IFM IMMOBILIEN AG
Heidelberg
ISIN DE 000A0JDU97
WKN A0JDU9
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am Donnerstag, den 5. November 2015, um 10.00 Uhr
im Konferenzsaal 2 (1. Obergeschoss) des Frankfurter Presseclubs, Ulmenstr. 20, 60325 Frankfurt am Main, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft ein.
Die Hauptversammlung hat die folgende
Tagesordnung
1. |
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und eine ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals und hiermit verbundene Satzungsänderungen Die Gesellschaft verfügt über eine Kapitalrücklage in Höhe von EUR 38.846.876,39. Diese setzt sich in voller Höhe aus Kapitalrücklagen im Sinne von § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB zusammen und unterliegt daher der besonderen Kapitalbindung gemäß § 150 AktG. Zusammen mit dem Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 38.025.999,– besteht somit ein gebundenes Kapital in Höhe von insgesamt EUR 76.872.875,39. Ein gebundenes Kapital in dieser Höhe ist für die Gesellschaft und ihre weitere Entwicklung nicht erforderlich. Daher soll ein Teilbetrag der Kapitalrücklage in Höhe von EUR 15.000.000,– an die Aktionäre ausgezahlt werden. Hierzu bedarf es aus Rechtsgründen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in Höhe dieses Betrags, die mit einer sich unmittelbar anschließenden Kapitalherabsetzung in Höhe desselben Betrags verbunden wird. Der aus dieser Herabsetzung gewonnene Betrag kann sodann grundsätzlich zur Ausschüttung an die Aktionäre verwendet werden. Auf die einzelne Aktie entfällt dann ein auszahlbarer Betrag in Höhe von EUR 1,57 je Aktie (in der Annahme, dass Aktien in einer Anzahl, die der derzeitigen Gesamtaktienzahl entspricht, zum Erhalt der Ausschüttung berechtigt sind). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: „1.1. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
1.2. Ordentliche Kapitalherabsetzung
1.3. Das genehmigte Kapital (Ziffer 4 Abs. (3) der Satzung der Gesellschaft) bleibt von den vorstehenden Beschlüssen unberührt. 1.4. Der Vorstand wird angewiesen, den Beschluss zu vorstehendem Punkt 1.1 nur gemeinsam mit dem Beschluss zu vorstehendem Punkt 1.2 zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden und darauf hinzuwirken, dass der Beschluss zu vorstehendem Punkt 1.2 unmittelbar nach dem Beschluss zu vorstehendem Punkt 1.1 in das Handelsregister eingetragen wird.“ |
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2. |
Beschlussfassung über Änderungen von Ziff. 16 der Satzung (Teilnahme- und Stimmrecht) Nachdem die Gesellschaft nicht mehr börsennotiert im Sinne des Aktiengesetzes ist, soll Ziff. 16 der Satzung entsprechend angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den folgenden Beschluss über die Änderung von Ziff. 16 der Satzung der Gesellschaft zu fassen:
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Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist davon abhängig, dass sich die Aktionäre vor der Versammlung unter Nachweis ihrer Berechtigung unter der nachfolgend angegebenen Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse rechtzeitig angemeldet haben:
IFM Immobilien AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Als ein solcher Nachweis genügt ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den Beginn des 15. Oktober 2015 (0:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 29. Oktober 2015 (24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), zugehen.
Im Hinblick auf die Vorbereitung der Hauptversammlung bitten wir unsere Aktionäre um möglichst frühzeitige Anmeldung.
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Bestimmungen ausüben lassen.
Gegenanträge von Aktionären in der Zeit vor der Hauptversammlung, die gemäß § 126 AktG zugänglich gemacht werden sollen, sind samt Begründung an die nachstehende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:
IFM Immobilien AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 666
E-Mail: ifm@better-orange.de
Heidelberg, September 2015
IFM Immobilien AG
Der Vorstand