Youco D20-H280 Vorrats-AG: Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

von Red. LG

Artikel

Youco D20-H280 Vorrats-AG

Düsseldorf

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Gem. § 20 Abs. 6 AktG geben wir das Bestehen folgender Beteiligung an unserer Gesellschaft bekannt:

1.
Der Youco24 Vorratsgesellschaften GmbH gehören aufgrund Übernahme als Gründerin unmittelbar, ohne Hinzurechnung von Aktien gem. § 20 Abs. 2 AktG, sämtliche Aktien an unserer Gesellschaft und damit sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien i.S.d. § 20 Abs. 1 und 3 AktG als auch eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 AktG.

2.
Der Youco24 Holding GmbH gehören mittelbar, ohne Hinzurechnung von Aktien gem. § 20 Abs. 2 AktG, sämtliche Aktien an unserer Gesellschaft und damit sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien i.S.d. § 20 Abs. 1 und 3 AktG als auch eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 AktG. Diese Beteiligung ist ihr über die von ihr abhängige Youco24 Vorratsgesellschaften GmbH zuzurechnen.

 

Köln, den 01.12.2020

Youco D20-H280 Vorrats-AG

Der Vorstand

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