Lifespot Capital AG – Hauptversammlung 2017

Lifespot Capital AG

München

WKN A0DNBJ
ISIN DE000A0DNBJ4

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Lifespot Capital AG
am 25. August 2017
und
Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Lifespot Capital AG (vormals: NBIC Capital AG) mit Sitz in München am Freitag, den 25. August 2017, um 10:00 Uhr (MESZ) in die Räumlichkeiten der Design Offices München Arnulfpark, Luise-Ullrich-Straße 20, 80636 München, ein.
Tagesordnung

Tagesordnungspunkt 1

Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.

Der anzuzeigende Verlust ist im Wesentlichen auf Einmaleffekte durch die Umstrukturierung des Konzerns durch den Verkauf der BodyTel GmbH und der Lifespot AG an die Lifespot Health Ltd. zurückzuführen.

Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt.

Tagesordnungspunkt 2

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lifespot Capital AG zum 31. Dezember 2016 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Lifespot Capital AG zum 31. Dezember 2016 am 26. Juni 2017 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Der festgestellte Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats werden der Hauptversammlung vorgelegt, ohne dass es einer Beschlussfassung bedarf.

Tagesordnungspunkt 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Es ist beabsichtigt, jeweils gesondert über die Entlastung der einzelnen im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglieder des Vorstands Beschluss zu fassen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen:

a)

Harald Dörsch

b)

Tilo Brandis

c)

Sabrina Müller

d)

Andreas Empl

Tagesordnungspunkt 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 5

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats und über die Änderung der Satzung

Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung der Lifespot Capital AG erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste jährliche Vergütung („Aufsichtsratsvergütung“) in Höhe von EUR 10.000,00, wobei der Aufsichtsratsvorsitzende das 1,5fache dieses Betrags erhält.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Aufsichtsratvergütung neu zu regeln und dementsprechend § 10 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste jährliche Vergütung („Aufsichtsratsvergütung“) in Höhe von jeweils EUR 5.000,00.

Tagesordnungspunkt 6

Beschlussfassung über die Änderung des Hauptversammlungsortes und über die Änderung der Satzung

Es bestehen Bedenken, ob die Regelung zum Hauptversammlungsort gem. § 14 Abs. 1 der Satzung der Lifespot Capital AG den Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung entspricht. Daher soll die Bestimmung rein vorsorglich konkretisiert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Hauptversammlungsort neu zu regeln und dementsprechend § 14 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder in einer Stadt mit mindestens 100.000 Einwohnern im Bundesland des Sitzes der Gesellschaft statt.

HINWEIS ZUR TAGESORDNUNG

Der Jahresabschluss der Lifespot Capital AG zum 31. Dezember 2016 nebst Anhang sowie der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an gemäß § 175 Absatz 2 Aktiengesetz in den Geschäftsräumen der Lifespot Capital AG in der Denisstr. 1b, 80335 München aus und sind unter

http://www.lifespotcapital.com/investor-relations/hauptversammlung/

einsehbar. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Sie werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG, VOLLMACHTEN

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des siebenten Tages vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 18. August 2017, bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Die Anmeldung kann auch über das depotführende Institut erfolgen.

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also auf den 4. August 2017 (0:00 Uhr MESZ), beziehen und ist durch Bestätigung durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu erbringen.

Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 18. August 2017 unter folgender Adresse zugehen:

Lifespot Capital AG
Investor Relations
Denisstraße 1b
80335 München
Fax: +49 (0)89 244 192 230
E-Mail: investorrelations@lifespotcapital.com

Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Aktiengesetz gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zu erteilen.

Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Institution oder Person besteht ein Formerfordernis weder dem Gesetz noch der Satzung nach. Möglicherweise verlangen jedoch in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Aktiengesetz gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre können sich ferner durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter („Stimmrechtsvertreter„) als Bevollmächtigte nach ihren Weisungen bei den Abstimmungen vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen; ihnen müssen eine Vollmacht und zusätzlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform erteilt werden. Ein entsprechendes Formular zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen wird den Aktionären gemeinsam mit der Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft zugesandt. Das ausgefüllte und unterschriebene Vollmachts- und Weisungsformular senden Sie bitte per Brief, Telefax oder E-Mail an folgende Adresse:

Lifespot Capital AG
Investor Relations
Denisstraße 1b
80335 München
Fax: +49 (0)89 244 192 230
E-Mail: investorrelations@lifespotcapital.com

Es können nur Weisungen berücksichtigt werden, die spätestens mit Ablauf des 24. August 2017 bei der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse eingehen. Wir bitten ferner zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- oder Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden.

INFORMATIONEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Anfragen oder Anträge sowie Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse, bitte möglichst per Fax, zu richten:

Lifespot Capital AG
Investor Relations
Denisstraße 1b
80335 München
Fax: +49 (0)89 244 192 230
E-Mail: investorrelations@lifespotcapital.com

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zur Tagesordnung der Hauptversammlung (Gegenanträge) und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, den Tag des Zugangs nicht mitgerechnet, also bis spätestens zum 10. August 2017, unter der oben genannten Adresse zugehen, werden nebst einer etwaigen Begründung sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den anderen Aktionären im Internet unter

http://www.lifespotcapital.com/investor-relations/hauptversammlung

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 19. Juli 2017 veröffentlicht.

 

München, im Juli 2017

Lifespot Capital AG

Der Vorstand

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