AEE Ahaus-Enscheder AG – Hauptversammlung 2018

AEE Ahaus-Enscheder AG

Ahaus
(Geschäftsadresse: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg)

WKN A1PG97 / ISIN DE000A1PG979

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am 11. Juli 2018 um 11:00 Uhr im Grenzhof – Hotel & Restaurant GmbH, Grenzhof 9, 69123 Heidelberg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der zuletzt von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. August 2013 für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das zum 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr beschließt, gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Die Hauptversammlung hat neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner für eine neue Amtszeit, die bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung dauert, die über die Entlastung für das Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu bestellen:

a)

Herr Dipl.-Volkswirt Jochen Hummel, Heidelberg, Steuerberater und Partner bei der WSB Wolf Beckerbauer Hummel & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

b)

Frau Dipl.-Kffr. Eva Katheder, Bad Vilbel, selbstständige Unternehmensberaterin

c)

Herr Gerhard Mayer, Karlsruhe, Kaufmann

5.

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts und die Änderung von § 2 der Satzung

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:

a)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft vom 28. August 2018 bis zum 10. Juli 2023 einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen um bis zu insgesamt 335.119,00 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf Aktien auszuschließen:

(1)

Um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.

(2)

Wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen bzw. Unternehmensteilen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

b)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2018 oder nach Ablauf dieser Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2018 neu zu fassen.

c)

Der Satzung wird ein neuer § 2 Absatz 3 der Satzung hinzugefügt, der lautet wie folgt:

„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft vom 28. August 2018 bis zum 10. Juli 2023 einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen um bis zu insgesamt Euro 335.119,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf Aktien auszuschließen:

(1)

Um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.

(2)

Wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen bzw. Unternehmensteilen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.“

6.

Satzungsänderungen

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:

„a)

§ 18 Abs. 2 der Satzung mit dem Inhalt

„Die Gewinnanteile werden am ersten Werktag nach der Hauptversammlung gegen Vorlage der Gewinnanteilsscheine ausgezahlt. Sie verfallen zugunsten der Gesellschaft, wenn sie nicht innerhalb von vier Jahren nach dem auf ihre Fälligkeit folgenden 31. Dezember erhoben sind.“

wird ersatzlos gestrichen.

b)

§ 19 der Satzung mit dem Inhalt

Bekanntmachungen

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.“

wird wie folgt neu gefasst:

Bekanntmachungen und Informationen an Aktionäre

1.

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger, sofern nicht gesetzlich die Bekanntmachung in einem anderen Publikationsorgan vorgeschrieben ist.

2.

Informationen an die Inhaber zugelassener Wertpapiere dürfen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch im Wege der Datenfernübertragung übermittelt werden.

3.

Der Anspruch der Aktionäre aus §§ 125 Abs. 2, 128 Abs. 1 AktG auf Übermittlung von Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 AktG ist auf die Übermittlung im Wege der elektronischen Kommunikation beschränkt. Der Vorstand bleibt dessen ungeachtet berechtigt, ist aber nicht verpflichtet, auch andere Formen der Übermittlung zu nutzen, soweit der jeweilige Aktionär dies verlangt oder hierzu sonst zugestimmt hat und gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.““

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

II. Bericht an die Hauptversammlung

Der Vorstand hat den nachfolgenden schriftlichen

Bericht an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 5
zum Ausschluss des Bezugsrechts
gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

erstattet.

Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Der Bericht wird auch auf der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär kostenlos unverzüglich übersandt. Der Inhalt des Berichts wird wie folgt bekannt gemacht:

a)

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 28. August 2013 den Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 27. August 2018 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 259.200,00 Euro durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). Für vier eng begrenzte Fälle hat die Hauptversammlung mit dem Beschluss vom 28. August 2013 den Vorstand außerdem ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht bei einer Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital auszuschließen. Die Gesellschaft hat bislang seit Wirksamwerden des vorgenannten Beschlusses von dem genehmigten Kapital keinen Gebrauch gemacht. Das bestehende genehmigte Kapital gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 28. August 2013 läuft am 27. August 2018 und damit voraussichtlich vor der nächsten, nach dem 11. Juli 2018 stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2018) vor. Mit beantragter, ab dem 28. August 2018 wirksam werdender Ermächtigung zur Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018 soll dem Vorstand auch für die nächsten fünf Jahre ein flexibles Instrument zur Gestaltung der Unternehmenspolitik eingeräumt werden.

b)

Das vorgeschlagene Genehmigte Kapital 2018 in Höhe von 335.119,00 Euro soll es dem Vorstand ermöglichen, auch zukünftig kurzfristig an den Kapitalmärkten das für die Fortentwicklung des Unternehmens erforderliche Kapital durch die Ausgabe neuer Aktien aufzunehmen. Ebenso sollen mit dem Genehmigten Kapital 2018 etwaige günstigere Marktgegebenheiten zur Deckung eines künftigen Finanzierungsbedarfes schnell genutzt werden können. Durch die Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital im Rahmen des Beschlussvorschlags ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss zu erhöhen, soll der Vorstand außerdem in die Lage versetzt werden, ohne Beanspruchung der Kapitalmärkte Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen von Dritten gegen Ausgabe von Aktien zu erwerben oder sich mit diesen zusammenzuschließen.

