net mobile AG – Hauptversammlung 2015

net mobile AG
Düsseldorf
ISIN: DE0008137852
WKN: 813785

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
07. Juli 2015
um 10.30 Uhr

im Hotel Marriott Courtyard Düsseldorf Seestern, Am Seestern 16, 40547 Düsseldorf stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I. TAGESORDNUNG
1.

Anzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht
2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der net mobile AG zum 31. Dezember 2014, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts des net mobile Konzerns zum 31. Dezember 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014 der Gesellschaft und des Konzerns.
Die vorstehend genannten Unterlagen stehen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter
http://www.net-mobile.com/de/unternehmen/investoren/hv/ zum Download bereit. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort mündlich erläutert.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entscheidung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglieder des Vorstands bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entscheidung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen.
5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und Niederlassung in Düsseldorf zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.

II. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bis spätestens zum Ablauf des 30. Juni 2015 (24:00 Uhr) durch Vorlage eines besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter folgender Adresse angemeldet haben:

net mobile AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49 89 21027-289
oder per E-Mail: meldedaten@hce.de

Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes bedarf der Textform (§ 126b BGB) und hat sich auf den Beginn des 16. Juni 2015 (00:00 Uhr) (sog. Nachweisstichtag) zu beziehen. Er ist durch Bestätigung des depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen und muss der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse für die Anmeldung bis zum Ablauf des 30. Juni 2015 (24:00 Uhr) zugehen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine rechtzeitige Anmeldung sowie ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Soll der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft vor der Hauptversammlung erfolgen, so ist dieser der Gesellschaft bis zum 6. Juli 2015 (24:00 Uhr) an folgende Adresse zu übermitteln:

net mobile AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49 89 21027-289
oder per E-Mail: vollmacht@hce.de

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorlegt.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen, bleibt die Regelung des § 135 AktG unberührt. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine andere Form der Vollmacht verlangen, weil sie insbesondere gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Für die Bevollmächtigung unter Erteilung von Weisungen bitten wir, das Vollmachts- und Weisungsformular zu verwenden, das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.net-mobile.com/de/unternehmen/investoren/hv/ zur Verfügung gestellt wird. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen) an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmacht (mit Weisungen) an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter muss bis spätestens 6. Juli 2015 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein:

net mobile AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49 89 21027-289
oder per E-Mail: vollmacht@hce.de

Alternativ ist eine Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters durch Teilnehmer der Hauptversammlung während der Hauptversammlung möglich.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

net mobile AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49 89 21027-298
oder per E-Mail: gegenantraege@hce.de

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG, also bis zum Ablauf des 22. Juni 2015 (24:00 Uhr), unter vorstehender Adresse eingegangene Anträge oder Wahlvorschläge, die die Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG erfüllen, werden im Internet unter http://www.net-mobile.com/de/unternehmen/investoren/hv/ zugänglich gemacht. Dort werden gegebenenfalls auch Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen oder Wahlvorschlägen veröffentlicht.

Zahl der Aktien und Stimmrechte

Von insgesamt ausgegebenen 12.448.207 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung alle 12.448.207 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.

Düsseldorf, im Mai 2015

net mobile AG

Der Vorstand

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