Bayerische Löwenbrauerei Franz Stockbauer Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

Bayerische Löwenbrauerei Franz Stockbauer Aktiengesellschaft
Passau
Einladung zur 103. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, 22. Juli 2015, 11:00 Uhr
im Hotel-Restaurant „Weisser Hase“
Heilig-Geist-Gasse 1, 94032 Passau,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Aus dem Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres in Höhe von Euro 345.529,72 wird

ein Teilbetrag von Euro 2.600,00 zur Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,60 je dividendenberechtigter Aktie im Nennwert von Euro 52,00 verwandt,

ein weiterer Teilbetrag von Euro 57.200,00 zur Ausschüttung einer Dividende von Euro 26,00 je dividendenberechtigter Aktie im Nennwert von Euro 520,00 verwandt,

der verbleibende Teilbetrag von Euro 285.729,72 auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Dividende ist am Tag nach der Hauptversammlung zahlbar.
3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Landestreuhand Weihenstephan GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freising, für das Geschäftsjahr 2015 zum Abschlussprüfer zu wählen.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bestimmt sich nach § 17 der Satzung der Gesellschaft, der wie folgt lautet:

„Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen in den üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien oder die Bescheinigung einer Wertpapiersammelbank über einen Anteil am Sammelbestand der Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung mindestens drei Werktage (ausgenommen Samstag) frei bleiben.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar ist die von diesem auszustellende Bescheinigung spätestens an dem Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaftskasse einzureichen, ebenso ist, falls nicht die Anmeldung beim Vorstand unter Vorlage der Aktien erfolgt, ein von der Wertpapiersammelbank ausgestellter Hinterlegungsschein spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben.“

Die Hinterlegung kann außer bei den in der Satzung bezeichneten Stellen auch bei der Gesellschaftskasse oder bei der UniCredit Bank AG, Filiale Passau, erfolgen.

Passau, im Juni 2015

Bayerische Löwenbrauerei
Franz Stockbauer Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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