MINDFIRE Real Estate AG i.A.
Frankfurt am Main
– ISIN DE000A12UP11 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Montag, 4. April 2016 um 11.00 Uhr in der Hollerallee 22, 1. OG, 28209 Bremen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Aufsichtsratsberichts für das Rumpfgeschäftsjahr zum 30. Juni 2014 |
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2. |
Vorlage und Feststellung der Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zum 1. Juli 2014 Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zum 1. Juli 2014 festzustellen. |
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3. |
Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2015, Vorlage des Aufsichtsratsberichts Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2015 festzustellen. |
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4. |
Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr zum 29. Februar 2016, Vorlage des Aufsichtsratsberichts Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr zum 29. Februar 2016 festzustellen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr zum 30. Juni 2014
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6. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2015
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7. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr zum 29. Februar 2016
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8. |
Vorlage und Billigung der Schlussrechnung Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Schlussrechnung zu billigen. |
Teilnahmebedingungen
Die Regelungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ergeben sich aus der Satzung der Gesellschaft. Die Anmeldefrist wird auf drei Tage verkürzt. Demnach sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz notwendig. Dieser Nachweis muss sich auf den Beginn 14. März 2016 beziehen und der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung bis zum Ablauf des 1. April 2016 unter folgender Adresse zugehen:
MINDFIRE Real Estate AG i.A. |
Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Gegenanträge sind ebenfalls an die vorgenannte Adresse zu richten. Sie werden den Aktionären im Internet unter http://www.mindfire.de zugänglich gemacht. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Frankfurt am Main, im Februar 2016
Der Abwickler