Pelikan Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

Pelikan Aktiengesellschaft
Berlin
ISIN DE0006053101
ISIN DE0006053119
WKN 605 310
WKN 605 311

Bekanntmachung gemäß § 122 Abs. 2, § 124 Abs. 1 S. 1 AktG
Ergänzung der Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung der Pelikan Aktiengesellschaft
am Freitag, den 19. Juni 2015, ab 10.00 Uhr
im Showroom der Pelikan AG, Straße der Einheit, in 14612 Falkensee.

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 13. Mai 2015 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Pelikan Aktiengesellschaft für den 19. Juni 2015, ab 10 Uhr im Showroom der Pelikan AG, Straße der Einheit 142–148, 14612 Falkensee, einberufen.

Die Aktionärin der Pelikan AG, die Pelikan International Corporation Berhad, Malaysia, deren Anteil den anteiligen Betrag am Grundkapital von € 500.000,00 erreicht, hat nach § 122 Abs. 2 AktG verlangt, dass der folgende Gegenstand auf die Tagesordnung der am 19. Juni 2015 stattfindenden Hauptversammlung der Pelikan Aktiengesellschaft gesetzt und bekannt gemacht wird.
Die Tagesordnung wird daher unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1. bis 6. gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 Satz 1 AktG um folgenden Tagesordnungspunkt 7. auf Verlangen der Pelikan International Corporation Berhad, Malaysia, ergänzt:

7. Beschluss über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes

Die Pelikan International Corporation Berhad, Malaysia, beantragt die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes.

Begründung der Pelikan International Corporation Berhad, Malaysia:
Als Begründung hierfür gibt die Pelikan International Corporation Berhad, Malaysia, an, dass ein Mitglied des Aufsichtsrates angezeigt hat, dass es in der Zeit bis zur kommenden ordentlichen Hauptversammlung sein Amt im Aufsichtsrat niederlegen wird.

Im Hinblick auf dieses Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung teilen wir mit:
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, vierte Alternative, 101 Abs. 1 AktG, § 4 Abs. 1 DrittelbG und § 10 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, wobei vier der sechs Mitglieder als Anteilseignervertreter durch die Hauptversammlung gewählt werden.

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Aktionäre können gemäß §§ 126, 127 AktG Gegenanträge zu den Vorschlägen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats stellen und Wahlvorschläge unterbreiten. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Pelikan Aktiengesellschaft,
– Rechtsabteilung –
Straße der Einheit 142–148, 14612 Falkensee
(Fax: 030 43 93 34 08, E-Mail: shernaz.jaehnel@pelikan.com)

Ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 04. Juni 2015 bei der Gesellschaft eingehen, werden von der Gesellschaft im Internet unter

http://pelikan-ag.com/pelikanag/Pulsar/de_DE.CMS.display.221./hauptversammlung-2015

zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden auf der gleichen Internetseite zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Diese Ergänzung der Tagesordnung sowie das Ergänzungsverlangen der Aktionärin, weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 AktG sowie die sonstigen Informationen nach § 124a AktG sind im Internet unter

http://pelikan-ag.com/pelikanag/Pulsar/de_DE.CMS.display.221./hauptversammlung-2015

zugänglich. Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

Berlin, im Mai 2015

PELIKAN AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand

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