ZECH Building AG – Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ZECH Building AG
Erkrath
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG 18.11.2019

ZECH Building AG

Erkrath

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Herr Kurt Zech, wohnhaft in Bremen, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG an der ZECH Building AG (AG Wuppertal, HRB 30083) gehört, da ihm diese Beteiligung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die von ihm abhängigen Gesellschaften

ZECH Group AG (AG Bremen, HRB 34841 HB) sowie

Premium Holding GmbH (AG Bremen, 24933 HB)

zugerechnet wird.

Die ZECH Group AG (AG Bremen, HRB 34841 HB) hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG sowie § 21 Abs. 1 und 2 AktG mitgeteilt, dass ihr ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar unter Zurechnung der Beteiligung der von ihr abhängigen Gesellschaft Premium Holding GmbH (AG Bremen, HRB 24933 HB) gemäß § 16 Abs. 4 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG an der ZECH Building AG (AG Wuppertal, HRB 30083) gehört.

Die Premium Holding GmbH (AG Bremen, HRB 24933 HB) hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG an der ZECH Building AG (AG Wuppertal, HRB 30083) gehört.

 

Erkrath, im September 2019

ZECH Building AG

Der Vorstand

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