Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für den Kreis Viersen – Hauptversammlung 2015

Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für den Kreis Viersen
Aktiengesellschaft
Viersen

Zu unserer
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

am 24.06.2015, um 12.00 Uhr, im großen Sitzungssaal des Hauses der Wirtschaft in Viersen, Willy-Brandt-Ring 13, Erdgeschoß Raum Nr. A 01, laden wir unsere Aktionäre mit folgender Tagesordnung ein:
1.

Vorlage des Jahresabschlusses 2014 und des Prüfungsberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014

Vorlage des Jahresabschlusses 2014 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) einschließlich Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats und Prüfungsbericht mit Bestätigungsvermerk der Deutsche Baurevision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, über die gesetzliche Prüfung unter Einschluss des Jahresabschlusses 2014 sowie Beschlussfassung über den Prüfungsbericht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Prüfungsbericht zu billigen.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung billigt den vorgelegten Prüfungsbericht über den Jahresabschluss 2014.
2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung erteilt den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung erteilt den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2014.
4.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deutsche Baurevision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung bestellt die Deutsche Baurevision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015.
5.

Satzungsänderungen (Verwaltungsbeirat)

Um eine flexible Anzahl von Mitgliedern des Verwaltungsbeirats wählen zu können, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung folgende Satzungsänderungen vor:

§ 10 Abs. 1 alt

Der Verwaltungsbeirat besteht aus 21 Personen, nämlich aus den 9 Mitgliedern des Aufsichtsrats und weiteren 12 Personen, die von der Hauptversammlung für die Dauer der Amtszeit des Aufsichtsrats gewählt werden.

§ 10 Abs. 1 neu

Der Verwaltungsbeirat besteht aus mindestens 10 Personen und höchstens 21 Personen, und zwar aus den 9 Mitgliedern des Aufsichtsrates und mindestens einer weiteren Person und höchstens 12 weiteren Personen, die von der Hauptversammlung für die Dauer der Amtszeit des Aufsichtsrates gewählt wird/werden.

Sowie:

§ 10 Abs. 3 alt

Für das Ausscheiden und die Abberufung eines Mitglieds des Verwaltungsbeirats, für die dadurch notwendig werdende Ersatzwahl sowie für die Vergütung der Mitglieder gelten die Bestimmungen des § 7 dieser Satzung.

§ 10 Abs. 3 neu

Für die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsbeirates gelten die Bestimmungen des § 7 dieser Satzung. Wird für ein während der Dauer seiner Amtszeit ausgeschiedenes Mitglied des Verwaltungsbeirates eine Ersatzwahl durchgeführt, so ist diese für den Rest der Amtsdauer des wegfallenden Mitgliedes vorzunehmen.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung beschließt die Änderung von § 10 Abs. 1 und § 10 Abs. 3 der Satzung in der von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen Fassung.
6.

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Die Zusammensetzung und Dauer der Wahlperiode des Aufsichtsrats richten sich nach den §§ 95 und 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sowie nach dem Drittelbeteiligungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Der Aufsichtsrat hat neun Mitglieder. Sechs Mitglieder sind von der Hauptversammlung als Vertreter der Aktionäre und gem. Drittelbeteiligungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung drei Mitglieder von den Arbeitnehmern zu wählen.

Als Arbeitnehmervertreter wurden

Frau Bettina Buten
Frau Sabine Fuchs
Herr Darko Simun

in den Aufsichtsrat gewählt.

Der Aufsichtsrat schlägt folgende Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:
Name, Vorname Beruf
1. Aach, Michael Dipl.-Kaufmann
2. Birnbrich, Lothar Sparkassenvorstand
3. Fruhen, Luise Apothekerin
4. Heyes, Josef Bürgermeister
5. Smolenaers, Hans Geschäftsführer
6. Werner, Günter Studiendirektor a. D.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge des Aufsichtsrats nicht gebunden.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung wählt folgende Personen in den Aufsichtsrat:
Name, Vorname Beruf Wohnort
1. Aach, Michael Dipl.-Kaufmann Viersen
2. Birnbrich, Lothar Sparkassenvorstand Krefeld
3. Fruhen, Luise Apothekerin Tönisvorst
4. Heyes, Josef Bürgermeister Willich
5. Smolenaers, Hans Geschäftsführer Viersen
6. Werner, Günter Studiendirektor a. D. Nettetal
7.

Neuwahlen zum Verwaltungsbeirat

Der Verwaltungsbeirat setzt sich nach § 10 der Satzung der Gesellschaft zusammen aus neun Mitgliedern des Aufsichtsrates und bis zu zwölf weiteren Personen, die von der Hauptversammlung für die Dauer der Amtszeit des Aufsichtsrates zu wählen sind.

