Zyagnum AG – Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung sowie Bezugsangebot an die Aktionäre der Zyagnum AG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Zyagnum AG
Pfungstadt
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung sowie Bezugsangebot an die Aktionäre der Zyagnum AG 28.11.2019

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der

Zyagnum AG

Pfungstadt

Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung
sowie
Bezugsangebot an die Aktionäre der Zyagnum AG

Die außerordentliche Hauptversammlung der Zyagnum AG, Pfungstadt, (die „Gesellschaft“) vom 18. März 2019 hat im Wege der Satzungsänderung beschlossen, dass der Vorstand ermächtigt wird, in der Zeit bis zum 17. März 2024 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 5.500,- durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 5.500 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019) und mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital 2019 festzulegen. Vorstehende Ermächtigung und die entsprechende Satzungsänderung in § 7 Absatz 8 der Satzung wurden am 27. Mai 2019 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Darmstadt unter HRB 99134 eingetragen.

Der Vorstand der Zyagnum AG hat mit Beschlüssen vom 7. Juni 2019 und 7. November 2019 unter Ausnutzung dieser Ermächtigung die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 70.585,00 um bis zu EUR 3.529,00 auf bis zu EUR 74.114,00 durch Ausgabe von bis zu 3.529 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie beschlossen. Der Aufsichtsrat hat dem mit Beschlüssen vom jeweils selben Tag zugestimmt. Diese Kapitalerhöhung ist im Umfang von EUR 2.318,00 durchgeführt und bereits zur Eintragung zum Handelsregister angemeldet worden. Das verbleibende Genehmigte Kapital 2019 beträgt noch EUR 3.182,00.

Der Vorstand hat am 25. November 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 25. November 2019 beschlossen, das bestehende Grundkapital der Gesellschaft von EUR 70.585,00 um bis zu EUR 3.182,00 auf bis zu EUR 73.767,00 (bzw. nach erfolgter Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung vom 7. Juni 2019 / 7. November 2019 von EUR 72.903,00 um bis zu EUR 3.182,00 auf bis zu EUR 76.085,00) durch Ausgabe von bis zu 3.182 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zu erhöhen. Der Ausgabebetrag beträgt EUR 1.411,00 je Neuer Aktie. Der Ausgabebetrag entspricht dem Bezugspreis. Der Gesamtausgabebetrag beträgt somit insgesamt bis zu EUR 4.489.802,00 Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2019 gewinnberechtigt und verbriefen im Übrigen die gleichen Mitgliedschaftsrechte wie die bestehenden Aktien.

Die Neuen Aktien) werden den Aktionären unmittelbar zur Zeichnung angeboten. Dies erfolgt während einer Bezugsfrist von zwei Wochen im Verhältnis 20:1 (Bestehende Aktien zu Neue Aktien) zum Ausgabebetrag von EUR 1.411,00 je Neuer Aktie. Die TAVARTIS GmbH und die R A Schierl Holding GmbH haben in ihrer Eigenschaft als Aktionäre der Gesellschaft in dem erforderlichen Umfang auf ihr Bezugsrecht verzichtet, um für die anderen Aktionäre ein Bezugsverhältnis von 20:1 zu ermöglichen. Etwaige nach Ablauf der Bezugsfrist nicht bezogene Neue Aktien werden im Rahmen einer Privatplatzierung ausgewählten Investoren zur Zeichnung angeboten.

Bezugsangebot

Wir geben hiermit unseren Aktionären die Möglichkeit, zur Vermeidung des Ausschlusses ihr gesetzliches Bezugsrecht auf die Neuen Aktien innerhalb der Bezugsfrist

vom Freitag, 29. November 2019 bis Freitag, 13. Dezember 2019 (jeweils einschließlich)

durch Einreichung eines vollständig und korrekt ausgefüllten und unterzeichneten Zeichnungsscheins im Original in zweifacher Ausfertigung bei der Gesellschaft (Zyagnum AG, Kapitalerhöhung, Reißstraße 1, 64319 Pfungstadt) als Bezugsstelle auszuüben. Zeichnungsscheine werden den Aktionären zugesandt und sind bei der Gesellschaft auf Anfrage erhältlich. Der Bezugspreis ist bei Zeichnung, spätestens aber bis Dienstag, 17. Dezember 2019 (Zahlungseingang) auf das Sonderkonto „Zyagnum AG – Kapitalerhöhung 2019“ der Gesellschaft IBAN DE82 5085 2651 0001 1401 28 bei der Sparkasse Dieburg, unter der Angabe des Namens des Zeichners, dessen Wohnort und des Geburtsdatums bzw. unter der Angabe der Firma, Sitz und HR-Nummer einzuzahlen.

