Your Family Entertainment AG – Bezugsangebot

DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG
NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN,
KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG
UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT.

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre
der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft

Your Family Entertainment AG

München

ISIN DE000A161N14 /​ WKN A161N1
ISIN DE000A3MQDJ8 /​ WKN A3MQDJ

Bezugsangebot

Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
(„Gesellschaft“ oder „YFE“) vom 29. Juni 2021 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 28. Juni 2026 einmalig
oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 5.228.865,00 gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen
durch Ausgabe von bis zu 5.228.865 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2021). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht
einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten
mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre unter anderem auszuschließen, soweit es erforderlich ist,
um Spitzenbeträge auszugleichen. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung
festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ferner ermächtigt, nach jeder Ausübung des genehmigten
Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung
der Satzung entsprechend anzupassen.

Die Änderung in § 4 Abs. (3) der Satzung über das Genehmigte Kapital 2021 ist am 11.
August 2021 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden. Die Gesellschaft
hat von dieser Ermächtigung bisher noch keinen Gebrauch gemacht.

Unter teilweiser Ausnutzung der vorstehend genannten Ermächtigung hat der Vorstand
der Gesellschaft am 22. März 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag
beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von EUR 13.031.530,00
um bis zu EUR 2.004.850,00 auf bis zu EUR 15.036.380,00 durch Ausgabe von bis zu 2.004.850
neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von EUR 1,00 gegen Bareinlagen zu erhöhen (die „Neuen Aktien“). Die Neuen Aktien werden zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben
und sind vom 01. Januar 2022 an gewinnberechtigt.

Die Neuen Aktien werden den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten.
Zur Zeichnung der Neuen Aktien wurde die Small & Mid Cap Investmentbank AG, München,
zugelassen mit der Verpflichtung, sie den Aktionären der Gesellschaft zu dem vom Vorstand
mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Bezugspreis von EUR 3,00 je Neuer Aktie
im Verhältnis 13 : 2 zum Bezug anzubieten und den Mehrerlös – nach Abzug einer angemessenen
Provision und der Kosten – an die Gesellschaft abzuführen. Um das glatte Bezugsverhältnis
rechnerisch darstellen zu können, hat der Vorstand sichergestellt, dass das Bezugsrecht
aus fünf Aktien nicht wahrgenommen wird.

Soweit das im Rahmen dieser Kapitalerhöhung festgelegte Bezugsverhältnis dazu führt,
dass rechnerische Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Aktien entstehen, haben
die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge keinen Anspruch auf Lieferung
von Neuen Aktien oder Barausgleich; es ist nur der Bezug von jeweils einer Neuen Aktie
oder einem Vielfachen davon möglich.

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung
des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit

vom 6. April 2022 bis 27. April 2022 (jeweils einschließlich)

über ihre Depotbank bei der für die Small & Mid Cap Investmentbank AG als Abwicklungsstelle
tätig werdenden Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, während der üblichen Geschäftszeiten
auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende
Weisung zu erteilen. Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 13 : 2 können für jeweils
13 alte Aktien 2 Neue Aktien zum Bezugspreis bezogen werden. Es ist nur der Bezug
einer ganzen Aktie oder eines Vielfachen davon möglich.

Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt in einer
Meldung bis spätestens 27. April 2022 bei der Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz
7, 73033 Göppingen, Fax: 07161/​969317, aufzugeben und den Bezugspreis ebenfalls bis
spätestens zum 27. April 2022 auf folgendes Konto der Small & Mid Cap Investmentbank
AG beim Bankhaus Gebr. Martin AG zu zahlen:

 
Kontoinhaber: Small & Mid Cap Investmentbank AG
IBAN: DE34 6103 0000 00 00 5119 41
BIC: MARBDE6G
bei Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen
Verwendungszweck „Kapitalerhöhung YFE AG 2022″

 

Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsmeldung
sowie des Bezugspreises bei der genannten Stelle. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte
verfallen entschädigungslos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.
Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. Maßgeblich
für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte
ist deren jeweiliger Bestand an Aktien zum 5. April 2022 nachbörslich. Zu diesem Zeitpunkt
werden die Bezugsrechte (ISIN DE000A3MQR16) von den Aktienbeständen im Umfang des
bestehenden Bezugsrechts abgetrennt. Die Bezugsrechte (ISIN DE000A3MQR16), welche
auf die bestehenden Aktien der Gesellschaft entfallen, werden am 6. April 2022 (morgens)
automatisch durch die Clearstream Banking AG auf die Konten der jeweiligen Depotbanken
gebucht.

Vom 04. April 2022 an werden die alten Aktien ”ex Bezugsrecht” notiert. Die Bezugsrechte
gelten als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien. Die Bezugsrechte sind spätestens
bis zum Ablauf der Bezugsfrist am 27. April 2022 auf das bei der Clearstream Banking
AG geführte Konto Nr. 6041 der Bankhaus Gebr. Martin AG zu übertragen. Entscheidend
für die Einhaltung der Bezugsfrist ist der Eingang der Bezugsanmeldung, der benötigten
Bezugsrechte und des Gesamtbezugspreises jeweils bis 27. April 2022.

Kein Bezugsrechtshandel

Ein Handel der Bezugsrechte (ISIN DE000A3MQR16) wird weder von der Gesellschaft noch
von der Small & Mid Cap Investmentbank AG, München, organisiert. Eine Preisfeststellung
an einer Börse für die Bezugsrechte wird ebenfalls nicht beantragt. Ein Ausgleich
für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Bezugsrechte, die bei Ablauf
der Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, verfallen wertlos.

