ETTLIN AKTIENGESELLSCHAFT
ETTLINGEN
Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit zu der am
Freitag, 18. August 2017, um 15:00 Uhr
in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft, 76275 Ettlingen, Pforzheimer Straße 202, stattfindenden,
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung der Hauptversammlung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichts des Aufsichtsrates der ETTLIN AKTIENGESELLSCHAFT. Der Jahresabschluss der Gesellschaft, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates sowie der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 76275 Ettlingen, Pforzheimer Straße 202 zur Einsicht für die Aktionäre aus. Sie werden ferner jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt. |
||||||||||||
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 in Höhe von € 1.681.998,46 wie folgt zu verwenden:
Die Dividende wird am 21. August 2017 ausbezahlt. |
||||||||||||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
||||||||||||
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
||||||||||||
5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. |
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich durch Vorlage ihrer Aktienurkunden oder einer Hinterlegungsbescheinigung (siehe dazu nachstehenden Absatz sowie § 15 Abs. 2 der Satzung) legitimieren.
Zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind nach § 15 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am vierten Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens bis 14. August 2017, bei der Gesellschaftskasse oder bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen, ferner bei einem deutschen Notar oder bei einer amtlich erklärten Wertpapiersammelbank ihre Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Hinterlegungsstellen sind die
Kasse der Gesellschaft
und die
Deutsche Bank AG, Securities Production General Meetings,
Postfach 20 01 07, 60605 Frankfurt am Main
Die Hinterlegung ist nach § 15 Abs. 3 der Satzung auch in der Weise zulässig, dass die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.
Ettlingen, 11. Juli 2017
ETTLIN AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand