AEE Ahaus-Enscheder AG
Ahaus
(Geschäftsadresse: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg)
WKN A1PG97 / ISIN DE000A1PG979
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am 11. Juli 2018 um 11:00 Uhr im Grenzhof – Hotel & Restaurant GmbH, Grenzhof 9, 69123 Heidelberg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Neuwahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit der zuletzt von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. August 2013 für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das zum 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr beschließt, gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Die Hauptversammlung hat neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner für eine neue Amtszeit, die bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung dauert, die über die Entlastung für das Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu bestellen:
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5. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts und die Änderung von § 2 der Satzung Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:
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6. |
Satzungsänderungen Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:
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7. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. |
II. Bericht an die Hauptversammlung
Der Vorstand hat den nachfolgenden schriftlichen
Bericht an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 5
zum Ausschluss des Bezugsrechts
gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
erstattet.
Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Der Bericht wird auch auf der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär kostenlos unverzüglich übersandt. Der Inhalt des Berichts wird wie folgt bekannt gemacht:
a) |
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 28. August 2013 den Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 27. August 2018 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu insgesamt 259.200,00 Euro durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). Für vier eng begrenzte Fälle hat die Hauptversammlung mit dem Beschluss vom 28. August 2013 den Vorstand außerdem ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht bei einer Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital auszuschließen. Die Gesellschaft hat bislang seit Wirksamwerden des vorgenannten Beschlusses von dem genehmigten Kapital keinen Gebrauch gemacht. Das bestehende genehmigte Kapital gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 28. August 2013 läuft am 27. August 2018 und damit voraussichtlich vor der nächsten, nach dem 11. Juli 2018 stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2018) vor. Mit beantragter, ab dem 28. August 2018 wirksam werdender Ermächtigung zur Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018 soll dem Vorstand auch für die nächsten fünf Jahre ein flexibles Instrument zur Gestaltung der Unternehmenspolitik eingeräumt werden. |
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b) |
Das vorgeschlagene Genehmigte Kapital 2018 in Höhe von 335.119,00 Euro soll es dem Vorstand ermöglichen, auch zukünftig kurzfristig an den Kapitalmärkten das für die Fortentwicklung des Unternehmens erforderliche Kapital durch die Ausgabe neuer Aktien aufzunehmen. Ebenso sollen mit dem Genehmigten Kapital 2018 etwaige günstigere Marktgegebenheiten zur Deckung eines künftigen Finanzierungsbedarfes schnell genutzt werden können. Durch die Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital im Rahmen des Beschlussvorschlags ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss zu erhöhen, soll der Vorstand außerdem in die Lage versetzt werden, ohne Beanspruchung der Kapitalmärkte Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen von Dritten gegen Ausgabe von Aktien zu erwerben oder sich mit diesen zusammenzuschließen. |
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c) |
Der Beschlussvorschlag sieht außerdem eine Ermächtigung des Vorstands vor, in eng umgrenzten Fällen das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
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III. Weitere Angaben zur Einberufung
1. Ausliegende Unterlagen
Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden der Jahresabschluss der AEE Ahaus-Enscheder AG zum 31. Dezember 2017 sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 in den Geschäftsräumen der AEE Ahaus-Enscheder AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen.
Diese Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen und Berichte erteilt. Hierzu wenden Sie sich bitte an:
AEE Ahaus-Enscheder AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefon: +49 (0)6221 649240
E-Mail: info@ahaus-enscheder.de
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Zum Nachweis bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Lassen Aktionäre ihre Aktien am Legitimationstag nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der Nachweis ihres Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie einem innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser weitere Nachweis nicht oder nicht in geeigneter Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär in der Hauptversammlung zurückweisen. Der Nachweis hat sich jeweils auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages, 0:00 Uhr Ortszeit am Gesellschaftssitz, vor der Versammlung, also auf den Beginn des 20. Juni 2018, zu beziehen (Legitimationstag).
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 4. Juli 2018, unter der folgenden Adresse zugehen:
AEE Ahaus-Enscheder AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: 06221/6492424
E-Mail: info@ahaus-enscheder.de
3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und sind aus organisatorischen Gründen bis spätestens am Dienstag, den 10. Juli 2018, 12:00 Uhr zu übermitteln. Für die Übermittlung steht folgende Anschrift der Gesellschaft zur Verfügung:
AEE Ahaus-Enscheder AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: 06221/6492424
E-Mail: info@ahaus-enscheder.de
Der Nachweis der Vollmacht, ihres Widerrufes und der Bevollmächtigung kann auch am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten erfolgen.
Ausnahmen bezüglich der Form der Vollmachten können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen (vergleiche § 125 Abs. 5 AktG) bestehen. Wir bitten daher unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen.
4. Anträge von Aktionären
Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
AEE Ahaus-Enscheder AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: 06221/6492424
E-Mail: info@ahaus-enscheder.de
Anträge und Wahlvorschläge, die spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 26. Juni 2018, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, werden im Internet unter
www.ahaus-enscheder.de
nach den gesetzlichen Regelungen zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Heidelberg, im Mai 2018
AEE Ahaus-Enscheder AG
Der Vorstand