freenet AG – Hauptversammlung 2017

von Red. LG

Artikel

freenet AG

Büdelsdorf

ISIN: DE000A0Z2ZZ5
WKN: A0Z2ZZ

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, den 1. Juni 2017, um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), in der Messe Hamburg, Messehalle A4, Raum Chicago, Messeplatz 1, 20357 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die freenet AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der freenet AG zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 319.228.096,69 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,60 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. Euro 204.817.625,60 als Gesamtbetrag der Dividende, und Vortrag des Restbetrags in Höhe von Euro 114.410.471,09 auf neue Rechnung. Die Dividende ist am 6. Juni 2017 zahlbar.

Gesamtbetrag der Dividende Euro 204.817.625,60
Vortrag auf neue Rechnung Euro 114.410.471,09
_________________________________________________________________________________________
Bilanzgewinn Euro 319.228.096,69

Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft mittelbar 50.000 eigene Stückaktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den Erwerb, die Einziehung oder die Veräußerung bzw. die Übertragung eigener Aktien oder durch die Ausgabe neuer Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von Euro 1,60 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden, der eine entsprechende Anpassung des insgesamt an die Aktionäre auszuschüttenden Betrags der Dividende und eine entsprechende Anpassung des auf neue Rechnung vorzutragenden Betrags vorsehen wird.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte des Geschäftsjahres 2017 sowie des Geschäftsjahres 2018 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2018

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor zu beschließen:

a)

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 bestellt.

b)

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten (Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte) für das Geschäftsjahr 2017 und das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2018 bestellt, wenn und soweit solche Zwischenfinanzberichte vor der ordentlichen Hauptversammlung 2018 aufgestellt werden und einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden sollen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 APVO ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 APVO genannten Art auferlegt wurde.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der derzeitigen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat endet mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2017.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1, 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG 1976 und § 7 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Die nachfolgenden Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats. Die Empfehlungen wurden auf Grundlage der gesetzlichen Anforderungen und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele abgegeben. Bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern ist seit dem 1. Januar 2016 gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ein Mindestanteil von jeweils 30 Prozent an Frauen und Männern im Aufsichtsrat zu beachten. Dem Aufsichtsrat müssen demnach insgesamt mindestens 30 Prozent Frauen und mindestens 30 Prozent Männer angehören (§ 96 Abs. 2 Satz 1 AktG). Die Arbeitnehmervertreter haben aufgrund eines mit Mehrheit gefassten Beschlusses von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht und der Gesamterfüllung der Mindestanteile durch die Anteilseignervertreter und die Arbeitnehmervertreter für die Wahlen in der ordentlichen Hauptversammlung am 1. Juni 2017 widersprochen, so dass der Mindestanteil von 30 Prozent Frauen und 30 Prozent Männern jeweils für die Anteilseignervertreter und die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat getrennt zu berechnen ist. Von den sechs Sitzen der Anteilseigner im Aufsichtsrat müssen daher mindestens zwei mit Frauen und mindestens zwei mit Männern besetzt sein.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Sabine Christiansen, Berlin
Geschäftsführende Gesellschafterin der TV21 GmbH, Berlin

b)

Fränzi Kühne, Berlin
Geschäftsführerin der Torben, Lucie und die gelbe Gefahr GmbH, Berlin

c)

Thorsten Kraemer, Zug (Schweiz)
Geschäftsführender Gesellschafter der Crocodile Capital GmbH, Vaduz (Liechtenstein)

d)

Prof. Dr. Helmut Thoma, Strassen (Luxemburg)
Selbständiger Medienberater, Strassen (Luxemburg)

e)

Marc Tüngler, Düsseldorf
Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., Düsseldorf

f)

Robert Weidinger, Valley
Selbständiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Corporate Finance Berater, Valley

für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.

Der Aufsichtsrat teilt nach Befragung der vorgeschlagenen Kandidaten ergänzend zu den Wahlvorschlägen Folgendes mit: Nach seiner Einschätzung steht keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in persönlicher oder geschäftlicher Beziehung zur Gesellschaft, deren Konzernunternehmen oder Organen der Gesellschaft, die nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen wäre. Wesentlich an der Gesellschaft beteiligte Aktionäre i.S.v. Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex, zu denen eine persönliche oder geschäftliche Beziehung bestehen könnte, sind der Gesellschaft nicht bekannt. Die derzeitigen Mandate der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner i.S.v. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind nachfolgend in den Informationen zur Tagesordnung aufgeführt.

Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.

Herr Prof. Dr. Helmut Thoma hat erklärt, dass er für den Fall seiner Wahl für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft zur Verfügung steht.