c)

Der Beschlussvorschlag sieht außerdem eine Ermächtigung des Vorstands vor, in eng umgrenzten Fällen das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

(1)

Die vorgesehene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge soll die Abwicklung der Aktienausgabe mit einem grundsätzlichen Bezugsrecht der Aktionäre erleichtern. Spitzenbeträge können sich aus der Höhe des vom Vorstand im Rahmen der Ermächtigung festzulegenden Emissionsvolumens und dem Bezugsverhältnis ergeben, wenn nicht alle neu auszugebenden Aktien gleichmäßig auf alle Aktionäre verteilt werden können, so z. B. wenn Aktionären aufgrund ihres Aktienbesitzes nicht ausschließlich volle Aktienstückzahlen zum Bezug zugeteilt werden können. Die Spitzenbeträge und deren Wert je Aktionär sind in der Regel gering. Der Aufwand für die Ausgabe von Aktien ohne einen Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge ist erheblich höher. Ein Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge dient daher der Praktikabilität und der erleichterten Durchführung einer Aktienausgabe.

(2)

Der Vorstand soll überdies ermächtigt sein, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Sachkapitalerhöhungen auszuschließen. Hiermit soll der Vorstand in die Lage versetzt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in geeigneten Fällen Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft, auch im Wege des Unternehmenszusammenschlusses, erwerben zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf nationalen und internationalen Märkten rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder zum Zusammenschluss mit Unternehmen reagieren zu können. Nicht selten ergibt sich aus Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereitzustellen. Um den Erwerb auch in diesen Fällen durchführen zu können, muss die Gesellschaft erforderlichenfalls die Möglichkeit haben, kurzfristig ihr Kapital unter Bezugsrechtsausschluss gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Der Ausgabebetrag für die Aktien wird dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt. Die kurzfristige Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung kommt hierfür meist nicht in Betracht, da zum einen mit der Einberufung und Abhaltung der Hauptversammlung hohe Kosten verbunden sind, zum anderen aufgrund der bestehenden Einberufungsfristen eine kurzfristige Befassung der Hauptversammlung und Umsetzung eines Beschlusses nicht möglich wäre. Konkrete Erwerbsvorhaben, zu deren Durchführung das Kapital mit Bezugsrechtsausschluss erhöht werden soll, bestehen zurzeit nicht. Durch die Höhe des vorgeschlagenen neuen Genehmigten Kapitals 2018 in Höhe von 50 % des bestehenden Grundkapitals soll sichergestellt werden, dass auch größere Akquisitionen, sei es gegen Barleistung, sei es gegen Aktien, finanziert werden können.

III. Weitere Angaben zur Einberufung

1. Ausliegende Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden der Jahresabschluss der AEE Ahaus-Enscheder AG zum 31. Dezember 2017 sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 in den Geschäftsräumen der AEE Ahaus-Enscheder AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen.

Diese Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen und Berichte erteilt. Hierzu wenden Sie sich bitte an:

AEE Ahaus-Enscheder AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefon: +49 (0)6221 649240
E-Mail: info@ahaus-enscheder.de

2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Zum Nachweis bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Lassen Aktionäre ihre Aktien am Legitimationstag nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der Nachweis ihres Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie einem innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser weitere Nachweis nicht oder nicht in geeigneter Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär in der Hauptversammlung zurückweisen. Der Nachweis hat sich jeweils auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages, 0:00 Uhr Ortszeit am Gesellschaftssitz, vor der Versammlung, also auf den Beginn des 20. Juni 2018, zu beziehen (Legitimationstag).

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 4. Juli 2018, unter der folgenden Adresse zugehen:

AEE Ahaus-Enscheder AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: 06221/6492424
E-Mail: info@ahaus-enscheder.de

3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und sind aus organisatorischen Gründen bis spätestens am Dienstag, den 10. Juli 2018, 12:00 Uhr zu übermitteln. Für die Übermittlung steht folgende Anschrift der Gesellschaft zur Verfügung:

AEE Ahaus-Enscheder AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: 06221/6492424
E-Mail: info@ahaus-enscheder.de

Der Nachweis der Vollmacht, ihres Widerrufes und der Bevollmächtigung kann auch am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten erfolgen.

Ausnahmen bezüglich der Form der Vollmachten können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen (vergleiche § 125 Abs. 5 AktG) bestehen. Wir bitten daher unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen.

4. Anträge von Aktionären

Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

AEE Ahaus-Enscheder AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: 06221/6492424
E-Mail: info@ahaus-enscheder.de

Anträge und Wahlvorschläge, die spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 26. Juni 2018, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, werden im Internet unter

www.ahaus-enscheder.de

nach den gesetzlichen Regelungen zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

Heidelberg, im Mai 2018

AEE Ahaus-Enscheder AG

Der Vorstand

Comments are closed.