ZenTec Industrie AG – Bezugsangebot an die Aktionäre der ZenTec Industrie AG zur Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen

ZenTec Industrie AG
Schönefeld
Bezugsangebot an die Aktionäre der ZenTec Industrie AG zur Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an die bestehenden Aktionäre der ZenTec Industrie AG mit Sitz in Schönefeld und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar. Ein Wertpapierprospekt wurde für dieses Bezugsangebot nicht erstellt, da nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 WpHG keine Prospektpflicht besteht.

Der Vorstand der ZenTec Industrie AG („Gesellschaft“) hat am 01. Juli 2015 nach vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrates vom 28. Mai 2015 beschlossen, gemäß § 5a Abs. 1 der Satzung der ZenTec Industrie AG in Ausnutzung des genehmigten Kapitals das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von EUR 50.000,00 um EUR 25.000,00 auf EUR 75.000,00 durch Ausgabe von 25.000 neuen auf den Namen lautenden Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 („Neue Aktien“) zu erhöhen. Der Ausgabebetrag beträgt EUR 20,00 je Neuer Aktie. Die Neuen Aktien sind ab 1. Januar 2015 gewinnberechtigt.

Die Neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis zwei (alter) Aktien zu einer Neuen Aktie in dem Zeitraum vom 15. Juli 2015 bis 14. August 2015 zum Bezug zum Ausgabepreis von EUR 20,00 je neuer Aktie angeboten.

Der Ausgabepreis ist sofort nach Zeichnung, spätestens bis zum 14. August 2015 in voller Höhe zur Einzahlung fällig und auf das Sonderkonto „Kapitalerhöhung 2015“ der Gesellschaft bei der

UniCredit Bank AG, Essen
IBAN: DE93360201860022849549
BIC: HYVEDEMM360
Verwendungszweck: Vorname Name, KE 07/15 ZIAG

einzuzahlen.

Zur Ausübung des Bezugsrechts fordert die Gesellschaft ihre Aktionäre dazu auf, ihr Bezugsrecht mit Abgabe einer Bezugserklärung auszuüben und die Zeichnungsscheine zu zeichnen. Die Neuen Aktien können nur in der Zeit vom
15. Juli 2015 bis zum 14. August 2015

unter Vorlage der Bezugserklärung mit dem Zeichnungsschein bei der Gesellschaft, Zeppelinstraße 1, 12529 Schönefeld, und Einzahlung des Gesamtausgabepreises für bezogenen Neuen Aktien gezeichnet werden. Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.

Wir bitten diejenigen Aktionäre, die Neue Aktien beziehen und zeichnen wollen, die Bezugserklärung mit Zeichnungsschein bei der Gesellschaft anzufordern.

Bezugserklärungen mit Zeichnungsschein, die der Gesellschaft erst nach dem 14. August 2015 zugehen, ermöglichen nicht zur Ausübung des Bezugsrechts. Das Bezugsrecht kann auch nicht ausgeübt werden, wenn der Gesamtausgabebetrag der gezeichneten Neuen Aktien nicht bis zum 14. August 2015 auf dem obengenannten Konto bei der UniCredit Bank AG eingegangen ist.

Aktionäre, die ihr Bezugsrecht vollständig ausgeübt haben, können dem Vorstand schriftlich oder in Textform mitteilen, dass sie darüber hinaus weitere Aktien aus der Kapitalerhöhung zeichnen möchten, jedoch spätestens bis zum 30. August 2015. Diesen Aktionären wird angeboten, die innerhalb der Bezugsfrist eventuell nicht bezogenen Neuen Aktien zu beziehen. Soweit mehr Zeichnungswünsche als nicht bezogene Neue Aktien eingehen, werden die nicht bezogenen Neuen Aktien den Aktionären im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung an der Gesellschaft zugeteilt.

Die Zeichnung durch die Aktionäre wird unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Dezember 2015 in das Handelsregister eingetragen ist. Nach Durchführung der Kapitalerhöhung werden die Neuen Aktien für die jeweiligen Aktionäre im Aktienregister eingetragen.

Schönefeld, im Juli 2015

ZenTec Industrie AG

Der Vorstand

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