Hof am Weiher AG – Hauptversammlung 2016

Hof am Weiher AG

Albessen

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Samstag, den 2. Juli 2016, um 15.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in 66871 Albessen im Kirchweg (nahe beim Hof am Weiher) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Hof am Weiher Aktiengesellschaft mit Sitz in Albessen ein.

Nachfolgend werden die Tagesordnung und am Ende die Teilnahmebedingungen mitgeteilt.

I. Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juli 2016

1. Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden und Bericht des Aufsichtsrates

2. Vorstellung des festgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses

zum 31.12.2015, des zusammengefassten Lageberichts für die Hof am Weiher Aktiengesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015.

3. Vorstellung des Jahresabschlussberichtes der Öko-Marktgemeinschaft Saar-Pfalz-Hunsrück GmbH (Hof am Weiher ist mit 50 % beteiligt).

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

6. Information des Vorstandes zur Entwicklung des Erzeugerzusammenschlusses „Öko-Marktgemeinschaft Saar-Pfalz-Hunsrück GmbH“, die aktuelle Situation im Unternehmen sowie Ziele und Pläne der näheren Zukunft

7. Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen und Satzungsänderung

Um der Gesellschaft die Möglichkeit zu erhalten, gegebenenfalls notwendig werdende Kapitalerhöhungen kurzfristig umzusetzen, soll ein Genehmigtes Kapital geschaffen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18.06.2021 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit Gewinnberechtigung ab Beginn des im Zeitpunkt der Ausgabe laufenden Geschäftsjahres, einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 266.730 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital anzupassen.

b)

§ 4 der Satzung wird um folgende Bestimmung ergänzt:

„Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18.06.2021 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit Gewinnberechtigung ab Beginn des im Zeitpunkt der Ausgabe laufenden Geschäftsjahres, einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 266.730 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital anzupassen.“

8. Vorschläge, Wünsche, Anregungen, Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung und Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen können bis 17.06.2016 gerichtet werden an: Hof am Weiher AG, Burgweg 1, 66871 Albessen.

Ordnungsgemäße Anträge von Aktionären, die fristgerecht bei uns eingehen, werden mit einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang allen Aktionären zugänglich gemacht.

II. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind berechtigt:

Die Namensaktionäre, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Wir weisen unsere Aktionäre auf die Möglichkeit hin, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben zu lassen. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015, der zusammengefasste Lagebericht für die Hof am Weiher Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus, ebenso der Jahresabschluss der Öko-Marktgemeinschaft Saar-Pfalz-Hunsrück GmbH. Auf Wunsch wird jedem Aktionär eine Kopie dieser Vorlagen zur Verfügung gestellt.

 

Albessen, 3. Mai 2016

Hof am Weiher Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Kornelius Burgdörfer-Bensel und Lukas Bensel

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