Prisma Fachhandels Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Prisma Fachhandels Aktiengesellschaft

Haan

Hiermit lade ich unsere Aktionäre zu der

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft am Mittwoch, 26.07.2017, 11:00 Uhr bis 13:30 Uhr im

Sheraton Düsseldorf Airport Hotel
Im Flughafen
40474 Düsseldorf

ein.

Tagesordnung

1. Vorlage und Erläuterung des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses und Lagebericht zum 31. Dezember 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats hierzu.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 176.224,25 wie folgt zu verwenden:

a) Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende von € 0,10 je Aktie 52.498,–
b) Einstellung in Gewinnrücklage 123.726,25

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Vorstand schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.

5. Antrag auf Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RW Audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Peter-Müller-Straße 26, 40468 Düsseldorf für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

6. Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der als Vertreter der Aktionäre gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 26.07.2017. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 Abs. 1 S. 2, 96 Abs. 1 i.V.m. § 8 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Von den zu wählenden Mitgliedern sollen gem. § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft fünf Fachhändler im Sinne des § 5 Abs. 6 der Satzung sein, das sechste Mitglied soll eine neutrale fachkompetente Persönlichkeit sein. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt gem. § 124 Abs. 3 S. 1 AktG der Hauptversammlung vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:

Christian Bäck, Kaufmann, Wolnzach
Mark Böhm, Kaufmann, Nürnberg
Klaus Kemper, Privatier, Langenfeld
Birgit Lessak, Kauffrau, Berlin
Robert Seitz, Kaufmann, Schongau
Reinhard Wörl, Kaufmann, Dachau

7. Satzungsänderung

§ 20 Abs. (1) „Lagebericht „alt“

Der Vorstand hat in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres den Jahresabschluss und den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und dem Abschlussprüfer vorzulegen. Nach Eingang des Prüfungsberichts sind der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Prüfungsbericht und der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns unverzüglich dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorzulegen.

§ 20 Abs. (1) nach Modifizierung lautet „neu“

Der Vorstand hat in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres den Jahresabschluss und den Lagebericht, soweit dieser gesetzlich erforderlich ist, für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und dem Abschlussprüfer vorzulegen. Nach Eingang des Prüfungsberichts sind der Jahresabschluss, der Lagebericht, soweit dieser gesetzlich erforderlich ist, der Prüfungsbericht und der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns unverzüglich dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorzulegen.

Erläuterung: Der Lagebericht ist bisher freiwillig erstellt worden und nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aus Gründen der Vereinfachung und Klarheit wird der Lagebericht nur erstellt, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist.“

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 17 Abs. 1 der Satzung alle im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre berechtigt. Die Aktionäre können sich nach § 17 Abs. 2 der Satzung von einem anderen Aktionär oder einer Person die zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet ist (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) mittels einer schriftlichen Teilnahme- und Abstimmungsvollmacht vertreten lassen.

Gemäß § 17 Abs. 3 der Satzung kann in der Hauptversammlung auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikationsmittel abgestimmt werden. Briefe in Schriftform und Faxe müssen bis spätestens 10:00 Uhr des 25.07.2017 am Sitz der Prisma-AG eingegangen sein, E-Mails bis spätestens 10:30 Uhr. Später eingegangene Stimmrechtsteilnahmen können nicht mehr zur Abstimmung in der Hauptversammlung berücksichtigt werden.

Der Jahresabschluss per 31.12.2016, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates hierzu sind seit 01.06.2017 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zu den üblichen Geschäftszeiten nach Ankündigung durch die Aktionäre einsehbar. Während der Hauptversammlung werden die vorgenannten Unterlagen zur Einsicht vorgehalten.

 

Haan, Juni 2017

Michael Purper
Vorstand der Prisma AG

 

Stimmabgabe per Briefwahl

Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen schriftlich (postalisch oder per Fax) bis spätestens zum 25.07.2017, Zugang 10.00 Uhr, bei der folgenden Adresse

Prisma Fachhandels AG
Dieselstr. 12
42781 Haan

oder per Fax an die Faxnummer 0 21 29 / 55 71-699 eingegangen sein. Per E-Mail abgegebene Stimmen müssen bis spätestens 10:30 Uhr auf folgendem Mail-Account eingegangen sein: mpurper@prisma.ag

Stimmabgabe zu den Punkten der Tagesordnung:

Tagesordnungspunkt Ja Nein Enthaltung
1. Zu Punkt 1. (Keine Abstimmung erforderlich)
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
5. Antrag auf Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
7. Aufstellung Lagebericht (Anpassung des Satzungstextes)
Prisma-Mitgliedsnummer _________________________________________________________________________
Vor- und Zuname _________________________________________________________________________
Vollständige Adresse _________________________________________________________________________
Datum _______________________ Unterschrift ___________________

Wichtig:

Für den Fall, dass Briefwahlstimmen eines Aktionärs mehrmals eingehen, wird die zuletzt eingegangene Stimmabgabe als verbindlich erachtet.

