Drossenfelder Bräuwerck Aktiengesellschaft
Neudrossenfeld
Einladung zur Hauptversammlung 2018
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zur 6. ordentlichen Hauptversammlung
der Drossenfelder Bräuwerck AG mit dem Sitz in Neudrossenfeld.
Die Hauptversammlung findet am
Donnerstag, dem 26. Juli 2018, 18:00 Uhr (Einlass ab 16:00 Uhr), in der Dreifachturnhalle der Schule Neudrossenfeld, 95512 Neudrossenfeld |
statt.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Drossenfelder Bräuwerck AG und des gebilligten Jahresabschlusses mit den Berichten über die Lage der Drossenfelder Bräuwerck AG für das Geschäftsjahr 2017, dem Berichts des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Drossenfelder Bräuwerck AG für das Geschäftsjahr 2017 gemäß §§ 172, 173 AktG am 15. Mai 2018 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher. Der festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 ist der Hauptversammlung, auch ohne dass es einer Beschlussfassung durch diese bedarf, zugänglich zu machen. Die Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich. Sie werden auch auf der Hauptversammlung zugänglich sein. Im Anschluss daran findet die Generaldebatte statt. |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Mit Beendigung der Hauptversammlung am 26. Juli 2017 endet die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder. Laut § 6 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, 1. Herrn Dieter Bauernfeind, Unterbrücklein 2. Frau Tanja Hermsdörfer, Altdrossenfeld 3. Herrn Harald Hübner, Neudrossenfeld 4. Herrn Johannes Macht, Altdrossenfeld 5. Frau Sabine Schertel, Altdrossenfeld 6. Frau Manuela Stöcker, Hornungsreuth gemäß § 6 Abs. 4 der Satzung für die Zeit von der Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, zu wählen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. |
Adressen für die Anmeldung, Vollmachterteilung und eventuelle Anträge
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge zum Aufsichtsrat zur Verfügung:
Drossenfelder Bräuwerck AG
– Hauptversammlung 2018 –
Marktplatz 2a
95512 Neudrossenfeld
E-Mail: hauptversammlung@bw-ag.de
Telefax: 09203/9736-517
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nach § 121 Abs. 3 Satz 1 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft sowie Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie oben genannter Adresse verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.
Bitte beachten Sie, dass Umschreibungen im Aktienregister ab dem 11. Juli 2018, 24:00 Uhr, bis zum Ende der Hauptversammlung ausgesetzt werden (sog. Bestandsstichtag bzw. Technical Record Date). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am 11. Juli 2018, 24:00 Uhr. Teilnahme- und Stimmrechte stehen den zu diesem Zeitpunkt im Aktienregister eingetragenen Aktionären zu. Für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist ebenfalls der Stand am 11. Juli 2018, 24:00 Uhr, maßgeblich.
Als Nachweis des Anteilsbesitzes dienen das von der Gesellschaft geführte Aktienregister und ein amtliches Ausweispapier, sowie die per Post erhaltene Eintrittskarte.
Die Eintrittskarten werden nach dem 11. Juli 2018 verschickt.
Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.bw-ag.de |
verfügbar ist, entnehmen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht bedarf der Textform. Dasselbe gilt für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung. Der Textform bedarf ferner der Widerruf der Vollmacht bzw. der Nachweis des Widerrufs. Bitte nutzen Sie für die Erteilung der Vollmacht den von der Gesellschaft mit der Einladung übersandten Vordruck und händigen Sie diesen mit Ihrer Unterschrift versehen dem Bevollmächtigten aus. Sie können auch den/die von der Gesellschaft bestimmte Vertreter/in bevollmächtigen. In diesem Fall bitten wir um Übermittlung in Schriftform (per Brief oder Telefax) an o.g. Adresse.
Aktionäre könne auch nach Vollmachterteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung als Aktionär gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Veröffentlichung und Übersendung von Informationen
Der festgestellte Jahresabschluss steht Ihnen von der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.bw-ag.de |
zur Verfügung.
Die Unterlagen werden überdies in der Hauptversammlung zugänglich sein.
Neudrossenfeld, im Juni 2018
Der Vorstand