ZALARIS Deutschland AG: Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG über die bevorstehende Verschmelzung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ZALARIS Deutschland AG
Henstedt-Ulzburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG über die bevorstehende Verschmelzung 23.06.2020

ZALARIS Deutschland AG

Henstedt-Ulzburg

Amtsgericht Kiel, HRB 8473 KI

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG über die bevorstehende Verschmelzung

Die ZALARIS Deutschland AG mit dem Sitz in Henstedt-Ulzburg (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 8473 KI), ist alleinige Gesellschafterin der Zalaris Deutschland GmbH mit dem Sitz in Taufkirchen (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 214459). Die ZALARIS Deutschland AG beabsichtigt, als übernehmender Rechtsträger das Vermögen der Zalaris Deutschland GmbH als übertragender Rechtsträger als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Verschmelzung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs.1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen (Verschmelzung durch Aufnahme).

Der Vorstand weist hiermit die Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin.

Da die übernehmende ZALARIS Deutschland AG die alleinige Gesellschafterin der Zalaris Deutschland GmbH ist, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der ZALARIS Deutschland AG über die Verschmelzung nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 UmwG). Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts (§ 60 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 3 Satz 1, Halbsatz 2, § 9 Abs. 2 und Abs. 3, § 12 Abs. 3 UmwG).

Mangels abweichender Mehrheitserfordernisse in der Satzung unserer Gesellschaft können Aktionäre der ZALARIS Deutschland AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der ZALARIS Deutschland AG erreichen, jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses Recht, die Einberufung einer solchen Hauptversammlung zu verlangen, werden die Aktionäre hiermit ausdrücklich hingewiesen. Ein solches Einberufungsverlangen zwecks Beschlussfassung über die Verschmelzung ist innerhalb einer Frist von einem Monat ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich an die ZALARIS Deutschland AG zu richten.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der Zalaris Deutschland GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der ZALARIS Deutschland AG ist ebenfalls entbehrlich, da die ZALARIS Deutschland AG sämtliche Geschäftsanteile an der Zalaris Deutschland GmbH hält (§ 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG).

Ab dem heutigen Tage liegen die nachstehend aufgeführten Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen der ZALARIS Deutschland AG aus und können dort während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Jahresabschlüsse und Lageberichte der ZALARIS Deutschland AG und der Zalaris Deutschland GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre,

Entwurf des Verschmelzungsvertrages

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der ZALARIS Deutschland AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen, auf Wunsch auch elektronisch.

 

Henstedt-Ulzburg, den 22.06.2020

ZALARIS Deutschland AG

Der Vorstand

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