gewoge AG – Hauptversammlung 2018

gewoge AG

Aachen

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, 31. August 2018, 9.30 Uhr in der Geschäftsstelle der gewoge AG, Kleinmarschierstraße 54-58, 52062 Aachen, II. EtageTagungsraum Prinzenhof stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Daneben werden gemäß § 118 Absatz 3 AktG auch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des durch den Vorstand und den Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017, des Lageberichts 2017, des Berichts über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen und des Berichts des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 6.579.517,19 € eine Dividende in Höhe von 2.800.800,00 € auszuschütten, 100.000,00 € in eine freie Rücklage und 3.678.717,19 € in die Bauerneuerungsrücklage einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 zu beschließen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 zu beschließen.

5.

Feststellung der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2022 festzustellen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V., Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

7.

Ersatzwahl zum Aufsichtsrat

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach § 96 AktG und § 76 Absatz 1 BetrVG 1952 in Verbindung mit § 129 Absatz 1 BetrVG 1972 und § 8 der Satzung.

Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus 15 Mitgliedern. Herr Norbert Laufs legt sein Aufsichtsratsmandat zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung, am 31.08.2018, nieder. Gemäß § 8 Absatz 4 der Satzung ist eine Ersatzwahl für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes nötig.

Das Vorschlagsrecht für das Ersatzmitglied steht nach den Regelungen der Satzung (§ 8 Absatz 1) der Sparkassen Immobilien GmbH zu. Diese hat beschlossen, der Hauptversammlung für die verbleibende Amtsdauer Herrn Sparkassendirektor Thomas Salz, wohnhaft in Aachen, zur Wahl vorzuschlagen.

Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden.

8.

Verschiedenes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind alle Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich nicht später als am dritten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten zwei Werktage (Samstage nicht mitgerechnet) vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erteilt werden.

 

Aachen, den 13. Juli 2018

Der Vorstand

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