MalvaCon AG
Nürnberg
Einladung zur Hauptversammlung
Die Aktionäre der MalvaCon AG, Sitz Nürnberg, werden hiermit zu der am
Montag, den 18. Dezember 2023 um 11:00 Uhr
in den Räumlichkeiten der
advoCtrl Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Thierschstr. 27, 80538 München,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
4. |
Wahl des Aufsichtsrates |
Die Amtszeit des in der Hauptversammlung 2021 gewählten Aufsichtsrates endet satzungsgemäß zum Ablauf der Hauptversammlung am 18.12.2023.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen durch die Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Jahr der Bestellung als erstes Geschäftsjahr gilt, zu wählen:
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Anna-Kristina Fembacher, Bergen, Rechtsanwältin |
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Rainer Hageloch, Reutlingen, Betriebswirt |
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Jörg Lesser, Karlsruhe, Privatier |
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Silvio Rebmann, Berlin, Kaufmann |
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Boris Doerwald, Berlin, Geschäftsführer |
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Jan Tropp, Stuttgart, Diplom-Betriebswirt |
Unterlagen
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft liegen seit der Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 zur Einsicht der Aktionäre aus.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle zum Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahme- und Stimmrecht setzt demgemäß auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht.
Alle Aktionäre haben die Möglichkeit, die Ausübung der Aktionärsrechte einem Bevollmächtigen zu übertragen. Die Vollmacht muss spätestens bei der Registrierung am Tag der Hauptversammlung in vorgelegt werden.
Nürnberg, im November 2023
MalvaCon AG
Der Vorstand