HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft

Rehau

ISIN DE0006130305 – WKN 613 030

Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 31. August 2017

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 21. Juli 2017 wurde die ordentliche Hauptversammlung der HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Rehau, für Donnerstag, 31. August 2017, 11:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Gesellschaft, Reichenberger Straße 22, 95111 Rehau, einberufen.

Auf Verlangen des Aktionärs Hans-Herbert Döbert, München, dessen Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 31. August 2017 unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 6 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung als neue Tagesordnungspunkte 7 bis 9 ergänzt und hiermit bekannt gemacht:

Tagesordnungspunkt 7: Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG sowie die Neufassung von § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung

Der Aktionär Hans-Herbert Döbert schlägt vor, dass folgende Beschlüsse gefasst werden:

a) Das Grundkapital der Gesellschaft, das in 3.952.730 nennbetragslose Stückaktien eingeteilt ist, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten von Euro 10.975.786,12 um Euro 3.557.457,00 auf Euro 395.273,00 herabgesetzt.

b) § 4 Absatz 1 und 2 der Satzung erhalten mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung folgenden Inhalt:

„1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 395.273,00 (in Worten: Euro dreihundertfünfundneunzigtausendzweihundertdreiundsiebzig).

2. Es ist eingeteilt in 395.273 nennbetragslose Stückaktien.“

Als Begründung für die Ergänzung führt der Aktionär Hans-Herbert Döbert an:

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag 31.12.2016 einen Verlustvortrag in Höhe von Euro 10.413.496,35 sowie einen Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von Euro 562.289,77 aus. Dagegen steht zum 31.12.2016 eine Kapitalrücklage in Höhe von Euro 8.039.479,87. Zum Zwecke des Ausgleiches der bestehenden Verluste und zur Anpassung an die geänderte Vermögenslage der Gesellschaft soll das Grundkapital im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 10:1 herabgesetzt werden.

Tagesordnungspunkt 8: Beschlussfassung über die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 103 Abs. 1 Aktiengesetz

Der Aktionär Hans-Herbert Döbert schlägt vor, dass folgender Beschluss gefasst wird:

Das Aufsichtsratsmitglied Günther Raß wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung vom 31.08.2017 von seinem Amt abberufen.

Als Begründung für die Ergänzung führt der Aktionär Hans-Herbert Döbert an:

Herr Raß wurde mit weniger als 10 % Stimmen des Grundkapitals auf Initiative des die Interessen der Familie Schulze vertretenden Anwalts Dr. Dirk Unrau zum Aufsichtsratsmitglied gewählt. Er kann seine Verantwortung als Aufsichtsratsmitglied nur bedingt wahrnehmen. Außergerichtliche Lösungen bestehender Probleme zwischen Gesellschaft und Familie Schulze sind unwahrscheinlich, juristische Auseinandersetzungen eskalieren. Nicht auszuschließen ist, dass er seit seiner Wahl von der Gegenseite (möglicherweise von ihm unbemerkt) instrumentalisiert wird. Auch unterliegt Herr Raß als Boardmitglied der HYDROTEC (UK) möglichen Interessenkonflikten. Die Gesellschaft benötigt klare Verhältnisse in den Kontrollorganen und Aufsichtsratsmitglieder, die sich für ihre Arbeit breiter Unterstützung der Anteilseigner sicher sein können.

Tagesordnungspunkt 9: Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Der Aktionär Hans-Herbert Döbert schlägt vor, dass folgender Beschluss gefasst wird:

Herr Dr. Andreas Burger, Beruf: Chemiker, Senior Manager Product Development der Sandler AG, Wohnort: Selb, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser Hauptversammlung und endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.

Herr Dr. Burger hält keine weiteren Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten.

Als Begründung für die Ergänzung führt der Aktionär Hans-Herbert Döbert an:

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der derzeit gültigen Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, welche von der Hauptversammlung gewählt werden.

Mit der Abwahl von Herrn Günther Raß wäre der Aufsichtsrat nicht mehr beschlussfähig, sodass eine mit der Abberufung einhergehende Ergänzungswahl geboten ist.

Diese Bekanntmachung steht zudem auf der Website der Gesellschaft unter der Internetadresse

www.hydrotec-ag.de

zum Download bereit.

 

Rehau, im August 2017

HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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