Zalando SE – Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

Zalando SE
Berlin
ISIN: DE000ZAL1111 (WKN: ZAL111)
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Ausgabe neuer Aktien –
(Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital)

Auf Grund des Beschlusses des Vorstands der Zalando SE (die „Gesellschaft“) vom 8. Mai 2015 ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 8. Mai 2015 die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals in § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre um 261.800 EUR auf 246.559.293 EUR durchgeführt worden.

Dabei wurden 261.800 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Zalando SE mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Bareinlage und Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2015 ausgegeben.

Die Durchführung der Kapitalerhöhung ist am 28. Mai 2015 in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (HRB 158855 B) eingetragen worden.

Berlin, 1. Juni 2015

Zalando SE

Der Vorstand

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