AEE Ahaus-Enscheder AG – Hauptversammlung 2017

AEE Ahaus-Enscheder AG

Ahaus

(Geschäftsadresse: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg)

WKN A1PG97/ISIN DE000A1PG979

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am 16. August 2017, um 11:00 Uhr im Grenzhof – Hotel & Restaurant GmbH, Grenzhof 9, 69123 Heidelberg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

II. Weitere Angaben zur Einberufung

1. Ausliegende Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden der Jahresabschluss der AEE Ahaus-Enscheder AG zum 31. Dezember 2016 sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 in den Geschäftsräumen der AEE Ahaus-Enscheder AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen.

Diese Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen und Berichte erteilt. Hierzu wenden Sie sich bitte an:

AEE Ahaus-Enscheder AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg,
Telefon: +49 (0)6221 649240
E-Mail: info@ahaus-enscheder.de

2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Zum Nachweis bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Lassen Aktionäre ihre Aktien am Legitimationstag nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der Nachweis ihres Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie einem innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser weitere Nachweis nicht oder nicht in geeigneter Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär in der Hauptversammlung zurückweisen. Der Nachweis hat sich jeweils auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages, 0:00 Uhr Ortszeit am Gesellschaftssitz, vor der Versammlung, also auf den Beginn des 26. Juli 2017, zu beziehen (Legitimationstag).

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 9. August 2017, unter der folgenden Adresse zugehen:

AEE Ahaus-Enscheder AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: 06221/6492424
E-Mail: info@ahaus-enscheder.de

3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und sind aus organisatorischen Gründen bis spätestens am Dienstag, den 15. August 2017, 12:00 Uhr zu übermitteln. Für die Übermittlung steht folgende Anschrift der Gesellschaft zur Verfügung:

AEE Ahaus-Enscheder AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: 06221/6492424
E-Mail: info@ahaus-enscheder.de

Der Nachweis der Vollmacht, ihres Widerrufes und der Bevollmächtigung kann auch am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten erfolgen.

Ausnahmen bezüglich der Form der Vollmachten können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen (vergleiche § 125 Abs. 5 AktG) bestehen. Wir bitten daher unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen.

4. Anträge von Aktionären

Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

AEE Ahaus-Enscheder AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Telefax: 06221/6492424
E-Mail: info@ahaus-enscheder.de

Anträge und Wahlvorschläge, die spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 1. August 2017, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, werden im Internet unter

www.ahaus-enscheder.de

nach den gesetzlichen Regelungen zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

Heidelberg, im Juni 2017

AEE Ahaus-Enscheder AG

Der Vorstand

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