ZukunftsZentrumZollverein Aktiengesellschaft zur Förderung von Existenzgründungen – Triple Z: Ordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ZukunftsZentrumZollverein Aktiengesellschaft zur Förderung von Existenzgründungen – Triple Z –
Essen
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 02.07.2020

ZukunftsZentrumZollverein Aktiengesellschaft
zur Förderung von Existenzgründungen – Triple Z –

Essen

Wertpapier-Kenn-Nummer: 786 102

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, dem 28. August 2020, um 11.00 Uhr

in die Lohnhalle der Triple Z AG,
Katernberger Straße 107 in 45327 Essen.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 nebst Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2019 sowie der Bilanzgewinn betragen € 32.903,68.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gewinnrücklage zuzuführen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Nachwahl zum Aufsichtsrat

Herr Jochen Fricke hat im Zuge seines Wechsels in den Vorstand sein Mandat im Aufsichtsrat mit Ablauf des 31.12.2019 niedergelegt. Aufgrund der Mandatsniederlegung ist ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat besteht gem. § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Personen. Für drei Aufsichtsratsmandate hat die Stadt Essen gegenüber der Hauptversammlung ein Vorschlagsrecht. Die Hauptversammlung ist an diese Vorschläge nicht gebunden. Herr Fricke war nicht auf Vorschlag der Stadt Essen Mitglied des Aufsichtsrates. Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausscheidenden Mitglieds erfolgt gem. § 9 Abs. 2 der Satzung nur für den Rest der Laufzeit des ausgeschiedenen Mitglieds.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Diplom-Kaufmann Tobias Frick, Recklinghausen, Leiter Beteiligungen RAG bei der RAG-Stiftung, als Mitglied des Aufsichtsrates für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

Die Hauptversammlung ist an diesen Vorschlag aktienrechtlich nicht gebunden. Der Aufsichtsrat setzt sich nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen (§ 96 Abs. 1 AktG).

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Korthäuer & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

7.

Verschiedenes

Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nach § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis zur Eröffnung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Bis einschließlich Montag, dem 24. August 2020, 15.00 Uhr, können die Aktien bei der Gesellschaft, in deren Geschäftsräumen, Katernberger Straße 107, und am Tage der Hauptversammlung ab 09:30 Uhr an dem Ort der Hauptversammlung hinterlegt werden.

Es genügt auch, wenn die Aktien bei einer Bank oder Sparkasse mit Geschäftssitz im Inland oder bei einem Notar hinterlegt werden. In diesem Fall ist das Teilnahme- und Stimmrecht davon abhängig, dass die von diesen auszustellende Hinterlegungsbescheinigung vorgelegt wird. Für die Ausstellung von Hinterlegungsbescheinigungen gelten die Bearbeitungszeiten der jeweils ausgebenden Stelle.

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch schriftliche Bevollmächtigung eines Dritten, beispielsweise eine Person ihrer Wahl, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Vollmacht ist zusammen mit der Hinterlegung der Aktien bzw. der Hinterlegungsbescheinigung vorzulegen und kann nur schriftlich widerrufen werden.

Unterlagen, Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates sowie der Gewinnverwendungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2019 liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre in den Räumen der Gesellschaft (Katernberger Straße 107, 45327 Essen) aus.

Die Einladung zu dieser Hauptversammlung nebst Tagesordnung sowie die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen zur Durchführung stehen im Internet unter der Adresse

http://www.triple-z.de/hauptversammlung

zur Verfügung.

 

Essen, im Juni 2020

ZukunftsZentrumZollverein Aktiengesellschaft
zur Förderung von Existenzgründungen – Triple Z, Essen

Der Vorstand

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