Stimmabgabe per Briefwahl

Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen schriftlich (postalisch oder per Fax) bis spätestens zum 25.07.2017, Zugang bis 10.00 Uhr, bei der folgenden Adresse

Prisma Fachhandels AG
Dieselstr. 12
42781 Haan

oder per Fax an die Faxnummer 0 21 29 / 55 71-699 eingegangen sein. Per E-Mail abgegebene Stimmen müssen bis spätestens 10:30 Uhr auf folgendem Mail-Account eingegangen sein: mpurper@prisma.ag

Der Aufsichtsrat der Prisma AG besteht laut der Satzung aus sechs Personen, von denen fünf aus der Gruppe der Fachhändler sein sollen und eine Person eine neutrale, sachverständige Person sein soll. Alle sechs Aufsichtsratspositionen sind mit dieser Hauptversammlung neu zu besetzen.

Stimmabgabe für die Wahl des Aufsichtsrats per Briefwahl zu Tagesordnungspunkt 6

Name/Alter/
Beruf/Wohnort
Berufliches/Persönliches JA
Christian Bäck
52 Jahre
Kaufmann
Wolnzach
Seit 27 selbständig. 2 Fachgeschäfte. Prisma Mitglied seit 02.1998. Aufsichtsrat: Vorsitzender im Marketingausschuss, Teilnehmer der Leistungsgruppe Ware, Grußkarten- und Schulprofis.
Vorsitzender im TSV Wolnzach, Vorstandsvorsitzender im Förderkreis Hallertau-Gymnasium Wolnzach. Motto: Der frühe Vogel fängt den Wurm.
Mark Böhm
40 Jahre
Kaufmann
Nürnberg
Ausbildung zum Reiseverkehrskaufmann, BWL- Studium in Nürnberg und Ingolstadt, seit 12 Jahren in der PBS-Branche im Familienunternehmen, seit Mai 2017 ist der Generationenwechsel erfolgt und jetzt Geschäftsführender Gesellschafter. Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Mitglied im Risiko- und Marketingausschuss der Prisma AG. Mitglied im BNI Dürer-Chapter in Nürnberg.
Klaus Kemper
69 Jahre
Privatier
Langenfeld
10 Jahre Ausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel in Papiergroßhandlung in Düsseldorf. 25 Jahre Reinhart Schmidt, Wuppertal, in dieser Zeit vom Außendienstmitarbeiter zum Geschäftsführer. Seit 1998 Vorstand bei Büroring und nach dem Ausscheiden 2008 aus Altersgründen in verschiedenen Funktionen bis Mai 2017 tätig, nun keine Funktion dort mehr.
Ich würde mich als Generalist mit Spezialgebiet Vertrieb und Marketing bezeichnen.
Birgit Lessak
54 Jahre
Kauffrau
Berlin
Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH), Masterstudium Unternehmens- und Steuerrecht (Uni Potsdam). Seit 1992 Mitgliedschaft in der Prisma. Langjährige Gremienarbeit, 9 Jahre Lizenznehmerbeirat/Vorsitzende, seit 2007 Vorsitzende des Aufsichtsrats der Prisma AG, Prüfungsausschuss, Risikomanagement, Mitgliederbetreuung. Im HBS Präsidiumsmitglied und im Arbeitskreis PBS, im Handelsverband Deutschland Präsidiumsmitglied, Mitglied im Rechtsausschuss und Bildungsausschuss, Erfagruppe im ZGV, Lehrgangsreihe WSF/Frankfurt „Der professionelle Aufsichtsrat“.
Robert Seitz
41 Jahre
Kaufmann
Schongau
Berufsausbildung: Bankkaufmann/Bankfachwirt; Stärken: Organisation, Soziale Kompetenz; Lebensmotto: „Carpe diem!“; Vision: kontrolliertes Wachstum. „Ich möchte in diesen sehr anspruchsvollen Zeiten daran mitarbeiten, dass die für uns Fachhändler richtigen und zukunftsweisenden Entscheidungen getroffen werden.“
Reinhard Wörl
59 Jahre
Kaufmann
Dachau
Nach 10-jähriger Bank- und 10- jähriger Großhandelserfahrung begann der Grundstock zur Selbstständigkeit in München auf 35 qm mit 1 Geschäft. Nach 27 Jahren betreiben wir 19 Filialen mit ca. 100 Mitarbeitern mit den Schwerpunkten PBS, Geschenke, Buch, Tabak, Lotto und Presse. Unser Ziel ist ein kontrolliertes Wachstum für die Zukunft.
Mitgliedsnummer ______________________________________________________________________________
Vor- und Zuname ______________________________________________________________________________
Vollständige Adresse ______________________________________________________________________________
Datum _______________________ Unterschrift ______________________________

Wichtig:
Für den Fall, dass Briefwahlstimmen eines Aktionärs mehrmals eingehen, wird die zuletzt eingegangene Stimmabgabe als verbindlich erachtet.

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