Für die Dauer der Amtszeit gelten die Bestimmungen zur Wahl des Aufsichtsrates entsprechend.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Personen in den Verwaltungsbeirat zu wählen:
Name, Vorname Beruf Wohnort
1. Gellen, Frank Bürgermeister Brüggen
2. Goßen, Thomas Bürgermeister Tönisvorst
3. Heinen, Jürgen Suchtberater Schwalmtal
4. Dr. Horst, Heinz Michael Dipl.-Kaufmann Tönisvorst
5. Rübo, Volker Bürgermeister Kempen
6. Pesch, Michael Bürgermeister Schwalmtal
7. Wagner, Christian Bürgermeister Nettetal
8. Wistuba, Irene Lehrerin Kempen

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung wählt folgende Personen in den Verwaltungsbeirat:
Name, Vorname Beruf Wohnort
1. Gellen, Frank Bürgermeister Brüggen
2. Goßen, Thomas Bürgermeister Tönisvorst
3. Heinen, Jürgen Suchtberater Schwalmtal
4. Dr. Horst, Heinz Michael Dipl.-Kaufmann Tönisvorst
5. Rübo, Volker Bürgermeister Kempen
6. Pesch, Michael Bürgermeister Schwalmtal
7. Wagner, Christian Bürgermeister Nettetal
8. Wistuba, Irene Lehrerin Kempen
8.

Neufestsetzung der Aufsichtsrats- und Verwaltungsbeiratsvergütung

Derzeit erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung 300,00 €, die Mitglieder des Verwaltungsbeirats erhalten für die Teilnahme an einer Aufsichtsrats- und Verwaltungsbeiratssitzung 200,00 €, der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine zusätzliche jährliche Vergütung von 3.500,00 €. Weitere Vergütungen oder Aufwandsentschädigungen sind nicht vorgesehen.

Diese Regelungen gelten seit der Hauptversammlung vom 26.08.2010. Aufgrund dieser langen Zeitspanne von 5 Jahren sowie der gesteigerten Verantwortung der Aufsichtsräte und der Verwaltungsbeiräte ist eine Anpassung angebracht.

Es wird daher von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats für die Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung 400,00 € und die Mitglieder des Verwaltungsbeirats für die Teilnahme an einer Aufsichtsrats- und Verwaltungsbeiratssitzung 250,00 € erhalten. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats soll eine zusätzliche jährliche Vergütung von 4.000,00 € und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats eine zusätzliche jährliche Vergütung von 1.000,00 € erhalten.

Bezüglich der Festsetzung der Vergütungen enthält die Satzung unserer Gesellschaft folgende Regelungen:

§ 7 (Aufsichtsrat) Abs. 4:

Jedes Mitglied des Aufsichtsrates hat Anspruch auf eine Vergütung/ein Sitzungsgeld. Die Höhe ist von der Hauptversammlung festzulegen. Die Höhe der Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats wird vom Aufsichtsrat festgelegt.

§ 10 (Verwaltungsbeirat) Abs. 3:

… für die Vergütung der Mitglieder gelten die Bestimmungen des § 7 dieser Satzung.

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung beschließt, den Mitgliedern des Aufsichtsrats ab 24.06.2015 (Tag der HV) eine Vergütung von 400,00 € für die Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung zu zahlen sowie den Mitgliedern des Verwaltungsbeirats eine Vergütung von 250,00 € für die Teilnahme an einer Aufsichtsrats- und Verwaltungsbeiratssitzung zu zahlen.
9.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes aus dem Geschäftsjahr 2014

Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss einschließlich Lagebericht zum 31.12.2014 wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss zum 31.12.2014 gemäß § 172 AktG festgestellt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 1.523.044,11 Euro wie folgt zu verwenden:
Euro
(1) Dividende von 39,00 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie 603.720,00
(2) Einstellung in andere Gewinnrücklagen 900.000,00
(3) Gewinnvortrag 19.324,11
(4) Bilanzgewinn 1.523.044,11

Beschlussentwurf:

Die Hauptversammlung beschließt:

Der sich aus der Bilanz zum 31.12.2014 ergebende Bilanzgewinn in Höhe von 1.523.044,11 Euro wird wie folgt verwendet:
Euro
(1) Dividende von 39,00 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie 603.720,00
(2) Einstellung in andere Gewinnrücklagen 900.000,00
(3) Gewinnvortrag 19.324,11
(4) Bilanzgewinn 1.523.044,11
10.

Verschiedenes

Viersen, 20.05.2015

Der Vorstand

Ottmann Thelen

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