LensWista Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

LensWista Aktiengesellschaft

BERLIN

WKN A0LR80, ISIN DE000A0LR803

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2017

Wir laden sämtliche Aktionäre zu der

am Freitag, den 25. August 2017, um 11:00 Uhr

in den Räumen der Industrie- und Handelskammer

IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Der Einlass findet ab 10:00 Uhr statt.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Morison Köln AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (geschäftsansässig: Oststraße 11–13, 50996 Köln) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen, falls sich nach dem 31.12.2017 herausstellt, dass die Gesellschaft nicht eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB darstellt und sich somit eine Pflicht zur Prüfung durch einen Abschlussprüfer gem. § 316 Abs. 1 HGB ergibt.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 Abs. 3 und Abs. 4 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich (i) vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und (ii) der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.

Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft unter unten genannter Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b BGB) zugehen.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch einen von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten Nachweis erfolgen. Der Nachweis des depotführenden Instituts hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den

4. August 2017
(0:00 Uhr MESZ),

zu beziehen.

Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft gemäß § 14 Abs. 3 und Abs. 4 der Satzung spätestens am

18. August 2017
(24:00 Uhr MESZ)

unter der Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse:

LensWista AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 – 210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

zugegangen sein. Die Link Market Services GmbH ist für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft. Nach fristgerechter Anmeldung einschließlich Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts.

Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien weiterhin frei verfügen.

Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an:

LensWista AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 – 210 27 298
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de

zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG wird die Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang auf der Internetadresse der Gesellschaft unter http://www.lenswista.com veröffentlichen. Dabei werden alle bis spätestens

10. August 2017
(24:00 Uhr MESZ)

bei der oben genannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Berlin, im Juli 2017

LensWista Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

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