Zalando SE – Erwerb eigener Aktien; Wandel-/Optionsschuldverschreibungen

Zalando SE
Berlin
ISIN: DE000ZAL1111 (WKN: ZAL111)
Mitteilung gemäß § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über Beschlussfassung in Hauptversammlung (Erwerb eigener Aktien; Wandel-/Optionsschuldverschreibungen)

Die ordentliche Hauptversammlung der Zalando SE (die „Gesellschaft“) hat am 2. Juni 2015 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 1. Juni 2020 eigene Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der am 23. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punkte 7 und 8 der Tagesordnung der Hauptversammlung bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals – davon im Umfang von insgesamt bis zu 5% des Grundkapitals auch unter Einsatz von Derivaten – zu erwerben. Die aufgrund dieser Ermächtigungen erworbenen Aktien können auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat zudem am 2. Juni 2015 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 1. Juni 2020 nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 23. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 10 der Tagesordnung der Hauptversammlung, auf den Inhaber und/oder Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.400.000.000 mit oder ohne eine Laufzeitbeschränkung zu begeben und den Inhabern beziehungsweise Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechte auf neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 73.889.248 zu gewähren. Hierzu wird das Grundkapital um bis zu EUR 73.889.248 durch Ausgabe von bis zu 73.889.248 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt (Bedingtes Kapital 2015) erhöht. Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach näherer Maßgabe der Ermächtigung auszuschließen.

Wegen der jeweiligen Einzelheiten wird auf die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten 7, 8 und 10 der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft verwiesen, die am 23. April 2015 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sind.

Berlin, im Juni 2015

Zalando SE

Der Vorstand

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