zetVisions AG – Hauptversammlung 2015

zetVisions AG
Heidelberg
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Freitag, den 03. Juli 2015, um 10:00 Uhr,

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung

ein.
TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der zetVisions AG für das Geschäftsjahr 2014 und des Lageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahre 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahre 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzberichten, verkürzten Abschlüssen und Zwischenlageberichten

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart zum Jahresabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 sowie zum Prüfer für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht der verkürzten Abschlüsse und Zwischenlageberichte für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
5.

Beschlussfassung über den variablen Teil der Aufsichtsratsvergütung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung zu fassen:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten über die in § 17 Abs. 1 der Satzung geregelte Fixvergütung hinaus für jedes volle Jahr ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat eine variable Vergütung in Höhe von der Hälfte der ihnen jeweils gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung zustehenden festen Vergütung. Der Anspruch auf diese variable Vergütung entsteht, wenn (und nur wenn) (i) der Umsatz der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2015 gegenüber dem Geschäftsjahr 2014 gestiegen ist und (ii) die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2015 einen Jahresüberschuss erzielt hat.“

Verfügbarkeit von Unterlagen

Die nach zwingendem Recht auszulegenden Unterlagen liegen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg, Tel. 06221-339 38-0, Fax 06221-339 38-922, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Auf Anfrage wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Freiwillige Hinweise der Gesellschaft

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich form- und fristgerecht bei der Gesellschaft angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen; der Vorstand macht von der in der Satzung vorgesehenen Möglichkeit, in der Einberufung eine kürzere in Tagen zu bemessende Frist vorzusehen, keinen Gebrauch. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen, so dass die Anmeldung der Gesellschaft spätestens am 26. Juni 2015 zugehen muss. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen; der Vorstand macht von der in der Satzung vorgesehenen Möglichkeit, in der Einberufung eine kürzere in Tagen zu bemessende Frist vorzusehen, keinen Gebrauch. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen, so dass der Nachweis der Berechtigung der Gesellschaft spätestens am 26. Juni 2015 zugehen muss. Der Nachweis wird wie folgt geführt:

Der Nachweis gilt als erbracht, soweit der betreffende Aktionär

Gründer der Gesellschaft oder Zeichner einer Kapitalerhöhung der Gesellschaft war, oder

im vormaligen Aktienbuch der Gesellschaft als Aktionär eingetragen war, oder

ein Gründer der Gesellschaft oder Zeichner einer Kapitalerhöhung der Gesellschaft den fraglichen Rechtsübergang der Gesellschaft selbst in hinreichender Form angezeigt hat,

oder wenn ein der Gesellschaft in hinreichender Form angezeigter Aktionär (voriger Spiegelstrich) einen Dritten in Textform (§ 126b BGB) als Aktionär angezeigt hat.

In diesen Fällen wird die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts von der Gesellschaft anhand der dort geführten Unterlagen überprüft.

Alle nicht vorstehenden Regelungen unterfallenden Aktionäre müssen ihren Anteilsbesitz der Gesellschaft in geeigneter Form nachweisen. Eine gesetzliche Rechtsnachfolge kraft Erbganges wird durch Vorlage eines Erbscheins, eine rechtsgeschäftliche Rechtsnachfolge wird durch eine oder eine Kette von mehreren Abtretungsurkunden, die auf einen Gründer der Gesellschaft oder Zeichner einer Kapitalerhöhung der Gesellschaft zurückgehen, nachgewiesen.

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Unbeschadet zwingender gesetzlicher Vorschriften (wie insbesondere § 135 AktG) bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).

Die Gesellschaft stellt keine Stimmrechtsvertreter, so dass die in § 22 Abs. 2 der Satzung angesprochene Möglichkeit einer Übersendung von Vollmachten an die Gesellschaft oder einen von ihr benannten Stimmrechtsvertreter nicht besteht.

Anfragen und Anträge von Aktionären

Die Anmeldung zur Hauptversammlung, der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes, Anfragen, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126, 127 AktG sind vorbehaltlich etwaiger abweichender gesetzlicher Bestimmungen ausschließlich zu richten an:

zetVisions AG
Herrn Erik Tischner
Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg
Fax: 06221-339 38-922, E-Mail: erik.tischner@zetvisions.com

Form- und fristgerecht zugegangene Anträge und/oder Wahlvorschläge wird die Gesellschaft unverzüglich nach den gesetzlichen Regelungen zugänglich machen.

Heidelberg, im Mai 2015

zetVisions AG

Der Vorstand

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