheng-greenpaper.de

zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG bei Namensaktien als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht des Aktionärs, der Namensaktien hält, sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte aus Namensaktien ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich.

Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 8. September 2018 bis 14. September 2018 (jeweils einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am Freitag, dem 7. September 2018.

Der Handel mit Aktien wird durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre daher über ihre Aktien weiter frei verfügen. Da im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur gilt, wer als solcher am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen ist (siehe oben), kann eine Verfügung jedoch Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung eines Aktionärs haben.

Kreditinstitute sowie sonstige diesen gem. § 135 Absatz 8 oder gem. § 135 Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte Personen oder Vereinigungen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Einzelheiten zu dieser Ermächtigung finden sich in § 135 AktG.

Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden.

Unterliegt die Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG, also wenn die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder sonstigen Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG, gleichgestellten Personen oder Vereinigungen erteilt wird und die Erteilung der Vollmacht auch nicht sonst dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis einer Vollmacht kann auch postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse übermittelt werden:

Youbisheng Green Paper AG
Ziegelhäuser Landstraße 3
69120 Heidelberg

oder per Telefax: +49 (0) 6221-64924-24
oder per E-Mail unter: hv@youbisheng-greenpaper.de

Vorstehender Übermittlungsweg steht auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf dem vorgenannten Übermittlungsweg unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, mit dieser über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter

Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich rechtzeitig anmelden und den Berechtigungsnachweis führen. Nach ordnungsgemäßer Anmeldung erhalten sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Die Erteilung einer Vollmacht an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sowie die Erteilung von Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der Textform.

Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Erhält der Stimmrechtsvertreter auf mehreren Übermittlungswegen (Post, E-Mail oder Fax) Vollmacht und Weisungen, wird die zuletzt erteilte formgültige Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. Bei nicht formgültig erteilten Vollmachten wird der Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt werden, wird sich der Stimmrechtsvertreter in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren bei den entsprechenden Tagesordnungspunkten der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Der Stimmrechtsvertreter ist weisungsgebunden und darf das Stimmrecht bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten Abstimmungen (z. B. bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren wird der Stimmrechtsvertreter sich in diesen Fällen der Stimme enthalten oder nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag, bei einem von dem Vorschlag der Verwaltung abweichenden Wahlvorschlag sowie bei einem vom in der Tagesordnung veröffentlichten Verwaltungsvorschlag abweichenden Beschlussinhalt. Auch bei persönlicher Teilnahme oder bei Teilnahme durch einen bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung ist ein Widerruf der Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) erforderlich, damit die im Vorfeld der Hauptversammlung erteilte Vollmacht und die Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erlöschen.

Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts sind nur dann gültig, wenn die Eintrittskarte(n) über die Aktien auf den Namen des Vertretenen ausgestellt worden sind und dieses Vollmachts- und Weisungsformular ausgefüllt und vom Vertretenen unterzeichnet zusammen mit der entsprechenden Eintrittskarte oder unter Angabe der relevanten Eintrittskarten-Nummer dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zugeht.

Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum Freitag, 7. September 2018, 24:00 Uhr postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln:

Youbisheng Green Paper AG
Ziegelhäuser Landstraße 3
69120 Heidelberg

oder per Telefax: +49 (0) 6221-64924-24
oder per E-Mail unter: hv@youbisheng-greenpaper.de

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Rechte der Aktionäre

Tagesordnungsergänzungsverlangen

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft bis Dienstag, den 14. August 2018, 24:00 Uhr zugehen. Richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an den Vorstand unter folgender Adresse:

Youbisheng Green Paper AG
Ziegelhäuser Landstraße 3
69120 Heidelberg

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

http://www.youbisheng-greenpaper.de/hauptversammlung.html

bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

Youbisheng Green Paper AG
Ziegelhäuser Landstraße 3
69120 Heidelberg

oder per Telefax: +49 (0) 6221-64924-24
oder per E-Mail unter: hv@youbisheng-greenpaper.de

Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

http://youbisheng.de/wp/investor-relations/hauptversammlung/

veröffentlichen. Dabei werden die bis zum Donnerstag, den 30. August 2018, 24:00 Uhr bei der oben genannten Adresse, bzw. per Telefax oder E-Mail eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 HGB) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Den Aktionären sind die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet unter

http://youbisheng.de/wp/investor-relations/hauptversammlung/

zugänglich.

Datenschutzinformation für Aktionärinnen und Aktionäre der Youbisheng Green Paper AG

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte), um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Die Betroffenen haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

info@youbisheng-greenpaper.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:

Youbisheng Green Paper AG
Ziegelhäuser Landstraße 3
69120 Heidelberg

oder per Telefax: +49 (0) 6221-64924-24

Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

 

Heidelberg, im August 2018

Youbisheng Green Paper AG

– Der Vorstand –

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