Bahnhofplatz-Gesellschaft Stuttgart Aktiengesellschaft – Außerordentliche Hauptversammlung 2018

Bahnhofplatz-Gesellschaft Stuttgart Aktiengesellschaft

Stuttgart

– ISIN DE 0005158000 –
– Wertpapier-Kenn-Nummer 515 800 –

Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu einer außerordentlichen Hauptversammlung ein, die am Montag, den 17. Dezember 2018, 11:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der BW-Bank, Kleiner Schlossplatz 11, 70173 Stuttgart, stattfindet.

Tagesordnung

Beschlussfassung über die Auflösung der Bahnhofplatz-Gesellschaft Stuttgart Aktiengesellschaft gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der LBBW Immobilien Management GmbH, Fritz-Elsas-Straße 31, 70174 Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 23388, gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG den folgenden Beschluss zu fassen:

1.

Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum 31. Dezember 2018, 24:00 Uhr aufgelöst.

2.

Das Geschäftsjahr, das gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft in der Fassung vom 23. Juni 2015 mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, ist auch das Geschäftsjahr während der Abwicklung.

3.

Die Abwicklung besorgen die bisherigen Vorstandsmitglieder als Abwickler. Ist nur ein Abwickler bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Abwickler gemeinschaftlich oder durch einen Abwickler gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

4.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, zu bestimmen, dass einzelne oder alle Abwickler allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt sind. Ferner wird der Aufsichtsrat ermächtigt, einzelne oder alle Abwickler allgemein oder im Einzelfall von den Beschränkungen des § 181, 2. Alt. BGB zu befreien.

Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft (§ 2 der Satzung der Gesellschaft in der Fassung vom 23. Juni 2015) ist unter anderem die Verwaltung eigenen Immobilienvermögens sowie eigener Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte betreiben, die ihrem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich darauf beschränken, ihren Unternehmensgegenstand teilweise auszufüllen. Seit der Veräußerung des Immobilienvermögens im Jahr 2015 verfügt die Gesellschaft über keinerlei Immobilienvermögen mehr. Ihre Tätigkeit erschöpft sich seitdem im Halten und Verwalten eigenen Vermögens. Um die Geschäftstätigkeit wieder auszuweiten, wären Investitionen der Gesellschaft in Immobilien erforderlich.

In den vergangenen zwei Jahren hat die Gesellschaft unter Berücksichtigung des vorhandenen Eigenkapitals die Investition in eine Gewerbeimmobilie in Stuttgart angestrebt und zu diesem Zweck eine größere Zahl an Investitionsmöglichkeiten geprüft, diese nach Abschluss der jeweiligen Prüfung jedoch in der ganz überwiegenden Zahl nicht weiter verfolgt. Versuche der Gesellschaft, im Rahmen des vorhandenen Eigenkapitals eine passende Immobilie zu erwerben, blieben in der jüngeren Vergangenheit mehrfach ohne Erfolg.

Die Verwaltung der Gesellschaft verursacht erhebliche Kosten, die außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft stehen. Das Ergebnis der Gesellschaft vor Verlustübernahme aufgrund des mit der LBBW Immobilien Management GmbH bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags war in den Geschäftsjahren 2017 und 2016 negativ. Das negative Ergebnis des Geschäftsjahres 2017 resultierte im Wesentlichen aus laufenden Verwaltungsaufwendungen. Dazu gehörten neben den Kosten für den Jahresabschluss, Steuerberatung und internen Verwaltungs- und Personalaufwand insbesondere auch die Kosten für die Organisation und Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung. Ohne eine Auflösung der Gesellschaft werden diese Kosten in zukünftigen Geschäftsjahren voraussichtlich mindestens in vergleichbarer Höhe anfallen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden („Anmeldung“) und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen („Nachweis“).

Der Nachweis ist durch einen in Schrift- oder Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu führen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen, mithin auf Montag, den 26. November 2018, 0:00 Uhr.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Text- oder Schriftform in deutscher oder englischer Sprache spätestens am siebten Tage vor der Hauptversammlung, mithin bis Montag, den 10. Dezember 2018, 24:00 Uhr, ausschließlich unter folgender Adresse zugehen:

Bahnhofplatz-Gesellschaft Stuttgart Aktiengesellschaft
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035 H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0) 711/127-79264
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Im Falle der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichstellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Wir verarbeiten personenbezogene Daten („Daten“, zum Beispiel Name, Anschrift, Aktienzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Teilnahme an und die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Daten werden nur in dem Umfang verarbeitet, in dem dies für die genannten Zwecke erforderlich ist. Die Verarbeitung der Daten ist zum Zwecke der Vorbereitung und der Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das Aktiengesetz in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchst. c) und f) der EU Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“).

Die Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft ausnahmsweise solche Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind.

Die Daten werden 2 Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Ein von einer Datenverarbeitung Betroffener hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO.

Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

info@bahnhofplatzgesellschaften.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:

Bahnhofplatz-Gesellschaft Stuttgart Aktiengesellschaft
Fritz-Elsas-Straße 31
70174 Stuttgart

Unser Datenschutzbeauftragter ist wie folgt zu erreichen:

Bahnhofplatz-Gesellschaft Stuttgart Aktiengesellschaft
– Datenschutzbeauftragter –
Fritz-Elsas-Straße 31
70174 Stuttgart
E-Mail: datenschutz@lbbw-im.de

Zudem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft

www.bahnhofplatzgesellschaften.de

zu finden.

 

Stuttgart, 08. November 2018

Bahnhofplatz-Gesellschaft Stuttgart Aktiengesellschaft, Stuttgart

Der Vorstand

 

Veranstaltungshinweise

Für die Teilnehmer der Veranstaltung besteht am Tag der Hauptversammlung die kostenlose Parkmöglichkeit im Parkhaus Königsbau, Einfahrt Bolzstraße. Das bei der Einfahrt gezogene Parkticket wird am Aktionärsempfang gegen ein entwertetes Ausfahrticket getauscht.

Anfahrt vom Rotebühlplatz kommend:
Auf der Theodor-Heuss-Straße an der BW-Bank vorbei; nächste Querstraße rechts (Bolzstraße); rechts in das Parkhaus einfahren

Anfahrt vom Hauptbahnhof kommend:
Auf der Theodor-Heuss-Straße Richtung Rotebühlplatz links einordnen und vor dem Rotebühlplatz wenden; auf der Theodor-Heuss-Straße an der BW-Bank vorbei; nächste Querstraße rechts (Bolzstraße); rechts in das Parkhaus einfahren

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