Youco F19-H-71 Vorrats-AG – Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Youco F19-H-71 Vorrats-AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG 25.09.2019

Youco F19-H-71 Vorrats-AG

Frankfurt am Main

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Die Youco24 Gründungs GmbH mit Sitz in Köln, diese zugleich handelnd im Namen und Auftrag der

Youco24 Holding GmbH mit Sitz in Köln,
Blitzstart Holding AG mit Sitz in München und
Blitzstart Group Beteiligungs GmbH mit Sitz in München,

hat uns gem. §§ 20, 21 AktG Folgendes mitgeteilt:

1.

Der Youco24 Gründungs GmbH gehören aufgrund Übernahme als Gründerin unmittelbar, ohne Hinzurechnung von Aktien gem. § 20 Abs. 2 AktG, sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien i.S.d. § 20 Abs. 1 und 3 AktG als auch eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 AktG an unserer Gesellschaft.

2.

Der Youco24 Holding GmbH sowie der Blitzstart Holding AG gehören mittelbar, ohne Hinzurechnung von Aktien gem. § 20 Abs. 2 AktG, sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien i.S.d. § 20 Abs. 1 und 3 AktG bzw. § 21 Abs. 1 AktG als auch eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 AktG bzw. § 21 Abs. 2 AktG an unserer Gesellschaft. Diese Beteiligung ist ihnen über die von ihnen abhängige Youco24 Gründungs GmbH zuzurechnen.

3.

Der Blitzstart Group Beteiligungs GmbH gehören mittelbar, ohne Hinzurechnung von Aktien gem. § 20 Abs. 2 AktG, sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien i.S.d. § 20 Abs. 1 und 3 AktG als auch eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 AktG an unserer Gesellschaft. Diese Beteiligung ist ihr über die von ihr abhängige Blitzstart Holding AG zuzurechnen.

 

Köln, den 11.09.2019

Youco F19-H-71 Vorrats-AG

Der Vorstand

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