Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Youco F19-H-71 Vorrats-AG Frankfurt am Main |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG | 25.09.2019 |
Youco F19-H-71 Vorrats-AGFrankfurt am MainBekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktGDie Youco24 Gründungs GmbH mit Sitz in Köln, diese zugleich handelnd im Namen und Auftrag der Youco24 Holding GmbH mit Sitz in Köln, hat uns gem. §§ 20, 21 AktG Folgendes mitgeteilt: 1. Der Youco24 Gründungs GmbH gehören aufgrund Übernahme als Gründerin unmittelbar, ohne Hinzurechnung von Aktien gem. § 20 Abs. 2 AktG, sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien i.S.d. § 20 Abs. 1 und 3 AktG als auch eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 AktG an unserer Gesellschaft. 2. Der Youco24 Holding GmbH sowie der Blitzstart Holding AG gehören mittelbar, ohne Hinzurechnung von Aktien gem. § 20 Abs. 2 AktG, sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien i.S.d. § 20 Abs. 1 und 3 AktG bzw. § 21 Abs. 1 AktG als auch eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 AktG bzw. § 21 Abs. 2 AktG an unserer Gesellschaft. Diese Beteiligung ist ihnen über die von ihnen abhängige Youco24 Gründungs GmbH zuzurechnen. 3. Der Blitzstart Group Beteiligungs GmbH gehören mittelbar, ohne Hinzurechnung von Aktien gem. § 20 Abs. 2 AktG, sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien i.S.d. § 20 Abs. 1 und 3 AktG als auch eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 AktG an unserer Gesellschaft. Diese Beteiligung ist ihr über die von ihr abhängige Blitzstart Holding AG zuzurechnen.
Köln, den 11.09.2019 Youco F19-H-71 Vorrats-AG Der Vorstand |