Bezugsberechtigt sind alle Aktionäre, die am Donnerstag, 28. November 2019, abends, als Aktionäre im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Das Aktienregister der Gesellschaft ist zugleich Nachweis für die Bezugsberechtigung.

Sofern der Zeichnungsschein der Gesellschaft nicht fristgerecht, d. h. bis spätestens Freitag, 13. Dezember 2019, zugegangen, unvollständig oder fehlerhaft ist, kann die Zeichnung nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt, wenn der Bezugspreis nicht bis spätestens Dienstag, 17. Dezember 2019 (Zahlungseingang bei der Sparkasse Dieburg) auf dem Sonderkonto „Zyagnum AG – Kapitalerhöhung 2019“ und unter Angabe des Namens des Aktionärs, dessen Wohnort und Geburtsdatum bzw. unter der Angabe der Firma, Sitz und HR-Nummer gutgeschrieben ist.

Die Anzahl der den Aktionären zustehenden Bezugsrechte wird nach dem Bestand der Aktien am Donnerstag, 28. November 2019, abends, berechnet, sodass auf jeweils 20 (zwanzig) alte Aktien1 (eine) Neue Aktie zum Preis von EUR 1.411,00 je Neuer Aktie bezogen werden können.

Die Zusendung des Zeichnungsscheins durch die Aktionäre stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Zeichnungsvertrages an die Gesellschaft dar.

Bezugsrechtshandel

Ein organisierter Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft nicht veranlasst werden. Ein Verkauf der Bezugsrechte über die Börse ist nicht möglich. Eine organisierte Endverwertung der nicht ausgeübten Bezugsrechte findet ebenfalls nicht statt. Innerhalb der Bezugsfrist nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos.

Wichtige Hinweise zu den besonderen Risiken der Zeichnung von Neuen Aktien

Dieses Bezugsangebot dient ausschließlich der Information an die Aktionäre der Gesellschaft gemäß den Vorgaben des Aktiengesetzes. Dieses Dokument stellt kein Angebotsdokument und keinen Prospekt gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 (die „Prospektverordnung„) dar. Die Neuen Aktien werden in Deutschland auf der Grundlage einer Ausnahme von der Anwendung des Wertpapierprospektgesetzes und im Einklang mit sonstigen hinsichtlich der Emission, des Verkaufs und des Angebots der Neuen Aktien anwendbaren Gesetzen und anderweitig in Übereinstimmung mit dem Wertpapierprospektgesetz bzw. der Prospektverordnung angeboten.

Den bezugsberechtigten Aktionären wird empfohlen, vor der Entscheidung zur Ausübung ihrer Bezugsrechte im Rahmen dieses Angebots sich in geeigneter Weise über die finanzielle Lage der Gesellschaft zu informieren und hierzu insbesondere die Jahresabschlüsse der Jahre 2016, 2017 und 2018 zu lesen.

Die Aktionäre sollten bei ihrer Entscheidung über die Zeichnung der Neuen Aktien berücksichtigen, dass im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft ein erhebliches Verlustrisiko bis hin zum Totalverlust der geleisteten Einzahlungen besteht.

Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass die Sparkasse Dieburg im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft für die geleisteten Einzahlungen keinerlei Ausfall- bzw. Insolvenzrisiko trägt oder übernimmt.

Platzierung nicht bezogener Neuer Aktien

Die nicht von den Aktionären bezogenen Neuen Aktien werden von der Gesellschaft in Deutschland und international, außer in den USA, Kanada und Japan, im Wege einer Privatplatzierung ausgewählten Investoren mindestens zum Bezugspreis angeboten.

Hinweise für ausländische Aktionäre

Die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die Neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden insbesondere weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge dort weder öffentlich angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert.

 

Pfungstadt, im November 2019

Zyagnum AG

Der Vorstand

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