ZEAG Energie AGHeilbronnISIN: DE0007816001 (WKN: 781 600)Einberufung der HauptversammlungHiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur133. ordentlichen HauptversammlungamDienstag, den 17. Mai 2022, um 10:30 Uhr (MESZ)alsvirtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZEAG Energie AG zum 31. Dezember Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss entsprechend §
zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen in der virtuellen Hauptversammlung näher |
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der
Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am |
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Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglied |
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
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Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst |
II. Weitere Angaben zur Einberufung
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung
lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung
sowie der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen daher freiwillig,
um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Sämtliche Zeitangaben im Abschnitt „Weitere Angaben zur Einberufung“ sind in der für
Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht
mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei
Stunden.
1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung
in Bild und Ton übertragen. Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 74076 Heilbronn, Rechtsgrundlage hierfür sind § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch einen auf den Beginn des 26. April 2022 Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Zahl der Die Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und der Nachweis des Aktienbesitzes ZEAG Energie AG Die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes werden in der Im Zweifel sollten sich Aktionäre bei ihrem depotführenden Institut erkundigen, ob |
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Stimmabgabe durch Briefwahl Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Briefwahl ausüben. Die Möglichkeit Auch im Fall der Briefwahl ist immer eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis Briefwahlstimmen können der Gesellschaft auf dem Postweg an die im Abschnitt II. 3. Briefwahlstimmen können auf dem Postweg bis spätestens zum Ablauf des 16. Mai 2022 Darüber hinaus haben rechtzeitig angemeldete Aktionäre – auch über den 16. Mai 2022
Diese Möglichkeit besteht bis zu dem Zeitpunkt, den der Versammlungsleiter in der |
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Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der virtuellen Hauptversammlung Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Für Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, hält die Gesellschaft Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder Der Nachweis einer vor der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung bedarf der ZEAG Energie AG Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht Werden Vollmachten, deren Änderung, deren Widerruf oder Nachweise der Bevollmächtigung |
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Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Allen Aktionären und deren Bevollmächtigten bieten wir an, bereits vor oder während Es gibt zwei Möglichkeiten, die von der Gesellschaft bereitgestellten Stimmrechtsvertreter
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Rechte der Aktionäre nach den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG und Fragerecht im
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Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsauübung Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß § Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich. Die Stimmabgaben per Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und Weisungen zu Tagesordnungspunkt Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt |
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Hinweis auf zugängliche Informationen Die Gesellschaft hat für die Hauptversammlung unter der Adresse
eine Internetseite eingerichtet. Auf dieser Internetseite sind ab der Einberufung der Hauptversammlung und mindestens |
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Übertragung der Hauptversammlung im Internet Für Aktionäre der Gesellschaft wird die gesamte Hauptversammlung am 17. Mai 2022, Entsprechendes gilt für eine Teilnahme im Wege elektronischer Zuschaltung durch Bevollmächtigte. |
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9. |
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation oder über
zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung |
Heilbronn, im April 2022
ZEAG Energie AG
Der Vorstand
Hinweise zum Datenschutz
für Aktionäre und Aktionärsvertreter
Die ZEAG Energie AG nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Die
Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname, Anschrift,
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Vollmachten, Weisungen,
Anträge, Wahlvorschläge und Fragen) erfolgt auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.
Sofern Aktionäre oder Aktionärsvertreter den Online-Zugang über das InvestorPortal
nutzen, gelten hierfür zusätzliche Datenschutzhinweise, die im InvestorPortal jederzeit
aufgerufen werden können.
Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an
der Hauptversammlung zwingend erforderlich und erfolgt zu dem Zweck der Ermöglichung
einer Teilnahme für jeden sich anmeldenden Aktionär oder Aktionärsvertreter. Die Gesellschaft
ist für die Erhebung und Verarbeitung verantwortlich. Es ist unsere rechtliche Verpflichtung,
eine Hauptversammlung durchzuführen und die Ausübung des Stimmrechts zu ermöglichen.
Hierfür müssen wir die benannten Daten verarbeiten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
sind das Aktiengesetz (AktG), insbesondere § 123 Absatz 2 und 3 AktG in Verbindung
mit § 17 Absatz 1 der Satzung der ZEAG Energie AG und § 129 Absatz 1 Satz 2 AktG,
sowie Artikel 6 Absatz 1 c) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Daneben verarbeiten
wir personenbezogene Daten zur Wahrung der folgenden berechtigten Interessen im Sinne
von Artikel 6 Absatz 1 f) der DSGVO: Organisation und geordnete Durchführung der Hauptversammlung.
Sofern Aktionäre oder Aktionärsvertreter den Online-Zugang über das InvestorPortal
nutzen, verarbeiten wir insoweit personenbezogene Daten mit Einwilligung der betroffenen
Person gemäß Art. 6 Absatz 1 a) und Art. 7 DSGVO. Die Erteilung der Einwilligung ist
freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Alle Aktionäre und Aktionärsvertreter haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der
DSGVO. Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich
über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
ZEAG Energie AG
Vorstand
Weipertstraße 41
74076 Heilbronn
oder E-Mail: info@zeag-energie.de
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter
datenschutz@zeag-energie.de
Er steht Ihnen für Fragen zum Datenschutz gerne zur Verfügung.
Hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die wir beim Besuch unserer Internetseiten
erheben, verweisen wir auf unsere Informationen zum Datenschutz unter der Internetadresse
https://www.zeag-energie.de/datenschutz.html
Ausführliche Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit unserer Hauptversammlung
finden Sie in dem Dokument „Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter
der ZEAG-Hauptversammlung“, welches unter der Internetadresse
https://www.zeag-energie.de/hauptversammlung
zugänglich ist.