Provision für den Bezug

Für den Bezug von Neuen Aktien wird von den Depotbanken die übliche Bankprovision
berechnet.

Verwertung nicht bezogener Neuer Aktien

Nicht von den Aktionären innerhalb der Bezugsfrist bezogene Neue Aktien können ausgewählten
Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung mindestens zum Bezugspreis zur Zeichnung
angeboten werden.

Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien

Die Neuen Aktien werden unter der ISIN DE000A3MQR24 aufgrund der abweichenden Gewinnberechtigung
in einer separaten Globalurkunde für junge Aktien verbrieft, die bei der Clearstream
Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Ein Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung
ihres Anteils besteht satzungsgemäß nicht.

Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt erst nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung
in das Handelsregister und Aufnahme in die Girosammelverwahrung, voraussichtlich nicht
vor der 20. Kalenderwoche, es sei denn, die Bezugsfrist wird verlängert. Die Erwerber
erhalten über ihre Neuen Aktien eine Gutschrift auf ihren jeweiligen Girosammeldepots.

Sollten vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister
und Lieferung der Aktien bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer
dieser Aktien das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Lieferverpflichtungen
nicht durch Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können.

Zulassung zum Börsenhandel

Es ist vorgesehen, dass die Neuen Aktien voraussichtlich in der 27. Kalenderwoche
nach Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung und Gattungsgleichstellung
zum Handel im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse
zugelassen und in die dort bestehende Notierung für die alten Aktien der Gesellschaft
(ISIN DE000A161N14 /​ WKN A161N1) einbezogen werden.

Kein Wertpapierprospekt; Risikohinweise

Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß § 3 Nr. 1 WpPG i.V.m. Art. 3 Abs. 2 Satz
1 lit. b) Verordnung (EU) 2017/​1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
14. Juni 2017 (die „Prospektverordnung“) prospektfreien öffentlichen Angebots in der
Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt
gemäß der Prospektverordnung in Bezug auf die Kapitalerhöhung und das diesbezügliche
Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Ein solcher Wertpapierprospekt steht
daher auch nicht als Informationsgrundlage für den Bezug oder den Erwerb der Neuen
Aktien zur Verfügung. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich
hin. Den bezugsberechtigten Aktionären wird empfohlen, vor der Entscheidung zur Ausübung
ihrer Bezugsrechte im Rahmen dieses Angebots insbesondere die Finanzberichte, die
Ad-hoc- und die Pressemitteilungen, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http:/​/​www.yf-e.tv

im Bereich Investor Relations abrufbar sind, zu lesen.

Die Small & Mid Cap Investmentbank AG ist berechtigt, unter bestimmten Umständen von
dem Vertrag über die Abwicklung der Kapitalerhöhung zurückzutreten. Zu diesen Umständen
gehören neben dem Nichteintritt bestimmter Bedingungen für die Zeichnung der Neuen
Aktien und die Zahlung des Bezugspreises insbesondere unter anderem der Eintritt einer
wesentlichen Änderung in den rechtlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen,
die eine Änderung oder Anpassung des Emissionsvertrags aus Sicht der Bank erforderlich
machen, ohne dass eine Einigung hierüber erfolgt, oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
über das Vermögen der Gesellschaft. Die Verpflichtungen der Small & Mid Cap Investmentbank
AG enden ferner, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Mai 2022 eingetragen wurde.
Darüber hinaus hat jede der Parteien des Vertrags über die Abwicklung der Kapitalerhöhung
das Recht, aus wichtigem Grund von diesem Vertrag zurückzutreten.

Im Falle des Rücktritts vom Vertrag über die Abwicklung der Kapitalerhöhung vor Eintragung
der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister bzw. im Falle der Nichteintragung
der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister, und damit jeweils vor
Entstehung der Neuen Aktien, entfällt das Bezugsangebot. In diesen Fällen ist die
Small & Mid Cap Investmentbank AG jeweils berechtigt, das Bezugsangebot rückabzuwickeln.
Im Falle einer solchen Rückabwicklung werden die Zeichnungsaufträge von Aktionären
rückabgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge
erstattet, soweit diese noch nicht im aktienrechtlich erforderlichen Umfang zum Zwecke
der Durchführung der Kapitalerhöhung von der Small & Mid Cap Investmentbank AG an
die Your Family Entertainment Aktiengesellschaft überwiesen wurden. Die Small & Mid
Cap Investmentbank AG tritt in Bezug auf solche, etwaig bereits eingezahlten Beträge
bereits jetzt ihren Anspruch gegen die Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
auf Rückzahlung der auf die Neuen Aktien geleisteten Bareinlage bzw. auf Lieferung
der neu entstehenden Aktien jeweils anteilig an die das Bezugsangebot annehmenden
Aktionäre an Erfüllung statt ab. Die Aktionäre nehmen diese Abtretung mit Annahme
des Bezugsangebots an. Diese Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche sind grundsätzlich
ungesichert. Für die Aktionäre besteht in diesem Fall das Risiko, dass sie ihre Rückforderungs-
bzw. Abfindungsansprüche nicht realisieren können. Anleger, die Bezugsrechte entgeltlich
erworben haben, könnten bei nicht erfolgender Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung
in das Handelsregister einen Verlust erleiden.

Verkaufsbeschränkungen

Die Neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden insbesondere
weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 (in der jeweils
gültigen Fassung, der „Securities Act“) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten
von Amerika registriert. Sie werden und dürfen demzufolge in den Vereinigten Staaten
von Amerika weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert
werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen
des Securities Act.

Die Annahme des Bezugsangebotes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen
unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen
wollen, werden aufgefordert, sich über die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
bestehenden Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

 

München, im April 2022

Your Family Entertainment Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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