Zyagnum AG – Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung sowie Bezugsangebot an die Aktionäre der Zyagnum AG

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der

Zyagnum AG

Pfungstadt

Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung
sowie
Bezugsangebot an die Aktionäre der Zyagnum AG

Die ordentliche Hauptversammlung der Zyagnum AG, Pfungstadt, (die „Gesellschaft“) vom 27. Juli 2015 hat im Wege der Satzungsänderung beschlossen, dass der Vorstand ermächtigt wird, in der Zeit bis zum 26. Juli 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 6.000,- durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 6.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/II) und mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital 2015/II festzulegen. Vorstehende Ermächtigung und die entsprechende Satzungsänderung in § 7 Absatz 9 der Satzung wurden am 21. August 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Darmstadt unter HRB 86727 eingetragen.

Der Vorstand hat am 21. August 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 24. August 2015 beschlossen, das bestehende Grundkapital der Gesellschaft von EUR 64.894,00 um bis zu EUR 6.000,00 auf bis zu EUR 70.894,00 durch Ausgabe von bis zu 6.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zu erhöhen. Der Ausgabebetrag beträgt EUR 511,00 je Neuer Aktie. Der Ausgabebetrag entspricht dem Bezugspreis. Der Gesamtausgabebetrag beträgt somit insgesamt bis zu EUR 3.066.000,00 Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2015 gewinnberechtigt und verbriefen im Übrigen die gleichen Mitgliedschaftsrechte wie die bestehenden Aktien. Für den Fall, dass die neuen Aktien erst nach dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2015 durch Eintragung im Handelsregister entstehen, sind die neuen Aktien ab dem 1. Januar 2016 gewinnberechtigt.

Die Neuen Aktien) werden den Aktionären unmittelbar zur Zeichnung angeboten. Dies erfolgt während einer Bezugsfrist von zwei Wochen im Verhältnis10:1 (Bestehende Aktien zu Neue Aktien) zum Ausgabebetrag von EUR 511,00 je Neuer Aktie. Die TAVARTIS GmbH und die R A Schierl Holding GmbH haben in ihrer Eigenschaft als Aktionäre der Gesellschaft in dem erforderlichen Umfang auf ihr Bezugsrecht verzichtet, um für die anderen Aktionäre ein Bezugsverhältnis von 10:1 zu ermöglichen. Etwaige nach Ablauf der Bezugsfrist nicht bezogene Neue Aktien werden im Rahmen einer Privatplatzierung ausgewählten Investoren zur Zeichnung angeboten.

Bezugsangebot

Wir geben hiermit unseren Aktionären die Möglichkeit, zur Vermeidung des Ausschlusses ihr gesetzliches Bezugsrecht auf die Neuen Aktien innerhalb der Bezugsfrist

vom Freitag,28. August 2015 bis Freitag, 11. September 2015 (jeweils einschließlich)

durch Einreichung eines vollständig und korrekt ausgefüllten und unterzeichneten Zeichnungsscheins im Original in zweifacher Ausfertigung bei der Gesellschaft (Zyagnum AG, Kapitalerhöhung, Reißstraße 1a, 64319 Pfungstadt) als Bezugsstelle auszuüben. Zeichnungsscheine sind diesem Bezugsangebot beigefügt und bei der Gesellschaft auf Anfrage erhältlich. Der Bezugspreis ist bei Zeichnung, spätestens aber bis Dienstag, 15. September 2015 (Zahlungseingang) auf das Sonderkonto „Zyagnum AG – Kapitalerhöhung 2015“ der Gesellschaft IBAN DE62 508 501 50 0004 0233 66 bei der Sparkasse Darmstadt, unter der Angabe des Namens des Zeichners, dessen Wohnort und des Geburtsdatums bzw. unter der Angabe der Firma, Sitz und HR-Nummer einzuzahlen.

Bezugsberechtigt sind alle Aktionäre, die am Donnerstag, 27. August 2015, abends, als Aktionäre im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Das Aktienregister der Gesellschaft ist zugleich Nachweis für die Bezugsberechtigung.

Sofern der Zeichnungsschein der Gesellschaft nicht fristgerecht, d. h. bis spätestens Freitag, 11. September 2015, zugegangen, unvollständig oder fehlerhaft ist, kann die Zeichnung nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt, wenn der Bezugspreis nicht bis spätestens Dienstag, 15. September 2015 (Zahlungseingang bei der Sparkasse Darmstadt) auf dem Sonderkonto „Zyagnum AG – Kapitalerhöhung 2015“ und unter Angabe des Namens des Aktionärs, dessen Wohnort und Geburtsdatum bzw. unter der Angabe der Firma, Sitz und HR-Nummer gutgeschrieben ist.

Die Anzahl der den Aktionären zustehenden Bezugsrechte wird nach dem Bestand der Aktien am Donnerstag, 27. August 2015, abends, berechnet, sodass auf jeweils 10 (zehn) alte Aktien1 (eine) Neue Aktie zum Preis von EUR 511,00 je Neuer Aktie bezogen werden können.

Die Zusendung des Zeichnungsscheins durch die Aktionäre stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Zeichnungsvertrages an die Gesellschaft dar.

Bezugsrechtshandel

Ein organisierter Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft nicht veranlasst werden. Ein Verkauf der Bezugsrechte über die Börse ist nicht möglich. Eine organisierte Endverwertung der nicht ausgeübten Bezugsrechte findet ebenfalls nicht statt. Innerhalb der Bezugsfrist nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos.

Wichtige Hinweise zu den besonderen Risiken der Zeichnung von Neuen Aktien

Den bezugsberechtigten Aktionären wird empfohlen, vor der Entscheidung zur Ausübung ihrer Bezugsrechte im Rahmen dieses Angebots sich in geeigneter Weise über die finanzielle Lage der Gesellschaft zu informieren und hierzu insbesondere die Jahresabschlüsse der Jahre 2012, 2013 und 2014 zu lesen.

Die Aktionäre sollten bei ihrer Entscheidung über die Zeichnung der Neuen Aktien berücksichtigen, dass im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft ein erhebliches Verlustrisiko bis hin zum Totalverlust der geleisteten Einzahlungen besteht.

Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass die Sparkasse Darmstadt im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft für die geleisteten Einzahlungen keinerlei Ausfall- bzw. Insolvenzrisiko trägt oder übernimmt.

Platzierung nicht bezogener Neuer Aktien

Die nicht von den Aktionären bezogenen Neuen Aktien werden von der Gesellschaft in Deutschland und international, außer in den USA, Kanada und Japan, im Wege einer Privatplatzierung ausgewählten Investoren mindestens zum Bezugspreis angeboten.

Hinweise für ausländische Aktionäre

Die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die Neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte sind und werden insbesondere weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge dort weder öffentlich angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert.

 

Pfungstadt, im August 2015

Zyagnum AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.