Your Family Entertainment AG, München – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG – Neuschaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Neuschaffung eines bedingten Kapitals

Your Family Entertainment AG

München

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung
gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG – Neuschaffung einer Ermächtigung zur
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Neuschaffung eines
bedingten Kapitals

 

 

Die ordentliche Hauptversammlung der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft hat am 28. Juni 2022 unter Tagesordnungspunkt 9 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. Juni 2027 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen (nachstehend auch „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 25.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begehen und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 4.462.256,00 nach näherer Maßgabe der Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in einer Weise eingeräumt werden, dass die Schuldverschreibungen von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, in den im Beschluss der Hauptversammlung bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 19. Mai 2022 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 9 der ordentlichen Hauptversammlung der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung am 28. Juni 2022 ohne Änderungen beschlossen hat. Der Beschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 164992) hinterlegt.

Zugleich hat die Hauptversammlung am 28. Juni 2022 beschlossen, zur Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung begeben werden, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 4.462.256,00 durch Ausgabe von bis zu EUR 4.462.256 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 19. Mai 2022 im Bundesanzeiger bekanntgemachten Tagesordnungspunkt 9 der ordentlichen Hauptversammlung der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2022) und die Satzung entsprechend zu ändern (§ 4 Absatz 6 der Satzung). Der Beschluss über die bedingte Kapitalerhöhung wurde noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

 

München, im Juni 2022

Your Family Entertainment Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

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