MalvaCon AG – Ordentliche Hauptversammlung (Montag, den 18. Dezember 2023 um 11:00 Uhr)

MalvaCon AG

Nürnberg

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre der MalvaCon AG, Sitz Nürnberg, werden hiermit zu der am

Montag, den 18. Dezember 2023 um 11:00 Uhr

in den Räumlichkeiten der

advoCtrl Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Thierschstr. 27, 80538 München,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

 

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

 

4.

Wahl des Aufsichtsrates

Die Amtszeit des in der Hauptversammlung 2021 gewählten Aufsichtsrates endet satzungsgemäß zum Ablauf der Hauptversammlung am 18.12.2023.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen durch die Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Jahr der Bestellung als erstes Geschäftsjahr gilt, zu wählen:

Anna-Kristina Fembacher, Bergen, Rechtsanwältin

Rainer Hageloch, Reutlingen, Betriebswirt

Jörg Lesser, Karlsruhe, Privatier

Silvio Rebmann, Berlin, Kaufmann

Boris Doerwald, Berlin, Geschäftsführer

Jan Tropp, Stuttgart, Diplom-Betriebswirt

 

Unterlagen

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft liegen seit der Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 zur Einsicht der Aktionäre aus.

 

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle zum Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahme- und Stimmrecht setzt demgemäß auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht.

Alle Aktionäre haben die Möglichkeit, die Ausübung der Aktionärsrechte einem Bevollmächtigen zu übertragen. Die Vollmacht muss spätestens bei der Registrierung am Tag der Hauptversammlung in vorgelegt werden.

 

Nürnberg, im November 2023

MalvaCon AG

Der Vorstand

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