INFORMATIONEN ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 6

Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner vorgeschlagenen Personen sind bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums (Angaben gem. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG):

a)

Sabine Christiansen

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Hermes Europe GmbH, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Keine

b)

Fränzi Kühne

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Keine

c)

Thorsten Kraemer

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

amaysim Australia Ltd, Sydney (Australien), Mitglied im Board of Directors

SYSTRADE AG, Vaduz, Liechtenstein, Mitglied des Verwaltungsrats

d)

Prof. Dr. Helmut Thoma

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

DAF Deutsches Anleger Fernsehen AG, Kulmbach, Mitglied des Aufsichtsrats

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

3 Plus TV Network AG, Zürich (Schweiz), Mitglied des Verwaltungsrats

Doğan Yayin Holding, Istanbul (Türkei), Mitglied des Verwaltungsrats

e)

Marc Tüngler

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

InnoTec TSS AG, Düsseldorf, Mitglied des Aufsichtsrats

Innogy SE, Essen, Mitglied des Aufsichtsrats

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Keine

f)

Robert Weidinger

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

mobilcom-debitel GmbH, Büdelsdorf, Mitglied des Aufsichtsrats

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Keine

Einen kurzen Lebenslauf der Kandidaten sowie eine Übersicht über wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat sind über die Internetseite unserer Gesellschaft unter

http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/

zugänglich.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; VERÖFFENTLICHUNGEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT

Der gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht, der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der freenet AG für das Geschäftsjahr 2016, der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung der Hauptversammlung an bis zum Abschluss der Hauptversammlung über die Internetseite unserer Gesellschaft unter

http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/

zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der freenet AG zugänglich gemacht.

Sämtliche vorgenannten Unterlagen liegen ferner vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Hollerstraße 126, 24782 Büdelsdorf; Deelbögenkamp 4c, 22297 Hamburg) zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.

Auch die weiteren in § 124a AktG genannten Informationen und Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/

vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an zugänglich.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 128.061.016, eingeteilt in 128.061.016 auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien), die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte der freenet AG im Sinne von § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich auf 128.061.016. In dieser Gesamtzahl enthalten sind auch 50.000 zu diesem Zeitpunkt gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS

Eintragung im Aktienregister und Anmeldung

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind daher nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und die sich ferner rechtzeitig angemeldet haben. Für die Umschreibung der Aktien im Aktienregister siehe unten den Abschnitt „Freie Verfügbarkeit und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag“. Aktionäre können sich spätestens bis zum Ablauf des 25. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse anmelden:

Hauptversammlung freenet AG
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg

Telefax: +49 (0)69/256 270 49
E-Mail: hv@freenet.ag

Nach rechtzeitigem Zugang der Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Anders als die Anmeldung ist die Eintrittskarte keine Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen zur Hauptversammlung.

Freie Verfügbarkeit und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Die Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist allein der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand entsprechen, der sich auf der Grundlage der Umschreibungsanträge ergibt, die der Gesellschaft bis zum letzten Tag der Anmeldung zugegangen sind. Anträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die in der Zeit vom 26. Mai 2017 bis 1. Juni 2017 (jeweils einschließlich) eingehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung ab dem 2. Juni 2017 verarbeitet und berücksichtigt. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der 25. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ).

VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen. Für die Erteilung der Vollmacht sowie für deren etwaigen Widerruf und Nachweis genügt die Textform, soweit das Gesetz nicht zwingend eine strengere Form verlangt; § 135 AktG bleibt unberührt. Erfolgt die Vollmachtserteilung an ein Kreditinstitut, an eine Aktionärsvereinigung oder an durch § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen, richten sich die Anforderungen an die Vollmacht in Ermangelung besonderer Satzungsregelungen nach den gesetzlichen Regelungen in § 135 AktG, d. h. insbesondere, dass die Vollmacht nachprüfbar festgehalten werden muss, sowie nach den Besonderheiten der jeweiligen Bevollmächtigten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und ihnen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen dürfen Stimmrechte für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, nur auf Grund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben, für die die Regelungen über die Vollmachten entsprechend gelten.

Als Service für unsere teilnahmeberechtigten Aktionäre bieten wir wie bisher an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden; andere Aktionärsrechte können vom Stimmrechtsvertreter jedoch nicht ausgeübt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen oder zu erstmals in der Hauptversammlung gestellten Anträgen oder Wahlvorschlägen entgegennehmen kann. Er kann das Stimmrecht nur zu denjenigen Tagesordnungspunkten ausüben, zu denen er von den Aktionären Weisungen erhalten hat.

Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen bis zum 31. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ) – unter Nennung der Person des Erklärenden – schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder anderweitig in Textform unter folgender Adresse zugegangen sein:

Hauptversammlung freenet AG
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg

Telefax: +49 (0)69/256 270 49
E-Mail: hv@freenet.ag

Vollmacht und Weisungen können in der vorstehend angegebenen Form eingehend bis 31. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ) auch widerrufen oder geändert werden.

Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung können in der vorstehend angegebenen Form übermittelt werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch durch Vorlage der Vollmacht, die auch die Person des Erklärenden benennt, bei persönlichem Erscheinen des Bevollmächtigten erbracht werden.

Die Aktionäre, die einer Person ihrer Wahl, einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen, Instituten oder Unternehmen oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen selbst zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sein. Sie müssen daher am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sein und sich rechtzeitig zur Teilnahme angemeldet haben. Die Eintrittskarte enthält ein Formular, das für die Vollmachtserteilung verwendet werden kann.

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung ihre Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre auch zusammen mit der Eintrittskarte.

VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BRIEFWAHL

Aktionäre können unter den nachstehenden Voraussetzungen ihre Stimmen auch schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl).

Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft zur Teilnahme an der Hauptversammlung rechtzeitig angemeldet haben (siehe oben Abschnitt „Eintragung im Aktienregister und Anmeldung“).

Briefwahlstimmen können der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder per E-Mail unter der Anschrift

Hauptversammlung freenet AG
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg

Telefax: +49 (0)69/256 270 49
E-Mail: hv@freenet.ag

bis zum 31. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ) übermittelt und auch widerrufen werden.

Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Vertreter teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe für die betreffenden Aktien.

ANTRÄGE, WAHLVORSCHLÄGE, AUSKUNFTSRECHTE

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung (gemäß § 122 Abs. 2 AktG)

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von Euro 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und im Bundesanzeiger und im Internet unter http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 1. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ) schriftlich unter der Adresse:

freenet AG
Vorstand
HV-Management
Hollerstraße 126
24782 Büdelsdorf

oder per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des Antragstellers mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz unter: hv@freenet.ag zugegangen sein. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von 90 Tagen (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3 sowie § 70 AktG) vor dem Tag des Zugangs des Verlangens sind und diese bis zur Entscheidung über den Antrag halten.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG)

Gegenanträge von im Aktienregister eingetragenen Aktionären zu bestimmten Punkten der Tagesordnung und Vorschläge solcher Aktionäre zur Wahl des Abschlussprüfers oder der Aufsichtsratsmitglieder werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter

http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung/

zugänglich gemacht, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Etwaige Gegenanträge zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie etwaige Wahlvorschläge müssen der Gesellschaft bis zum 17. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Sie sind ausschließlich zu richten an:

freenet AG
Vorstand
HV-Management
Hollerstraße 126
24782 Büdelsdorf

Telefax: +49 (0)4331/8373100
E-Mail: hv@freenet.ag

Anderweitig adressierte oder verspätet zugegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge müssen begründet werden. Ein Gegenantrag braucht von der Gesellschaft nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG vorliegt. Die Begründung braucht dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers oder der Aufsichtsratsmitglieder brauchen nicht begründet zu werden. Ein Wahlvorschlag braucht von der Gesellschaft allerdings dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 Satz 1 AktG vorliegt. Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers oder der Aufsichtsratsmitglieder werden auch dann nicht zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf, den Wohnort oder – im Hinblick auf Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern – Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten der vorgeschlagenen Person (§ 127 Satz 3 i.V.m. § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG) nicht enthalten. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen für das Zugänglichmachen von Gegenanträgen entsprechend.

Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen oder Wahlvorschläge zu machen, bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie auf Verlangen von Aktionären vor der Hauptversammlung veröffentlicht worden sind, in der Hauptversammlung nur berücksichtigt werden können, wenn sie dort mündlich gestellt werden.

Auskunftsrecht der Aktionäre (gemäß § 131 Abs. 1 AktG)

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (§ 131 Abs. 1 AktG). Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern (§ 131 Abs. 3 AktG).

Nach § 15 Abs. 4 der Satzung kann das Frage- und Rederecht in der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter zeitlich angemessen beschränkt werden.

Weitergehende Erläuterungen zu Aktionärsrechten

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126, 127, 131 AktG sowie zu Einschränkungen dieser Rechte finden sich unter der Internetadresse

http://www.freenet-group.de/investor-relations/hauptversammlung.

 

Büdelsdorf, im April 2017

freenet AG

Der Vorstand

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