Youco F22-H132 Vorrats-AG – Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Youco F22-H132 Vorrats-AG

Frankfurt am Main

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Gem. § 20 Abs. 6 AktG geben wir das Bestehen folgender Beteiligung an unserer Gesellschaft
bekannt:

1.
Der Youco24 Vorratsgesellschaften GmbH gehören aufgrund Übernahme als Gründerin unmittelbar,
ohne Hinzurechnung von Aktien gem. § 20 Abs. 2 AktG, sämtliche Aktien an unserer Gesellschaft
und damit sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien i.S.d. § 20 Abs. 1 und 3 AktG
als auch eine Mehrheitsbeteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 AktG.

2.
Der Youco24 Holding GmbH gehören mittelbar, ohne Hinzurechnung von Aktien gem. § 20
Abs. 2 AktG, sämtliche Aktien an unserer Gesellschaft und damit sowohl mehr als der
vierte Teil der Aktien i.S.d. § 20 Abs. 1 und 3 AktG als auch eine Mehrheitsbeteiligung
i.S.d. § 20 Abs. 4 AktG. Diese Beteiligung ist ihr über die von ihr abhängige Youco24
Vorratsgesellschaften GmbH zuzurechnen.

 

Köln, den 28.02.2022

Youco F22-H132 Vorrats-AG

Der Vorstand

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